FDV 300.1 Erklärung der Begriffe
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Kartei Details
Karten | 170 |
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Lernende | 83 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2014 / 01.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fdv_300_1_begriffe
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Gleisabschnittsignal oder Ausfahrsignal, das für mehrere Gleise gilt
Halt
vorgeschriebener Halt
-ordentlicher und ausserordentlicher Halt
ordentlicher Halt
-in der Fahrordnung vorgeschrieben, einschliesslich Bedarfshalt
ausserordentlicher Halt
-nicht mittels Fahrordnung angeordnet
nicht vorgeschriebener Halt
-durch den Betriebsablauf oder Störung erzwungen, z.B. durch ein Halt zeigendes Hauptsignal
Anlage mit Publikumsverkehr auf der Strecke
die vom Fahrzeug aus, auch während der Fahrt mit Kurbel oder Handrad bedienbare Feststellbremse
Bahnhofgleis, in das signalmässig ein- und ausgefahren werden kann
EBU, das eine Eisenbahninfrastruktur betreibt
Person mit Berechtigung, um begrenzte, genau umschriebene Tätigkeiten in Starkstromanlagen auszuführen, gemäss Instruktion durch eine sachverständige Person. Sie kennt die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen
Anhängefahrzeug ohne normale Zug- und Stossvorrichtung oder automatische Kupplung (Rollwagen, Rollleitern, Lorrys usw.)
Anlage mit Publikumsverkehr im Bereich der FSS
dient der Verbindungsüberwachung
an einem Gleisabschluss endigendes Hauptgleis
das Ausweichen von zwei Fahrten, von denen eine oder beide auf dem von der Gegenfahrt benutzten und freigegebenen Streckengleis weiterfahren
letzte in Richtung Strecke befahrene Weiche eines Bahnhofes
das in der Fahrrichtung links liegende Gleis einer zweigleisigen Strecke
Person, welche für die Bedienung von Triebfahrzeugen aller Art in fahrdienstlicher und technischer Hinsicht zuständig ist
die Einrichtung auf dem Triebfahrzeug und auf dem Steuerwagen zur Abgabe von akustischen Signalen
Zug, bestehend aus einzelnen oder zusammengekuppelten Triebfahrzeugen, auch geschleppt
das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges geteilt durch dessen Länge, in Tonnen pro Meter (t/m)
Die minimal erforderliche Kraft zur Sicherung von stillstehenden Fahrzeugen in Kilo-Newton (kN). Es dürfen nur Feststellbremsen sowie Hemmschuhe angerechnet werden
die beidseits eines Bahnhofs oder einer Arbeitsstelle nächstliegenden Bahnhöfe. Sofern ein solcher nicht besetzt und nicht ferngesteuert ist, gilt der nächste besetzte Bahnhof als Nachbarbahnhof. Sofern ein solcher ferngesteuert wird, gilt das Fernsteuerzentrum als Nachbarbahnhof
das vom betreffenden Gleis bzw. der Arbeitsstelle nächstgelegene Gleis links oder rechts
Bahnhofgleis, in das signalmässig nicht ein- und ausgefahren oder nur ausgefahren werden kann
das Gefälle oder die Steigung einer Strecke, in Promille (‰)
EVU, welches den Netzzugang auf einer Infrastruktur beansprucht
die zulässige Anhängelast eines Triebfahrzeuges für eine bestimmte Strecke
Einrichtung, mit der bei Störung oder im Notfall in die Sicherungsanlage eingegriffen oder ein Teilbereich der Sicherungsanlage umgangen werden kann
ortsfest montiertes Signal der Eisenbahninfrastruktur, z. B. Hauptsignal, Zwergsignal, Rangiersignal, ETCS Rangiersignal
Zugskomposition, bestehend aus einem oder mehreren Triebfahrzeugen und Wagen, die an beiden Enden einen Führerstand besitzt und je nach Fahrrichtung vom einen oder anderen Führerstand aus geführt werden kann
Personen, welche in der Sicherheitsverantwortung eines EBU eingesetzt sind
das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges geteilt durch die Zahl der Achsen, in Tonnen (t)
Im Bereich der FSS mit ETCS Rangiersignalen ausgerüstete Abschnitte im konventionellen Geschwindigkeitsbereich. Der Rangierbereich endet beim ETCS Rangierhaltsignal, bei der Merktafel Übergang nicht zentralisierter Bereich oder bei der Merktafel Anschlussgleis
alle Fahrzeugbewegungen im Bahnhof, in Werkstätten, Depotanlagen, Anschlussgleisen und auf der Strecke sowie im Bereich der FSS, die nicht als Zugfahrten ausgeführt werden können
mit Rangierarbeiten betrautes Personal
die Rangierbewegung einzelner oder gekuppelter Triebfahrzeuge ohne oder mit gezogener oder geschobener Anhängelast
die vom Führerstand eines Rangierfahrzeuges aus bedienbare Kupplung
für das Leiten und die Durchführung der Rangierbewegung verantwortliche Person. Sie übernimmt das indirekte Führen
Rangierhalt-, Räumungs-, Rückstell- und Ablaufsignal
das in der Fahrrichtung rechts liegende Gleis einer zweigleisigen Strecke
Bezeichnung der am Gespräch Beteiligten zur eindeutigen Erkennung
Person mit Erfahrung im Umgang mit Starkstromanlagen, kennt die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen. Sie kann z.B. als Betriebsinhaber, Anlageverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher oder Schaltberechtigte Person eingesetzt werden und darf Personen instruieren und ausbilden