1. Teil


Kartei Details

Karten 49
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.08.2016 / 25.07.2019
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Was verstehen Sie jeweils unter der Grundflächen-, der Geschossflächen- und der Baumassenzahl? Erläutern Sie die Begriffe jeweils anhand einer Skizze. (3)

Grundflächenzahl (GRZ): - gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind

Geschossflächenzahl (GFZ): - gibt an, wie viel m² Geschossfläche in Vollgeschossen je m² Grundstücksfläche zulässig sind

Baumassenzahl (BMZ): - gibt an, wie viel m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche zulässig sind

Welche Verteilungsmaßstäbe gibt es im Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB? Unter welchen Recht- und Zweckmäßigkeitskriterien hat die Wahl des Verteilungsmaßstabes zu erfolgen? (6)

Verteilungsmaßstäbe:

  • Verteilung nach Flächen: homogene Wertverhältnisse, Anschaulichkeit, Flächenbedarfe für kommunale Zwecke, Zuteilung an Eigentümer zu kleiner Grundstücke und Härteausgleich
  • Verteilung nach Werten: Grundsätzlich bei inhomogenen Wertverhältnissen; Pflichtmaßstab in Sanierungsgebieten und bei vereinfachter Umlegung

Zweckmäßigkeit: mit welchem Maßstab können die Ziele der Planung optimal verwirklicht werden?

Rechtmäßigkeit: wesentliches Kriterium: Führt der Flächenmaßstab mit Flächenbeitrag bei zahlreichen Kleinstgrundstücken ausschließlich zu einer Geldabfindung?

Wie ist der Sollanspruch definiert? Welche Auswirkungen hat ein Verteilungsquotient von q<1, q=1 bzw. q>1? (2)

Sollanspruch: Einwurfswert/masse des Eigentümers multipliziert mit dem Verteilungsquotient q

Verteilungsquotient q: Wert der gesamten Verteilungsmasse dividiert mit dem Wert der gesamten Einwurfsmasse: V/E

Fall q<1: Konservationsprinzip der Umlegung ist nicht erfüllt, Umlegung nicht zulässig

Fall q=1: Flächen ohne Umlegungsvorteil → Sollanspruchswert gleich dem Einwurfswert

Fall q>1: Flächen mit Umlegunsvorteil → Sollanspruchswert über dem Einwurfswert

Nennen Sie die wesentlichen Bestandteile des Umlegungsplans. (2)

Umlegungskarte:

  • enthält neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen und zugewiesenen Flächen (insbesondere Verkehrs- und Grünflächen)

Umlegungsverzeichnis:

  • enthält die Eigentümer
  • eingeworfene und neu zugeteilte Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe, Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen

Was versteht man unter Eigentumsgarantie und wo ist dieser geregelt? Welche Einschränkungen sind für das Eigentum zu beachten? Nennen Sie drei Beispiele für das Eigentum an Grund und Boden. (4)

  • Eigentum an Grund und Boden ist im BGB geregelt
  • unmittelbare, unbeschränkte und ausschließliche Herrschaft über eine Sache
  • man kann nach Belieben mit diesem verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen vorbehaltlich des Gesetzes und Rechte Dritter
  • Raum oberhalb und unterhalb der Oberfläche gehört zum Eigentum (Bodenschätze und Grundwasser nicht!)

Schranken des Eigentums:

  • Nachbarschutz
  • Öffentliche Belange z.B. Naturschutz
  • Wohl der Allgemeinheit

Eigentum an Grund und Boden:

  • Alleineigentum
  • Gemeinschaftliches Eigentum
  • grundstücksgleiche Rechte

Skizzieren Sie Voraussetzungen, Ziele, Dauer und Folgen der Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB. (6)

Voraussetzung:

  • Beschluss, B-Plan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen, aufzuheben
  • Antrag der Gemeinde auf Aussetzung der Entscheidung bzw. vorläufige Untersagung

Ziele:

  • Sicherung der planerischen Ziele durch:
  • Verhinderung von Vorhaben nach § 29 BauGB
  • Verhinderung wertsteigender Maßnahmen

Dauer:

  • Entscheidung jedes Einzelvorhabens kann bis zu 12 Monate zurückgestellt werden

Folgen:

  • Dauer der Zurückstellung ist auf die Höchstdauer der Veränderungssperre (4 Jahre) anzurechnen

Erläutern Sie den Begriff der Baulast und nennen Sie drei Beispiele. In welches Register wird eine Baulast eingetragen? (3)

  • freiwillig übernommene öff.- rechtliche Verpflichtung des Grundstückeigentümers zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Duden oder Unterlassen
  • bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Inhalte zur optimalen Nutzung von Grundstücken, steigende Bedeutung bei kooperativen Konfliktlösungen

Beispiele:

  • Abstandsbaulast
  • Baulast zur Sicherung der Zufahrt
  • Vereinigungsbaulast
  • Anbaulast
  • Stellplatzbaulast

Register: Baulastenverzeichnis bei Bauaufsicht

Vergleichen Sie die hoheitliche Umlegung nach dem BauGB mit der Regelflurbereinigung nach dem FlurGB und stellen Sie die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. (5) x2

Gemeinsamkeiten:

  • Neuordnung rechtlicher Verhältnisse
  • Gemeinschaftliche Anlagen schaffen
  • Neuer Bestand in Lage, Größe und Form zweckmäßig
  • Surrogationsprinzip (keine Lücke im Besitz vom Eigentum)

Unterschiede:

Baulandumlegung:

  • Abzug von Flächen für örtliche/ öffentliche Zwecke (Geldausgleich/ Ersatzland)

Regelflurbereinigung:

  • Gebiet unter Beachtung der vorhandenen Landschaftskultur neu gestalten

  • Interesse Beteiligter und Wohl der Allgemeinheit

  • Alter Bestand: Zersplitterter/ unwirtschaftlicher Grundbesitz

  • Privatnützlichkeit: Eigentum an Grund und Boden erhalten & wirtschaftliche Vorteile

 

 

Nennen Sie die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung (Plansicherung?) nach demBauGB. Erläutern Sie kurz https://card2brain.ch/box/flaechenmanagment/editorderen Ziele und Besonderheiten. (4) – Worin besteht das Hauptziel dieser Instrumente?

Veränderungssperre § 14 BauGB:

Sicherung der planerischen Ziele durch:

  • Verhinderung entgegenstehender Vorhaben nach § 29 BauGB
  • Verhinderung wertsteigender Maßnahmen

Zurückstellung von Baugesuchen:

Sicherung der planerischen Ziele durch:

  • Verhinderung von Vorhaben nach § 29 BauGB
  • Verhinderung wertsteigender Maßnahmen

Teilungsgenehmigung

  1. Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion durch Verhinderung von Wohnungs- oder Teileigentum
  2. Erhaltungssatzung (Milieuschutz) nach § 172 BauGB mit RechtsVO, Genehmigungsbedarf für Wohnungs- und Teileigentum max. 5 Jahre

Allgemeines Vorkaufsrecht:

Erwerb von Grundstücken zur:

  • Sicherung der städtebaulichen Ziele
  • Ausübung durch Gemeinde auch zugunsten Dritter (sozialer Wohungsbau, Bedarfsträger)

Besonderes Vorkaufsrecht:

Erwerb unbebauter Grundstücke zur:

  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung