ER DEF

wichtige Definition

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Robert Mielke

Robert Mielke

Kartei Details

Karten 32
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.02.2013 / 31.07.2014
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Adressat nach dem PAG

§7PAG: Zustandstörer

  1. Gefahrenverursacher
  2. Aufsichtspflichtiger
  3. Geschäftsherr

§8PAG: Zustandsstörer

  1. Inhaber tatsächlicher Gewalt
  2. Eigentümer
  3. letzte Eigentümer

§9PAG: unmittelbare Ausführung

§10PAG: Nichtverantwortlicher

Anfangsverdacht

gem §152 (2) StPO

besteht dann, wenn zureichende tatsächlich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat sprechen

Angemessenheit

die eingeschränkten Rechtsgüter dürfen die der geschützten Rechtsgüter nicht überwiegen.

Aufgaben aus anderen Rechtsvorschriften

  • OWI-Verfolgung- § 2(4) PAG i.v.m §53 OwiG
  • VOWI-Verfolgung- § 2(4) PAG i.v.m §47 OwiG i.v.m §1 (3) ThürZustvoVowi
  • Verfolgung Straftaten- § 2(4) PAG i.v.m §163 (1) StPO
  • Verkehrskontrolle- § 2(4) PAG i.v.m §36(5) StVO

Befragung

dient der Ehebung, dem Erfragen von Wahrnehmungen zu einem polzeilich relevanten SV

Betroffener

...ist derjenige, gegen den das OWI-Verfahren bei einem Tatverdacht gerichtet ist. Erhält Person erst nach Einleitung des Ermittlungsverfahren(der Verwaltungsbehörde)

dringende Gefahr

eine Gefahr wenn sie einem wichtigem Rechtsgut droht

dringender Tatverdacht

besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte TT oder Teilnehmer einer Straftat ist.

DuSu einer Person

ist die zielgerichtete und zweckgerichtete Suche am bekleideten Körper und deren mitgeführten Sachen, auf der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen, die ohne Eingriff mit medizinischen Hilfsmitteln einzusehen sind.

DuSu von Whg od Sachen

ist die zielgerichtete und zweckgerichtete Suche nach Personen, Tieren, Sachen oder zur Ermittlung eines polizeilich relevanten SV

einfacher Tatverdacht

besteht schon, wenn der Schluss auf die Begehung einer Straftat, auch des Versuchs, gerechtfertigt ist und Anhaltspunkte vorliegen, die die Täterschaft oder Teilnahme des Betroffenen als möglich erscheinen lassen

Erforderlichkeit

Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn kein gleich geeignetes und milderes Mittel erkennbar ist.

erhebliche Gefahr

eine Gefahr für eine bedeutsames Rechtsgut, insbesondere auch eine Gefahr die eine größere Anzahl von Personen betrifft

Festnahme

ist ein mit hoheitlicher Gewalt hergestellte Rechtsverhältnis, kraft dessen einer Person die Freiheit dargestellt entzogen wird, dass sie von der Polizei in einer dem polzeilichen Zweck entsprechender Weise verwahrt und daran gehindert wird, sich fortzubewegen.

Geeignetheit

Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihr das polizeiliche Ziel ganz oder teilweise erreicht werden kann.

Gefahr für Leib und Leben

ist eine Gefahr, bei der eine nicht nur leichte KV oder der Tod einzutreten droht

Gefahr im Verzug

ist ein Fall von solcher Dringlichkeit, dass durch die Einholung einer richterlichen Entscheidung ein Zeitverlust entstünde, der die Erreichnung des polizeilichen Zwecks gefährden oder wesentlich erschwert.

gegenwärtige Gefahr

eine Gefahr bei der das schädigende Ereignis  bereits begonnen  hat oder unmittelbar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht

konkrete Gefahr

...hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, das bei ungehinderten Fortgang ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird

Legalitätsprinzip

Ermittlungsbehörde schreitet von Amtswegen ein nach §163 (1) StPO

Nichtbetroffener

ist die als Zeuge od. Augenscheinsobjekt in einem nicht gegen sich geleitenden gerichteten Owi-Verfahren in Betracht komm

Nichtverdächtiger

kann Zeuge oder Augenscheinsobjekt sein, in einem nicht gegen ihn gerichteten Strafverfahren

Opportunitätsprinzip

PB schreiten nach pflichtgemäßen Ermessen ein.

tatsächliche Anhaltspunkte

beruhen zumindest auf kriminalistischen Erfahrungen, die eine Annahme für möglich erscheinen lassen.

Verdunklungsgefahr

liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des BES den dringenden Tatverdacht begründet, er werde Verdunklungshandlungen vornehmen, durch welche die Wahrheitsermittlung erschwert werden kann

Verdächtiger

konkrete Tatsachen liegen vor, die auf die nahe liegende Möglichkeit der Täterschaft/Teilnahme schließen lassen

Vernehmung

ist eine planvolle, unter rechtlichen und krimininalistischen Gesichtspunkten durchgeführte Befragung einer Person zu einem rechtlich relevanten Sachverhalt

Verwaltungsakt

ist jede hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Recht und die Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

muss schriftlich erfolgen

Wohnung

Sind Räumlichkeiten deren Hauptzweck darin besteht, Menschen als Unterkunft zu dienen, ohne das sie in erster Linie Arbeitsräume sind

Zeuge

ist ein persönliches Beweismittel die in einem nicht gegen sich geleitenden gerichteten Strafverfahren Auskunft über die Wahrnehmung von Tatsachen gibt.

öffentliche Ordnung

die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung liegenden ungeschrieben Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens.

öffentliche Sicherheit

ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestandes, der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstigen Trägern von Hoheitsgewalt