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BiBu - FiMa

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Kartei Details

Karten 183
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 08.12.2015 / 04.03.2018
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Benötigte junge Aktien

\(benötigte.junge.Aktien = {genehmigte. Kapitalerhöhung. € \over NW/A}\)

 

Bezugsrecht rechnerischer Wert

\(Bezugsrecht = {Kurs.alt-Kurs.jung \over \cfrac{alt}{jung}+1 } \)

\({alt \over jung} = Bezugsverhältnis\)

\(Bezugsrecht =Kurs. alter. Wert - Mittelkurs\)

 

Mittelkurs nach Kapitalerhöhung

\(K_m= {Böresenwert.alte.Aktien+Börsenwert.junge.Aktien \over Anzahl.alte.Aktien+ Anzahl.junge.Aktien}\)

\(K_m = {Anzahl.alte.Aktien*Kurs.alt+Anzahl.junge.Aktien*Kurs.jung \over Anzahl.alte.Aktien+Anzahl.junge.Aktien}\)

Innenfinanzierung

1. offene Selbstfinanzierung

Gewinne bleiben im Unternehmen

2. stille Selbstfinanzierung

Stille Reserven (Aktiva niedrig, Passiva hoch bewertet)

3. Kapitalfreisetzung

Umwandlung Vermögen in finanz. Mittel

4. Finanzierung aus Abschreibung

Lohmann-Ruchti-Effekt

5. Finanzierung aus Rückstellungen

bis Inanspruchnahme können Mittel genutzt werden

Lohmann-Ruchti-Effekt

Gegenstände des AV können sich selbst finanzieren, wenn die Abschreibung über den Verkaufspreis der Produkt zurückgeholt werden kann.

Kapazitätserweiterungseffekt

Die durch die Abschreibung gewonnenen finanz. Mittel werden vor Ende der ND der Maschine in neue Maschinen (Kapazität) reinvestiert.

Kapitalfreisetzungseffekt

Wenn die durch den Verkaufprozeß erzielten finanz. Mittel aus Abschreibung nicht reinvestiert werden.

Zahlungsmittel

(Definition)

Liquide Mittel

- Bank

- Kasse

- Wertpapier des UV

Kapitalflußmethode

(Definition)

 

- gehört nicht zum JA, wird freiwillig erstellt.

- bei kapitalmarktorientierte UN schreibt das HGB im Rahmen des Konzernabschluß die Kapitalflußmethode vor

  • Investition im AV
  • Investition RHB
  • Darlehnsaufnahme/Tilgung
  • Gewinnausschüttung
  • erh./gez. Vorauszahlungen
  • Umsätze mit Zahlungsziel
  • Aufwendungen die später zu Auszahlung führen
  • Aufwendungen die früher zur Auszahlung führen

Cashflow

Ist ein Maß für die vom Unternehmen erwirtschafteten finanz. Mittel die zur Finanzierung bereitstehen.

Direkte Methode (GuV)

+ zahlungswirksame Erträge (Erlöse)

- zahlungswirksame Aufwendungen (Kosten)

= CF

Indirekte Methode (GuV)

+ JÜ

- nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung RST)

+ nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen)

= CF

IHK-Cashflow (Bilanz)

+ JÜ

+ Abschreibungen

+ Zuführung Pensions RST

- Auflösung Penstions RST

= CF

Basel I

- 8% Mindestausstattung Eigenkapital pro ausgegebenen Kredit

- Quersubventionierung von Kreditnehmern, da die verschiedenen Bonitäten nicht berücksichtigt werden

Basel II

- 8% Mindestausstattung Eigenkapital

- 2% davon hartes EK, nicht ausschüttbar

- tatsächliche Bonität der Kreditnehmer wird bewertet (Risikogewicht)

- breitere Basis der Risikoreduzierung durch:

     - Eigenmittelunterlegung

     - Bankenausicht

     - Offenlegungsvorschriften der Bank

\(Eigenkapitalunterlegung= Kredithöhe * Risikogewicht\)

