Ergänzungsleistungen EL
Ergänzungsleistung
Ergänzungsleistung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 50 |
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Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Affaires sociales |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 11.04.2016 / 25.06.2024 |
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Wie hoch ist der Höchstbetrag für Krankheits-und Behinderungskosten in der EL, bei erwachsenen Personen die zu Hause leben und einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung der IV oder der UV haben, bei mitlerer Hilfosigkeit und bei schwerer Hilflosigkeit?
mittlerer Hilflosigkeit --> 60'000.-
schwerer Hilflosigkeit --> 90'000.-
Beispiel
Josephine weist einen jährl. Einnahmeüberschuss von 5000.- , weshalb sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Eine umfassende Zahnsarnierung kostet 8500.- wieviel erhält sie von der EL für Krankheits-und Behinderungskosten?
8500.- kostet die Zahnsanierung
5000.- Einnahmeüberschuss -->das heisst sie kriegt 3500.- vergütet an die Zahnarztkosten.
Wie ist die Organisation der Ergänzungsleistung (EL)
Die Ergänzungsleistungen werden gesamtschweizerisch aufgrund des Ergänzungsleistunggesetzes ausgerichtet. Die Durchführungsstellen werden durch die Kantone bestimmt, in der Regel sind es die kant. AHV-Ausgleichskassen.
Wo muss man seinen Anspruch für EL geltend machen und womit?
Bei der kantonalen Ausgleichskasse mittels schriftlicher Anmeldung.
In Bezug auf die bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen kennen die Ergänzungsleistungen das übliche Rechtspflegeverfahren:
- EInsprache an verfügende Stelle, innert 30 Tage ab Erhalt der Verfügung
- Beschwerde an zuständige kant. Soz.Versicherungsgericht, innert 30 Tage nach Erhalt der Einsprache
- Beschwerde ans Bundesgericht, innert 30 Tagen nach Erhalt des 2. Entscheides.
--> Das Bundesgericht entscheidet inletzter Instanz.
Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen erfolgt durch?
Steuergelder (es werden keine Beiträge erhoben) --> nur Steuergelder
die VErteilung der Kosten welche aufgewendet werden müssen damit die jährlich anfallenden EL Kosten gedeckt sind, ist wie folgt:
- Bund, 5/8 der jährl. Ergänzungsleistungen
Beiträge an gemeinnützige Institutionen
- Kantone 3/8 der jährl. Ergänzungsleistungen
alle Krankheits- und Behinderungskosten
Nennen sie zwei Personengruppen die Ergänzungsleistungen bekommen können?
Schweizer oder Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der CH, die
(erwerbstätige Personen der EU/EFTA angehören sind den Schweizer gleichgestellt sofern gültige Niederlassungsbewiligung, NE müssen den Nachweis bringen dass genügend Rente und Vermgen damit sie die Niederlassungsbewilligung bekommen)
- eine Altersrente der AHV
- Anspruch auf Witwen/witwerrente der AHV haben
- Ansprch auf Waisenrente der AHV haben
- Anspruch auf eine Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV haben (mindestalter 18)
- ununterbrochen während min. 6 Monaten ein IV Taggeld beziehen
Ausländer, ausserhalb des EU Raums (nicht EU/EFTA)
- erhalten EL, sofern sie mind. 10 Jahre ununterbrochen in der CH leben
Flüchtlinge
- erhalten EL, sofern sie mind. 5 Jahre ununterbrochen in der CH leben
Welche Personen können einen Anspruch auf EL geltend machen?
- Rita Mayer 62, hat ihre AHV Rente vorbezogen
- Knut Heuberger 60, frühpensioniert ^dank BVG Kapitalbezug
- Simon Weber 16, bezieht eine Hilflosenentschädigung der IV
- Niki Blum 28, bezieht während der Eingliederung seit 8 Minaten ein IV Taggeld
- Ja ( da AHV Leistungsbezüger-Rente)
- Nein, da noch nicht AHV/IV Leistungsbezüger
- Nein, da er noch nicht 18 Jahre alt ist (Mindestalter 18)
- JA (da IV Leistungsbezügerin, und Taggeld minimum 6 Monate auch erfüllt)
Die Eheleute Häberli sind beide behindert und beziehen eine Rente der IV. Sie haben drei minderjährige Kinder, welche Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf kann die Familie Häberli geltend machen?
Ehegatten 28'935.00
für die ersten 2 Kinder 2 x 10'080.00 = 200160.00
für das 3. Kind 6720.00
Total Lebensbedarf 55'815.00
80 jährige Witwe ist EL Bezügerin, kann sie Ihre Zahnarztkosten von 30'000 bei der EL geltend machen da ihre Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt, kann sie den Rest als Krankheits-und BEhinderungskosten geltend machen?
Ja, sie kann den Höchstbetrag nehmen für ALleinstehende oder Personen deren Ehegatte im HEim lebt--von 25'000.-
Dies ist das Mazimum was bezahlt wird im Jahr.