EO, MSE und FAK

Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013

Sozialversicherungsfachmann/-frau mit eidg. FA 2011-2013


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Langue Deutsch
Catégorie Affaires sociales
Niveau Autres
Crée / Actualisé 22.07.2013 / 27.07.2022
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EO: Welche Stelle kann bei Verlust der EO- Meldekarte für einen Dienst in der Armee eine Ersatzkarte erstellen?

Die für die Auszahlung zuständige Ausgleichskasse

MSE: Wer hat Anspruch auf MSE?

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes

  • Arbeitnehmerinnen oder
  • Selbständigerwerbende sind; oder
  • im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
  • arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden; oder
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
  • in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

MSE: Welches sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Ausrichtung von MSE?

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten:

  • während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren. Im Falle einer vorzeitigen Geburt reduziert sich diese Frist auf:
    - 6 Monate bei Niederkunft vor dem 7. Schwangerschaftsmonat;
    - 7 Monate bei Niederkunft vor dem 8. Schwangerschaftsmonat;
    - 8 Monate bei Niederkunft vor dem 9. Schwangerschaftsmonat, und
  • in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

MSE: Wie lange dauert der Anspruch auf MSE?

Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt oder stirbt, endet der Anspruch vorzeitig.
 

MSE: Ein Kind muss sich nach der Geburt vier Wochen im Spital aufhalten. Welche Möglichkeiten hat die Mutter bezüglich Auszahlung der MSE?

Bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes (mind. 3 Wochen)  kann die Mutter beantragen, dass der Anspruch auf Entschädigung erst mit der Heimkehr des Kindes beginnt.

MSE: Wie wird die Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitnehmerinnen und Selbständigerwerbenden  berechnet?

Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 7350 Franken (7350 Franken x 0.8 / 30 Tage = 196 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 88 200 Franken (88 200 Franken x 0.8 / 360 Tage = 196 Franken/Tag) erreicht.

MSE: Was passiert, wenn die MSE mit anderen Leistungen zusammenfällt?

Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder der

  • Arbeitslosenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung, oder auf
  • Entschädigung für Dienstleistende,

geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.

MSE: Von wem und wo kann der Anspruch auf MSE geltend gemacht werden?

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

  • von der Mutter
    via Arbeitgeber, wenn sie unselbständig erwerbend ist;
    direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist;
  • vom Arbeitgeber
    sofern die Mutter es unterlässt, den Anspruch via Arbeitgeber geltend zu machen und er während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet;
  • von den Angehörigen
    wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht nachkommt.

MSE: Was hat der aktuelle oder letzte Arbeitgeber bei der Anmeldung der MSE zu tun?

Bei den im Zeitpunkt der Niederkunft angestellten, arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Müttern bescheinigt der aktuelle bzw. der letzte Arbeitgeber:

  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses;
  • den für die Bemessung der Mutterschaftsentschädigung massgebenden Lohn sowie
  • den von ihm während der Dauer des Taggeldbezuges ausgerichteten Lohn.

MSE: Wie lange kann die MSE geltend gemacht werden?

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann bis 5 Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs geltend gemacht werden. Danach erlischt er ohne weitere Ansprüche.

MSE Ist die Mutterschaftsentschädigung beitragspflichtig? Wenn ja welche Beiträge müssen abgerechnet werden?

Die anstelle des Lohnes direkt ausgerichtete Mutterschaftsentschädigung gilt ebenfalls als Einkommen. Deshalb müssen darauf AHV/IV- und EO-Beiträge entrichtet werden. Für Arbeitnehmerinnen wird zudem der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung abgezogen.

MSE: Wie und an wen wird die MSE ausgerichtet?

Wenn der Arbeitgeber der Mutter für die Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen leistet, so zahtl die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber aus.

Die Mutter kann - bei Differenzen mit dem Arbeitgeber oder wenn besondere Umstände vorliegen - die direkte Auszahlung der Mutterschaftsentschädigung durch die Ausgleichskasse verlangen. Als besondere Umstände gelten etwa, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig oder säumig ist oder wenn er keine Kenntnis von Tatsachen erhalten soll, die eine andere Erwerbstätigkeit der Mutter betreffen (Lohnhöhe, selbständige Erwerbstätigkeit u.a.).

In allen übrigen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung direkt an die Mutter oder an die auszahlungsberechtigte Person aus. Die Mutter kann verlangen, dass die Entschädigung ihren unterhalts- oder unterstützungsberechtigten Angehörigen ausbezahlt wird.

 

MSE: Zu welchem Zeitpunkt wird die MSE auszbezahlt?

