FDV 300.1 Erklärung der Begriffe
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Kartei Details
Karten | 170 |
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Lernende | 83 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2014 / 01.04.2025 |
Weblink |
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Person ist für Schalthandlungen an elektrischen Anlagen instruiert. Sie führt Schalthandlungen immer im Auftrag aus, ausser in Notsituationen
die, mit Rücksicht auf die durch die ISB vorgegebene Stosskraft, zulässige geschobene Anhängelast
die Weiche, die in der Schutz bietenden Stellung eine Flankenfahrt verhindert
Verantwortliches Personal für die Durchführung der Sicherheitsmassnahmen auf der Arbeitsstelle
Festlegung der für eine Arbeitsstelle notwendigen Sicherheitsmassnahmen, sowie der durch die ISB in ihren Ausführungsbestimmungen vorgeschriebenen Angaben
Die Stelle, die unter Verantwortung der ISB das SIDI mit den Sicherheitsmassnahmen vorschreibt und überwacht. Dies beinhaltet auch die notwendigen Anpassungen an den Arbeitsfortschritt
Für die rechtzeitige Warnung des Personals auf einer Arbeitsstelle verantwortliche Person, um das sichere Räumen des betroffenen Gleisbereichs zu ermöglichen
Sicherheits-Zwischenraum
der vorhandene Raum zwischen Gleisen oder zwischen einem Gleis und einem festen Hindernis, der dort den Aufenthalt oder Arbeiten an Fahrzeugen ohne spezifische Sicherungsmassnahmen zulässt.
Der Sicherheits-Zwischenraum ist vorhanden
- wenn ein Gehweg besteht oder
- wenn er in der Aussenanlage gekennzeichnet ist oder
- zwischen Nebengleisen oder
- wenn er in den Betriebsvorschriften der ISB bezeichnet ist oder
- wenn er in einem Sicherheitsdispositiv aufgeführt ist oder
- wenn im Bereich der FSS im erweiterten Geschwindigkeitsbereich der Erhaltungsbezirk beidseits des Zwischenraumes eingeschaltet ist
treffen von Massnahmen an der Sicherungsanlage zum Schutz von vorübergehend nicht oder nur beschränkt verfügbaren Anlageteilen gegen unbeabsichtigtes Befahren
Anlage zur Steuerung und Sicherung der Zugfahrten und Rangierbewegungen
Sperrung von Gleisen/Weichen für Arbeiten im Gleisbereich. Die gesperrten Gleise/Weichen sind für Züge nicht benutzbar
Gleise und Weichen auf der Strecke für die Verbindung paralleler Gleise, mit Blocksignalen
der Streckenabschnitt, für welchen auf Grund seines Gefälles und seiner Länge besondere Vorschriften gelten
Anlage zur technischen Sicherung der Fahrwege von Zügen und Rangierbewegungen
die mit Signalen und/oder in der Streckentabelle bezeichneten Gleise im Strassenbereich. Gemeinsame Benützung der Verkehrsfläche von Bahn und Strasse
Anlage zwischen zwei benachbarten Bahnhöfen
Informationen über Länge, zulässige Geschwindigkeit und Neigung jedes Abschnitts, Lage und Länge ausgewählter Objekte (z.B. Bahnhof, Tunnel, Bahnübergang, Brücke, Fahrleitungsschutzstrecke)
der Gleisabschnitt zwischen den Einfahrsignalen zweier benachbarter Bahnhöfe
umfasst die für die Führung einer Fahrt erforderlichen streckenbezogenen Angaben
die Trennung der Bahnhoffahrleitung von der Streckenfahrleitung
Bestandteil der Sicherungsanlage im Bereich der FSS
an einem Gleisabschluss endigendes Nebengleis
das Teilbremsverhältnis garantiert eine minimale Bremswirkung, um bei einer Zugtrennung die einzelnen Zugteile sicher zum Stillstand zu bringen und während einer Zeit von mindestens einer halben Stunde gegen Entlaufen zu sichern
Lokomotive, Triebwagen, Triebzug, Traktor, selbstfahrende Fahrzeuge wie Gleisbaumaschine, Fahrzeug Schiene/Strasse
Mit eigenem Antrieb versehene, im Regelbetrieb nicht trennbare, kurzgekuppelte Einheit
das Verändern der Reihenfolge in Bahnhöfen von mindestens zwei Fahrten, die in gleicher Richtung verkehren und auf dem gleichen Streckengleis weiterfahren
die Einrichtung am Fahrzeug zur Einstellung der erforderlichen Bremswirkung
die Anlage zur Regelung des Bahn- und Strassenverkehrs. Bahnseitig wird der Verkehr mit Strassenbahnsignalen, strassenseitig mit Lichtsignalen, geregelt
Zwischen der bahnseitigen Sicherung und den dazugehörenden überwachten Bahnübergängen befinden sich eigensichere Bahnübergangsanlagen oder eine bahnseitige Sicherung weiterer überwachter Bahnübergänge
Für das rechtzeitige Melden von herannahenden Fahrten verantwortliches Personal bei einer Arbeitsstelle. Der VW übermittelt die Annäherung der Fahrten mit dem im SIDI vorgesehenen Kommunikationsmittel an den SIWÄ
Anhängefahrzeug mit normaler Zug- und Stossvorrichtung oder mit automatischer Kupplung
übernimmt die Funktion der Warnung und löst die Alarmmittel aus. Die Ansteuerung erfolgt automatisch durch die Ankündigungsanlage oder manuell
technische und/oder organisatorische Einrichtung, die Personen (bei Arbeiten im Gleisbereich) vor der Gefahr sich nähernden Fahrten warnt
die Ausrüstung jedes Streckengleises auf mehrspurigen Strecken mit Hauptsignalen und dem Block, die ein freizügiges Befahren aller Gleise in beiden Fahrrichtungen erlaubt
das Befahren einer dafür eingerichteten Weiche aus der nicht der Weichenstellung entsprechenden Richtung von der Wurzel her
das unbeabsichtigte Befahren einer Weiche in falscher Stellung von der Wurzel her
Fahrzeug, das seine Zug- oder Bremskraft auf eine Zahnstange überträgt. Als Zahnradfahrzeuge gelten ebenfalls Fahrzeuge, bei denen Zug- oder Bremskräfte über Zahnstange und Adhäsion gleichzeitig übertragen werden, wenn die Kraftübertragung über Adhäsion alleine nicht genügt
der Bahnhof, in welchem das Fahrpersonal die in der Fahrordnung aufgeführte Abfahrzeit beachten muss
einzelne oder zusammengekuppelte Triebfahrzeuge mit oder ohne Wagen, die auf die Strecke übergehen oder im Bereich mit FSS verkehren, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Übernahme durch das Fahrpersonal auf dem Abfahrgleis des Ausgangsortes bis zu ihrer Ankunft auf dem Ankunftsgleis des Bestimmungsortes, ausgenommen während Rangierbewegungen
Überwachungseinrichtung zur Unterstützung der Beachtung von Signalen oder der Beachtung von Maximalgeschwindigkeiten oder zur Einwirkung auf die Fahrzeuge