Fachbegriffe Obligationenrecht
Fachbegriffe aus den Kapiteln Obligation, Allg. Vertragslehre (hep grün, Band I, Kap. 8 & 9). Dozent Martin Müller
Fachbegriffe aus den Kapiteln Obligation, Allg. Vertragslehre (hep grün, Band I, Kap. 8 & 9). Dozent Martin Müller
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Cartes-fiches | 10 |
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Utilisateurs | 24 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 01.06.2016 / 14.12.2024 |
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Wie lautet die Definition einer "Obligation"?
Rechtliche Verpflichtung; erzwingbar! Es kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen sein.
Welche Entstehungsgründe für eine Obligation gibt es?
Unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung, Vertrag
Welches sind die 4 Voraussetzungen (Tatbestands-Elemente) der Verschuldenshaftung?
1. Schaden
2. Widerrechtlichkeit
3. Adäquater Kausalzusammenhang
4. Verschulden
Nennen Sie drei unterschiedliche Arten einer Kausalhaftung und nennen Sie den jeweils massgebenden OR-Artikel
- Haftung des Geschäftsherrn (OR 55 oder OR 101)
- Haftung des Werkeigentümers (OR 58)
- Haftung des Familienoberhauptes (ZGB 333)
- Haftung des Tierhalters (OR 56)
- etc.
Was bedeutet Widerrechtlichkeit?
Verletzung eines (absoluten) Rechts wie z.B. körperliche Integrität, Ehre, Eigentum etc.
Verstoss gegen eine Gesetzesbestimmung (z.B. Strafgesetz)
Definition des Begriffes "Vertrag"?
Gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärungen von 2 oder mehreren Parteien.
Was ist der Gegenbegriff zu "Antrag" bzw. "Offerte"?
Annahme oder Akzept.
Aus welchen zwei Komponenten setzt sich die "Handlungsfähigkeit" zusammen?
Urteilsfähigkeit und Mündigkeit.
Welche der nachfolgenden Formvorschriften gehört nicht zu den gesetzlichen Formvorschriften?
Welche Arten der Vertragsverletzung (Hauptarten) kennen Sie? Nennen Sie zu jeder die zutreffenden Gesetzesartikel!
- Verzug, OR 102 ff
- Schlechterfüllung, OR 97 Abs. 1
- Nichterfüllung, OR 97 Abs. 1