FDV 300.1 Erklärung der Begriffe
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Üben der Begriffe des FDV Kapitel 300.1 Unterkapitel 2.5.2 nur FDV Stand: 01.07.2024 Alle Angaben ohne Gewähr.
Kartei Details
Karten | 170 |
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Lernende | 83 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2014 / 01.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/fdv_300_1_begriffe
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Ablauf
die Rangierbewegung, bei der Fahrzeuge durch eigene Schwerkraft von einer Ablaufanlage oder von einer geneigten Fahrbahn ablaufen
Technische, baulich stabile Einrichtung, mit dem Ziel, bei Arbeiten im Gleisbereich das unbeabsichtigte Eindringen in den Gefahrenbereich zu verhindern
das Beschleunigen geschobener, nicht mit der Rangierfahrt gekuppelter Fahrzeuge auf die erforderliche Geschwindigkeit und anschliessendem Anhalten der Rangierfahrt, sodass die Fahrzeuge allein weiterrollen. Die weiterrollenden Fahrzeuge werden als Stoss bezeichnet
akustische oder optische Warnsignalgeber (z.B. Alarmhörner, Rufhörner, Einzelpersonenwarngeräte, Drehlichter) zur Abgabe der Alarmsignale
das Gesamtgewicht der Wagen und der geschleppten Triebfahrzeuge, in Tonnen (t)
kündigt die Annäherung einer Fahrt automatisch an
signalisiert einen Anruf
Gleis, das an eine Eisenbahninfrastruktur anschliesst und in der Regel dem Gütertransport dient. Diese Gleise sind mit entsprechender Merktafel gekennzeichnet
Der Anschliesser, der für den infrastrukturseitigen Betrieb des Anschlussgleises verantwortlich ist
Alle Tätigkeiten im Gleisbereich (z.B. zur Errichtung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung und Beseitigung von Bahn- und anderen Anlagen, einschliesslich der damit zusammenhängenden Arbeiten wie Vermessungs- und Kontrolltätigkeit und Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beseitigung von Störungen und Unfallfolgen). Ausgenommen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rangierdienst, Zugbildung/Zugfahrten sowie Gang zu oder von einem Arbeitsort
das Gleis, auch Weiche, in dessen/deren Bereich Arbeiten ausgeführt werden und Alarmmassnahmen notwendig sind
die zur Ausübung der Arbeit nötigen Mittel, z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Materialien
Gleisbereich oder daran angrenzende Stelle, in denen Arbeiten ausgeführt werden
Befinden sich in gesperrten Gleisen mehrere Arbeitsstellen, kann ein SC als AKO eingesetzt werden
letztes in Richtung Strecke führendes Hauptsignal im Bahnhof
letzte in Richtung Strecke von der Wurzel aus befahrene Weiche eines Bahnhofes
besteht aus Ankündigungs- und Warnanlage, welche die Aufgaben des Warnsystems automatisch ausführen
Bahnhof
Anlage zur Regelung des Zugverkehrs und der Rangierbewegungen meistens mit Publikumsverkehr
- innerhalb der Einfahrsignale oder
- wo solche fehlen innerhalb der Einfahrweichen oder
- wo vorhanden innerhalb der Bahnhofanfang- und Bahnhofendetafel
Aufgaben für die Betriebsabwicklung können örtlich oder von einem Fernsteuerzentrum aus wahrgenommen werden
Bahnübergangsanlage
Anlage zur Sicherung von einem oder mehreren Bahnübergängen. Die Anlagen werden unterteilt in überwachte und eigensichere Bahnübergangsanlagen.
Eine überwachte Bahnübergangsanlage ist bahnseitig gesichert mit
- Hauptsignal bzw. «Vollüberwachung» im Bereich der FSS
- Kontrolllicht
- Sperr- oder Zwergsignal
- Streckengerät der Zugbeeinflussung
Eine eigensichere Bahnübergangsanlage funktioniert autonom und ist bahnseitig nicht gesichert
im Gleisbett montierter Informationsträger zur Datenübertragung zwischen Strecke und Fahrzeug
Bedien- und Anzeigeelement (Mensch-Maschine-Schnittstelle; MMI)
durch Fahrzeuge teilweise belegtes Gleis
aktueller Zustand der fahrzeugseitigen FSS-Ausrüstung; es wird zwischen den Betriebsarten Vollüberwachung, mit Teilüberwachung und ohne Überwachung unterschieden; bei jeder Betriebsart gelten spezifische Aufgaben und Verantwortungen. Die Betriebsarten sind im Vorschriftentext mit Anführungszeichen gekennzeichnet
ein für Züge und für Rangierbewegungen benützbares Gleis
Element des Stellwerks zur technischen Sicherung von Zügen gegen Folge- und Gegenzüge
Abschnitt zwischen zwei aufeinander folgenden Hauptsignalen, die in Blockabhängigkeit stehen
Hauptsignal zur Unterteilung der Gleisanlage der Strecke in mehrere Blockabschnitte
das Bremsgewicht in Tonnen (t) ist der Wert, um die Bremskraft eines Fahrzeuges auszudrücken
das Bestimmen der Bremsreihe und der Zugreihe
ein festgelegtes Bremsverhältnis, für das auf Grund der vorhandenen Vorsignalentfernung und der Neigung der Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit bestimmt und in der Streckentabelle bekannt gegeben wird
die Wirksamkeit der Bremsen eines Fahrzeuges oder eines Zuges, in Prozenten (%)
die Distanz, welche sich je nach Höchstgeschwindigkeit, Bremsverhältnis und Neigung der Strecke zur Verminderung der Fahrgeschwindigkeit auf eine vorgegebene Geschwindigkeit oder bis zum Stillstand ergibt
die am DMI angezeigte Zustimmung zur Fahrt im Bereich der FSS. Eine CAB-Fahrerlaubnis wird in den Betriebsarten «Full Supervision» und «On Sight» erteilt
auf die Sicherungsanlage abgestimmte, verbindliche fahrdienstliche Anleitung zur Behandlung von Störungen und für das Sichern
das Aufstellen von Haltsignalen zum Schutz eines Hindernisses
Hauptsignal zur Deckung von Anschlussgleisen, überwachten Bahnübergängen oder gefährdeten Abschnitten auf der Strecke, nicht in Blockabhängigkeit
Bedien- und Anzeigeelement im Führerstand
das Gewicht eines Fahrzeuges ohne Ladung, in Tonnen (t)
erstes zum Bahnhof gehörendes Hauptsignal. Es bezeichnet die Grenze zwischen Strecke und Bahnhof