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Einführung in die Rechtswissenschaft

Einführung in die Rechtswissenschaft


Kartei Details

Karten 95
Lernende 43
Sprache Italiano
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.11.2013 / 16.01.2023
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Körperschaften

= juristische Personen, die aus Mitgliedern (natürliche oder juristische Personen) besteht

Anstalten

= juristische Person, die aus Sachmitteln besteht (Stiftung)

Rechtsgut

= rechtliche geschütztes Gut (Leben, Vermögen, Ehre etc.)

Inhalt von Rechten und Pflichten

Tun, Unterlassen, Dulden

absolute subjektive Rechte

Rechte, die einer Person gegenüber jeder beliebigen anderen Person zustehen (Eigentum)

relative subjektive Rechte

Ansprüche, die einer Person aufgrund einer besondere Beziehung (Relation) gegenüber einer oder mehreren anderen Personen zusteht

realobligatorische Rechte

subjektiv dinglich verknüpfte Rechte (Inhaberwertpapier)

Arten von absoluten Rechten

dingliche Rechte (absolut/beschränkt) Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte

Arten von relativen Rechten

obligatorische Rechte (Mitgliedschaftsrechte, Teilnahmerechte, Gestaltungsrechte)

Gestaltungsrecht

geben dem Berechtigen Möglichkeit, durch blosse einseitige Willenserklärung eine bestimmte Rechtslage zu ändern

Rechtsverhältnis

Verhältnis zwischen rechten und Pflichten zwischen zwei oder mehreren Personen

einmalige Rechtsverhältnisse

erfüllen sich in einem einmaligen Rechtsakt (Kaufvertrag, Baubewilligung)

Dauerrechtsverhältnisse

Wirken über eine längere Zeit (Arbeitsvertrag, Erteilung F¨ührerausweis)

Verplfichtungsgeschäft

meist zweiseitige Rechtsgeschäfte, in denen gegenseitige Recht und Pflichten festgelegt werden

Verfügungsgeschäft

sind einseitig; wer verfügt, übt sein Recht aus (Dereliktion, Schulderlass, Übertragung Eigentum)

Deduktion

Ableitung (von der allgemeinen Regel auf den Einzelfall)

Analogieschluss

Regelung, die für bestimmte Sachverhalte getroffen wrude, wird auf ähnliche Fälle sinngemäss angewendet

Umkehrschluss

Regelung, die für bestimmte Sachverhalte getroffen wurde, gilt gerade nicht für andere Fälle

"Erst-recht-Schluss"

Schluss vom Grössere auf das Kleinere (e maiore minus) (Ersatzmassnahme anstelle Haft)

Kategorische Norm

legt direkt die Rechtslage fest (Art. 11 ZGB)

Konditionalnorm

Klassische Norm: wenn A erfüllt ist, folgt B (A=Tatbestand, B=Rechtsfolge)

Rechtsprinzipien

Sind keine Rechtsregeln sondern Gesichtspunkte, die bei deren Anwendung zu beachten sind (Treu und Glauben, Verbot Rechtsmissbrauch)

Finalnorm

Zielnorm, gibt Zielrichtung des Erlasses an

Syllogismus

Obersatz/Untersatz/Folgerung

Subsumtion

Fällt Sachverhalt unter den Tatbestand einer Rechtsregel

Tatfrage

Welches ist der massgebliche Sachverhalt

Rechtsfrage

wie ist die Rechtslage

Beweisführung

Abklärung des Sachverhaltes im Rahmen eines förmlichen Beweisverfahrens

Beweiswürdigung

wie sind die erhobenen Beweise zu würdigen (freie Beweiswürdigung frei von Beweisregeln

Beweislast

wer trägt die Folgen der Beweislosigkeit

Beweismass

wie zuverlässig muss der Beweis sein (glaubhaft, ohne vernünftigen Zweifel, überwiegende Wahrscheinlichkeit)

Vermutung

Tatsache gilt auch ohne ausdrücklichen Beweis als bewiesen Vermutungsbasis und Vermutungsfolge

Fiktion

gesetzliche Vermutung, die nicht umgestossen werden kann

Gegenbeweis

Umstossen der Vermutungsbasis (Mann ist zur Zeit der Geburt nciht mit der Mutter des Kindes verheiratet)

Beweis des Gegenteils

Umstossen der Vermutungsfolge (Mann ist zwar mit Mutter verheiratet aber dennoch nicht leiblicher Vater)

Ziel der Auslegung

Herausfinden des wahren Sinns der Norm

Elemente der Auslegung

grammatikalisch/systematisch/historisch/teleologisch

Legaldefinition

Recht definiert bestimmte Ausdrücke

Materialien

Dokumente über die Entsehung des Gesetzes (Boschaften, Protokolle)

Lex specialis

Spezialbestimmung (geht allgemeiner Norm vor)