Basel III

- 10% Mindestausstattung Eigenkapital

- 7% davon hartes EK, nicht ausschüttbar

- Einführung neuer Liquiditätsvorschriften, Begrenzunmg der Verschuldung, verstärkte Eigenkapitalvorschriften

- LCR = Liquibedarf für 30 Tage gedeckt

- NSFR = Rfinanuzierungsbedar für 1 Jahr gedeckt

Kreditentscheidungen

(Rating)

Reating beurteilt die Bonität eines Unternehmens inwieweit die Verbindlichkeiten fristgerecht zurück gezahtl werden können.

1. Qunatitative Faktoren (hart facts) 2/3

- Kennzahlen ahnhand der Bilanz etc.

2. Qualitative Faktoren (soft facts)

- Qualität des Manaements

- Bildungsgrad der Buchhaltung etc.

3. Besicherung

- Absicherung für den Notfall

4. Für die Bank erzielbare Erträge aus der Kreditvergabe

Kreditsicherheiten

akzessorisch: an eine Forderung gebunden

fiduziarisch: können bei Forderungswegfall erhalten bleiben

1. Personalsicherheiten

- Bürgschaft akzessorisch

- Garantie fiduziarisch

- Forderungsabtretung (Zession) fiduziarisch

2. Realsicherheiten

- Eigentumsvorbehalt akzessorisch

- Verpfändung (Lombardierung) akzessorisch

- Sicherungsübereignung fiduziarisch

- Grundpfandrecht

        - Hypothek akzessorisch

        - Grundschuld fiduziarisch

Bürgschaft

- akzessorisch

- Bürge haftet für die Rückzahlung

1. Ausfallbürgschaft

Recht auf Einrede der Vorausklage

2. Selbstschuldnerische Bürgschaft

Verzicht auf Einrede der Vorausklage

3. Modifizierte Ausfallbürgschaft

separate Vereinbarung wann der Ausfall eintreten soll

Garantie

- fiduziarisch

- Garantiegeber gewährt einen betimmten Erfolg (Kreditrückzahlung etc.)

- Garaniten sind nicht gesetzlich geregelt

- Verpflichtung zukünftige Schäden zu erstatten

- Gewährleistungsgarantie, Liefergarantie etc.

- auf 1. Anforderung zahlbar

Forderungsabtretung

(Zession)

- fiduziarisch

- Übertragung einer Forderung auf einen Dritten

- Zessionär (neuer Gläubiger) tritt an Stelle des Zedent (alter Gläubiger)

- stille und offene Zession

1. Einzelzession

Verinbarung über große Forderung

2. Matelzession

laufende Forderungsabtretung in einer bestimmten Höhe

3. Globalzession

gegenwärtige und zukünftige Forderungen werden abgetreten

Eigentumsvorbehalt

- akzessorisch

- Eigentum erst nach Bezahlung

- Lieferantenkredite

1. Einfacher Eigentumsvorbehalt

- Rückforderungsrecht an gelieferter Ware

- außer bei Weiterverkauf und Verarbeitung

2. Kontokorrektvorbehalt

- erlischt erst bei vollständiger Bezahlung aller Forderungen

3. verlängerter Eientumsvorbehalt

- bei Weiterverkauf erhält der Lieferant den Kaufpreis

4. erweiterter Eigentumsvorbehalt

- enststandene Erzeugnisse gehören dem Lieferanten

 

Verpfändung

(Lombardierung)

- akzezzorisch

- Kreditnehmer ist Eigentümer, aber Kreditgeber wird durch Übergabe Besitzer

- Rechte und bewegliche Sachen können verpfändet werden

- Verwertung des Pfandes durch öffentliche Versteigerung oder durch öffentlichen Makler bei Sachen mit Börsen oder Marktwert

Sicherungsübereignung

- fiduziarisch

- Kreditnehmer ist Besitzer, aber Kreditgeber ist Eigentümer

 - im Gegensatz zur Pfändung wird die Sache nicht aus der Hand gegeben

1. Einzelsicherungsübereignung

Gegenstände müssen individuell und zweifelsfrei definiert sein (dürfen nicht verkauft werden)

2. Raumsicherungsübereignung

möglich für Massenware, BFA, Warenläger (Einzelteile dürfen verkauft und wieder eingelegt werden) ⇒ Risiko!

