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Einführung in die Rechtswissenschaft
Einführung in die Rechtswissenschaft
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Cartes-fiches | 95 |
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Utilisateurs | 43 |
Langue | Italiano |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 10.11.2013 / 16.01.2023 |
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Intégrer |
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Körperschaften
= juristische Personen, die aus Mitgliedern (natürliche oder juristische Personen) besteht
Anstalten
= juristische Person, die aus Sachmitteln besteht (Stiftung)
Rechtsgut
= rechtliche geschütztes Gut (Leben, Vermögen, Ehre etc.)
Inhalt von Rechten und Pflichten
Tun, Unterlassen, Dulden
absolute subjektive Rechte
Rechte, die einer Person gegenüber jeder beliebigen anderen Person zustehen (Eigentum)
relative subjektive Rechte
Ansprüche, die einer Person aufgrund einer besondere Beziehung (Relation) gegenüber einer oder mehreren anderen Personen zusteht
realobligatorische Rechte
subjektiv dinglich verknüpfte Rechte (Inhaberwertpapier)
Arten von absoluten Rechten
dingliche Rechte (absolut/beschränkt) Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte
Arten von relativen Rechten
obligatorische Rechte (Mitgliedschaftsrechte, Teilnahmerechte, Gestaltungsrechte)
Gestaltungsrecht
geben dem Berechtigen Möglichkeit, durch blosse einseitige Willenserklärung eine bestimmte Rechtslage zu ändern
Rechtsverhältnis
Verhältnis zwischen rechten und Pflichten zwischen zwei oder mehreren Personen
einmalige Rechtsverhältnisse
erfüllen sich in einem einmaligen Rechtsakt (Kaufvertrag, Baubewilligung)
Dauerrechtsverhältnisse
Wirken über eine längere Zeit (Arbeitsvertrag, Erteilung F¨ührerausweis)
Verplfichtungsgeschäft
meist zweiseitige Rechtsgeschäfte, in denen gegenseitige Recht und Pflichten festgelegt werden
Verfügungsgeschäft
sind einseitig; wer verfügt, übt sein Recht aus (Dereliktion, Schulderlass, Übertragung Eigentum)
Deduktion
Ableitung (von der allgemeinen Regel auf den Einzelfall)
Analogieschluss
Regelung, die für bestimmte Sachverhalte getroffen wrude, wird auf ähnliche Fälle sinngemäss angewendet
Umkehrschluss
Regelung, die für bestimmte Sachverhalte getroffen wurde, gilt gerade nicht für andere Fälle
"Erst-recht-Schluss"
Schluss vom Grössere auf das Kleinere (e maiore minus) (Ersatzmassnahme anstelle Haft)
Kategorische Norm
legt direkt die Rechtslage fest (Art. 11 ZGB)
Konditionalnorm
Klassische Norm: wenn A erfüllt ist, folgt B (A=Tatbestand, B=Rechtsfolge)
Rechtsprinzipien
Sind keine Rechtsregeln sondern Gesichtspunkte, die bei deren Anwendung zu beachten sind (Treu und Glauben, Verbot Rechtsmissbrauch)
Finalnorm
Zielnorm, gibt Zielrichtung des Erlasses an
Syllogismus
Obersatz/Untersatz/Folgerung
Subsumtion
Fällt Sachverhalt unter den Tatbestand einer Rechtsregel
Tatfrage
Welches ist der massgebliche Sachverhalt
Rechtsfrage
wie ist die Rechtslage
Beweisführung
Abklärung des Sachverhaltes im Rahmen eines förmlichen Beweisverfahrens
Beweiswürdigung
wie sind die erhobenen Beweise zu würdigen (freie Beweiswürdigung frei von Beweisregeln
Beweislast
wer trägt die Folgen der Beweislosigkeit
Beweismass
wie zuverlässig muss der Beweis sein (glaubhaft, ohne vernünftigen Zweifel, überwiegende Wahrscheinlichkeit)
Vermutung
Tatsache gilt auch ohne ausdrücklichen Beweis als bewiesen Vermutungsbasis und Vermutungsfolge
Fiktion
gesetzliche Vermutung, die nicht umgestossen werden kann
Gegenbeweis
Umstossen der Vermutungsbasis (Mann ist zur Zeit der Geburt nciht mit der Mutter des Kindes verheiratet)
Beweis des Gegenteils
Umstossen der Vermutungsfolge (Mann ist zwar mit Mutter verheiratet aber dennoch nicht leiblicher Vater)
Ziel der Auslegung
Herausfinden des wahren Sinns der Norm
Elemente der Auslegung
grammatikalisch/systematisch/historisch/teleologisch
Legaldefinition
Recht definiert bestimmte Ausdrücke
Materialien
Dokumente über die Entsehung des Gesetzes (Boschaften, Protokolle)
Lex specialis
Spezialbestimmung (geht allgemeiner Norm vor)