FER 10 Immaterielle Werte
FER 10 Immaterielle Werte
FER 10 Immaterielle Werte
Fichier Détails
Cartes-fiches | 11 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 25.08.2015 / 18.01.2020 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/fer_10_immaterielle_werte
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Intégrer |
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Immaterielle Werte Definition
Immaterielle Werte sind nicht-monetär und ohne physische Existenz. Sie können erworben oder selbst erarbeitet sein.
Aktivierung von immateriellen Werten
Erworbene immaterielle Werte sind zu bilanzieren, wenn sie über mehrere Jahre einen für die Organisation messbaren Nutzen bringen werden.
Selbst erarbeitete immaterielle Werte können nur aktiviert werden, falls sie im Zeitpunkt der Bilanzierung die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:
– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt der Organisation
– Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen
– Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden
Behandlung von immateriellen Werten, die zur Vermarktung bestimmt sind.
Immaterielle Werte, die zur Vermarktung bestimmt sind, werden wie Vorräte behandelt.
Behandlung von dem Periodenergebnis belastete Aufwendungen für selbst erarbeitete immaterielle Werte.
Dem Periodenergebnis belastete Aufwendungen für selbst erarbeitete immaterielle Werte können nachträglich nicht aktiviert werden.
Beispiele für nicht aktivierbare immaterielle Werte sind:
– selbst erarbeiteter Goodwill
– Aus- und Weiterbildungskosten
– Restrukturierungskosten
– Kosten für Grundlagen- und angewandte Forschung
– Gründungs- und Organisationskosten.
Bewertung von immateriellen Werten
Der aktivierbare und identifizierbare immaterielle Wert darf höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst werden. Sind die Aufwendungen höher als der zu diesem Zeitpunkt ermittelte erzielbare Wert, so ist dieser massgebend. Der Differenzbetrag zwischen den höheren Aufwendungen und dem erzielbaren Wert ist dem Periodenergebnis zu belasten.
Erzielbarer Wert
Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert.
Abschreibung von immateriellen Werten
Bei der Bilanzierung immaterieller Werte ist die zukünftige Nutzungsdauer vorsichtig zu schätzen und der Wert systematisch (normalerweise linear) über diese Nutzungsdauer dem Periodenergebnis zu belasten. Sofern die Nutzungsdauer nicht eindeutig bestimmt werden kann, erfolgt die Abschreibung in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre.
Abschreibung von personenbezogenen immateriellen Werten.
Bei personenbezogenen immateriellen Werten darf die Nutzungsdauer fünf Jahre nicht überschreiten.
Vorgehen bei nachträgliche Anpassung der Nutzungsdauer eines immateriellen Wertes
Eine nachträgliche Veränderung der einmal bestimmten Nutzungsdauer ist im Anhang offenzulegen und ihr Einfluss auf Bilanz und Erfolgsrechnung zu quantifizieren.
Werthaltigkeit von immateriellen Werten.
Immaterielle Werte sind an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Es gelten die Bestimmungen zur Wertbeeinträchtigung von Aktiven.