FEP02 6.3.3 Akkordlohn
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
6 Entgeltformen und betriebliche Anreizsysteme
Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Medizin/Pharmazie |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 18.03.2014 / 18.03.2014 |
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Beim Akkordlohn variiert dagegen der tatsächlich gezahlte Stundenlohn mit der
erbrachten
Leistung; je mehr die Arbeiter geleistet haben, desto mehr Geld bekommen sie. Der Akkordlohn
wird deshalb auch (etwas irreführend) als Leistungslohn bezeichnet.
Akkordlohn wird nur für
Arbeiter eingesetzt, für Angestellte ist eine Entgeltberechnung
nach dem Akkordprinzip nur über Prämiensysteme möglich
Ausgangspunkt für den Akkordlohn ist ein
vereinbarter, üblicherweise im Tarifvertrag festgelegter
Stundenlohn. Dieser beträgt zum Beispiel 10 Euro
Zu diesem Stundenlohn erhalten
die Arbeiter einen Akkordzuschlag, weil sie bereit sind, unter
den anstrengenderen Bedingungen
des Akkords zu arbeiten. Dieser betrage im Beispiel 20 Prozent, also 2 Euro.
Stundenlohn und Akkordzuschlag ergeben den
gewollten Stundenverdienst bei Normalleistung,
Akkordrichtsatz genannt – im Beispiel 12 Euro.
Die Normalleistung ist dabei diejenige
Leistungsmenge, die
geübte Arbeiter ohne besondere körperliche Anstrengung erbringen
können. Beträgt die Normalleistung zum Beispiel 30 Stück in der Stunde, so ist unschwer
zu erkennen, dass die Arbeiter einerseits alle zwei Minuten ein Stück fertigen müssen und
andererseits 0,40 Euro je Stück als Verdienst erhalten.
Ziel des Akkordlohns ist es,
die Arbeiter – getreu den Überlegungen der Anreiz-Beitrags-
Theorie – durch den in Aussicht gestellten Mehrverdienst zu größerer Leistung zu veranlassen.
Werden in einer Stunde beispielsweise 40 Stück gefertigt
ergibt sich als Entgelt für diese
Stunde 16 Euro.
Dabei gibt es zur Berechnung des Entgelts zwei Formen des Akkordlohns,
die aber stets zu demselben Ergebnis führen:
• Geldakkord und
• Zeitakkord.
Beim Geldakkord, auch Stückakkord genannt, erhalten
als Vorgabe den Stücklohn,
also den erzielbaren Entgeltbetrag pro gefertigtem Stück – im Beispiel 0,40 Euro. Der
tatsächliche Stundenverdienst wird berechnet, indem man die erzielte Stückzahl mit dem
Stücklohn multipliziert – im Beispiel 40 Stück x Stücklohn 0,40 Euro= 16 Euro.
Beim Zeitakkord erhalten die Arbeiter als Vorgabe eine Vorgabezeit, nämlich die Zeit in
Minuten, die bei Normalleistung zur Fertigung eines Stücks benötigt wird – im Beispiel 2
Minuten. Die Arbeiter erhalten für jedes gefertigte Stück eine Zeitgutschrift in Höhe der
Vorgabezeit – im Beispiel ergibt dies ein Zeitguthaben von 40 x 2 = 80 Minuten. Dieser Betrag
wird mit dem auf Minuten heruntergebrochenen Akkordrichtsatz, dem gewollten Stundenverdienst
bei Normalleistung multipliziert. Dieser auf Minuten heruntergebrochene Akkordrichtsatz
heißt Minutenfaktor.
In unserem Beispiel beträgt er 12 Euro: 60 = 0,20 Euro. Dieser Minutenfaktor dient allein der
Vereinfachung bei der Entgeltberechnung – schließlich entstand der Akkordlohn zu einer
Zeit, da man an Taschenrechner oder Rechenmaschinen noch nicht einmal denken konnte.
Der tatsächliche Stundenverdienst ergibt sich aus
Stückzahl multipliziert mit Vorgabezeit
multipliziert mit Minutenfaktor – im Beispiel 40 x 2 x 0,20 Euro = 16,00 Euro.
Der Akkordlohn wird heute regelmäßig in einer gemäßigten Form angewendet, bei der
zu
starke Entgelteinbußen bei zu geringer Leistung durch einen Mindestlohn und zu starke
Überanstrengungen der Arbeiter durch eine Obergrenze verhindert werden. Der Mindestlohn
ist oft der tariflich garantierte Lohn; die Obergrenze liegt meistens bei einer Leistung
von 140 bis 150 Prozent der Normalleistung.
Die Anwendung des Akkordlohns setzt die
Akkordfähigkeit der zu erledigenden Arbeitsaufgabe
voraus: Akkordfähig ist eine Tätigkeit nur dann, wenn die Produktion repetitiv –
das heißt sich ständig wiederholend – ist, die Arbeitsvorgänge gut beherrschbar und stets
gleichartig – ohne Zufallsstörungen – ablaufen und die Arbeiter die Mengenleistung allein
durch die Intensität ihres Arbeitseinsatzes beeinflussen können.
Von diesen Voraussetzungen
der Akkordfähigkeit ist vor allem die zuletzt genannte von besonderer Bedeutung:
Können
die Arbeiter ihr Leistungsergebnis nicht beeinflussen, ist die Tätigkeit grundsätzlich
nicht akkordfähig. Traditionelle Fließbandarbeit mit vorgegebenem Takt ist genauso wenig
akkordfähig wie alle Tätigkeiten mit Kundenkontakt.
Da die Voraussetzungen der Akkordfähigkeit angesichts der Automatisierung immer weniger
gegeben sind, ist es
nicht verwunderlich, dass der Akkordlohn von mittlerweile fast verschwindender
Bedeutung ist.