Grundpfandrechte

1. Hypothek

- akzessorisch

- verringert sich bei Tilgung

- erlischt mit Ende des Kredits

- bei jeder Kreditaufnahme muss Änderung im Grundbuch erofolgen

- Abzahlung der Hypothek ⇒ Kann Eigentümergrundschuld umgeschrieben werden

2. Grundschuld

- fiduziarisch

- kann erhalten bleiben wenn Kredit zurückgeszahlt ist

- erlischt erst wenn ein Notar dies im Grundbuch ändern läßt

- Eigentümergrundschuld kann immer wieder genutzt werden

Kredite

1. Warenkredit

- Lieferantenkredit

2. Realkredite

- Darlehen

3. Kreditleihen

- Avalkredite (Bürgschaft, Garantie) es fließen keine finanziellen Mittel, Bank bürgt mit ihrem Namen ggü. Vermieter

- Akzeptkredit (Wechsel)

Darlehen

- Kreditlaufzeit: >= 5 Jahre

- Zinsbindungsdauer

   > 1 Jahr ⇒ fest verzinst

   <= 1 Jahr ⇒ variabel verzinst

Endfälliges Darlehen

- Kredit wird in einer Rate am Ende zurückgezalt

- Zinsen sind linear über die Laufzeit fällig

- teuerstes Darlehen, da nicht getilgt wird

Ratendarlehen

- regelmäßig gleichbleibende Tilgungsraten zzgl. Zins

- Gesamtbelastung sinkt im Folgejahr

Annuitätendarlehen

- gleichbleibender Gesamtbetrag aus Tilgung und Zins.

- mit sinkender Restschuld führt der sinkende Zinsanteil zu höherem Tilgungsanteil

\(d = Kapital * KWF\)

Zinsformen von Darlehen

1. Festzinsdarlehen

- Vorteil: kein Zinsänderungsrisiko

- Nachteil: keine Zinsänderungschance, keine außerordentliche Tilgung, keine Ausnutzung der Zinskurve

2. langfristige Kredite mit variablen Zins

- Nachteil: nicht vorhersehbar, nicht kalkulierbar

- Vorteil: Zins am aktuellen Marktverhältnis angepaßt

- Roll-Over-Darlehen: Euribor+3%, Libor+3%

Effektivzins von Darlehen

\(i_{eff} = {Nominalzins+\cfrac{Disagio}{Laufzeit} \over Auszahlungskurs } *100\)

 

Beispiel:

5% Auszahlung, 5% Disagio, 8% Zinsen, 4 Jahre Laufzeit

\(i_{eff} = {0,08+\cfrac{0,05}{4} \over 0,95 } *100\)    = 9,74%

Anleihen

Definition und Formen

- sind Wertpapiere und verbriefen bestimmte Gläubigerrechte

- Recht auf Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals

1. Industrieobligationen

- darf Unterpari erfolgen

- wird meist von Banken aufgekauft

2. Optionsanleihen

- Zusatzrecht auf Aktien

3. Wandelschuldverschreibung

- Sonderrecht auf Wandlung in Aktien

4. Gewinnschuldverschreibung

- abhängig vom Periodenerfolg

5. Genußscheine

- kann EK oder FK sein

6. Hybridanleihe

- lange Laufzeit

Effektivzins von Anleihen

\(i_{eff} = {Nominalzins+\cfrac{Rückzahlungskurs-Auszahlungskurs}{Laufzeit} \over Auszahlungskurs } *100\)

 

Beispiel:

Laufzeit 7 Jahre, Asugabekurs: 80%, Rücknahmekurs: 100%

\(i_{eff} = {0,00+\cfrac{1,00-0,80}{7} \over 0,80 } *100\)     = 3,57%

 

Kapitalflußrechnung

(Schema)

Schema

Anleihe

- verzinsliches Wertpapier

- verbriefen Recht auf Rückzahlung und auf Zinsen

- Anleger haben kein Stimmrecht

- Ermittent kann Anleihe zurückkaufen

- Verzinsung, Laufzeit und Tilgung sind im Vorfeld festgelegt

Genusscheine

- mezanines Kapital

- schuldrechtliches Beteiligungsrecht

- Rückzahlungsanspruch in Höhe Nominalwert

- kein Stimmrecht

- Beteiligung am Gewinn

Nachrangdarlehen

- mezzanines Kapital

- Rücktrittserklärung ggü. anderen Gläubigern

- stehen im Rang vor dem EK, aber nach anderen Gläubigern (Liefranten, Banken)

- feste Verzinsung

- gewinnabhängier Risikiozuschlag oder höhere Verzinsung

Stille Beteiligung

- mezzanines Kapital

- Beteiligung an einem bestehenden Handelsgewerbe

- keine Erkennbarmachung durch Eintragung in HRB

- Beteiligung immer am Gewinn und eventuell am Verlust

Internes / Externes Rating

1. Internes Rating

Wird von der kreditgebenden Bank anhand von Kennzahlen durchgeführt.

2. Externes Rating

Wird anhand von frei verfügbaren Daten von Ratingagenturen durchgeführt.

Wovon hängt der Kurs von Anleiehn ab?

- Restlaufzeit

- Marktzins ⇒ Zins hoch Kurs niedrig, Zins niedrgi Kurs hoch

- Bonität des Emittenten ⇒ Bonität hoch Kurs hoch, Bonität niedrig Kurs niedrig

- allgemeine Wirtschaftslage

Leasing

- rechtlich ein Mietvertrag, da Eigentum beim Leasinggeber verbleibt

- langfristige und selbständig verwertbare Vermögensgegenstände eignen sich: Kfz,PC, Softwar

- Finanzierungsinstrument (Kreditsubstitut)

- direktes Leasing: vom Hersteller

- indirektes Leasing: von einer Leasinggesellschaft

 

Vorteile / Nachteile Leasing

Vorteile

- immer auf dem neuesten technischen Stand

- keine Nutzung der eigenen Kreditlinie

- keine Stellung von Sicherheiten

- Verbesserung der Bilanz- und Kapitalstruktur

Nacheile

- kein Verkauf oder Sicherungsübereignung möglich

- geringe Flexibilität während der Laufzeit

- feste Bindung an die Grundlaufzeit

- laufende Liquiditätsbelastung durch Leasingraten

Handelskredite

Kundenanzahlung

- Vorauszahlung (ganz) oder Anzahlung (teils)

- Leistungsvollzug des Kreditnehmers ist nachgelagert

Lieferantenkredit

- Warenkredit ⇒ Käufer gewährt Zahlungsaufschub

- extrem teurer Kredit

\(i = {Skontosatz*360.Tage \over Zahlungsziel-Skontotage}\)

\(i = {2*360 \over 30-14} \) (45%)

Factoring

- beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor

- Finanzierungsinstrument (Kreditsubstitute)

Echtes Factoring

Übernahme des Delkredererisikos (Ausfall durch Insolvenz etc.)

Unechtes Factoring

Ohne Delkrederefunktion. Der Forderungsverkäufer haftet für die Zahlungsausfälle der Kunden nicht der Factor.

Hauptfuhktion des Factors

1. Finanzierungsfunktion

Überbrückung des Zahlungsziels

2. Dienstleistungsfunktion

Übernahme der Debitorenbuchhaltung, des Mahnwesens und des Inkassos

3. Delkrederefunktion

Übernahme des Risikos von Forderungsausfällen