Die Mutterschaftsentschädigung wird am Ende eines Monats nachschüssig ausbezahlt. Beträgt sie weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie am Ende des Mutterschaftsurlaubes ausbezahlt.

MSE: Bleibt die Unfallversicherung bei der MSE  bestehen?

Arbeitnehmerinnen, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, bleiben auch während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Sie sind während dieser Zeit grundsätzlich von der Prämienzahlung befreit.

Richtet der Arbeitgeber während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs einen Lohn aus, der höher ist als die Mutterschaftsentschädigung, so hat er auf der Differenz zwischen der Mutterschaftsentschädigung und seinen Lohnzahlungen UVG-Prämien zu entrichten (bis zum höchst versicherten Verdienst von zurzeit 126 000 Franken).

Arbeitslose Frauen bleiben auch während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert. Sie müssen deshalb die Sistierung bei der Krankenversicherung nicht aufheben. Voraussetzung ist aber, dass zwischen dem Bezug des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsentschädigung keine Lücke besteht.

MSE: Bleibt der Schutz der beruflichen Vorsorge bei der MSE  bestehen?

Der Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmerinnen wird auch während des Mutterschaftsurlaubs im gleichen Umfang weitergeführt. Der bisherige koordinierte Lohn, auf dem die Beiträge erhoben werden, hat somit weiterhin seine Gültigkeit. Die Arbeitnehmerin kann aber die Herabsetzung des koordinierten Lohns verlangen.

MSE: Werden auf der MSE BVG-Beiträge erhoben?

Auf der Mutterschaftsentschädigung werden keine BVG-Beiträge erhoben.

EO: Wer hat Anspruch auf EO?

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen,

  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport, für den sie ein Taggeld erhalten;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten

EO: Welche Arten der EO-Entschädigung gibt es?

  • Grundentschädigung
  • Kinderzulagen

  • Betriebszulage

  • Zulagen für Betreuungskosten

EO: Welche Entschädigung erhalten die Rekruten? Gibt es Ausnahmen?

Rekruten erhalten grundsätzlich eine Einheitsentschädigung von 62 Franken pro Tag. Dies unabhängig davon, ob sie vor dem Einrücken erwerbstätig waren oder ob sie sich in Ausbildung befanden oder während der Rekrutenschule weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht.

Eine Ausnahme gilt für Rekruten mit Kindern. Diese erhalten gleiche Entschädigungen wie Personen (Erwerbstätige/Nichterwerbstätige), die ihre Grundausbildung abgeschlossen haben

EO: Welche EO-Entschädigung gilt für Durchdiener? Was gilt während der RS?

Für Durchdiener gelten die gleichen Entschädigungsansätze wie für Dienstleistende, die ihren Dienst nicht am Stück absolvieren. Während der Phase der Grundausbildung sind Durchdiener somit entschädigungsmässig den Rekruten gleichgestellt.

EO: Welche EO-Entschädigung gilt für Durchdiener-Kader?

Während der Dauer der Grundausbildung sind sie in Bezug auf die Entschädigung den Rekruten gleichgestellt. Für die restlichen Diensttage beträgt die Entschädigung mindestens 91 Franken.
 

EO: Für welche Kinder besteht Anspruch auf Kinderzulagen?

Kinderzulagen erhalten dienstleistende Personen für

  • eigene Kinder;
  • Pflegekinder, die sie unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung zu sich genommen haben;

EO: Wie hoch ist die Kinderzulage und wie lange wird sie ausgerichtet? Gibt es Maximalbeträge?

Die Kinderzulage beträgt für das erste Kind 20 Franken. Sie wird für jedes Kind gewährt, welches das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung kann die Kinderzulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet werden. Die Begrenzung der Gesamtentschädigung bewirkt, dass die Kinderzulage nicht in jedem Fall voll bzw. für alle Kinder ausgerichtet wird.

EO: Wem kann eine Betriebszulage ausgerichtet werden? Was gilt für Landwirte?

Die Betriebszulage erhalten dienstleistende Personen, welche die Kosten eines Betriebes tragen (Geschäftsräume usw.) und den überwiegenden Teil ihres Einkommens aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen als

  • Eigentümer/-in, Pächter/-in oder Nutzniesser/-in;
  • Teilhaber/-in einer Kollektivgesellschaft;
  • unbeschränkt haftende(r) Teilhaber/-in einer Kommanditgesellschaft;
  • Teilhaber/-in einer anderen, auf einen Erwerbszweck gerichteten Personengesamtheit ohne juristische Persönlichkeit (z. B. einfache Gesellschaft, Erbengemeinschaft).

Die Betriebszulage wird auch an hauptberuflich mitarbeitende Familienglieder in der Landwirtschaft ausgerichtet, wenn diese bei einer ununterbrochenen Dienstleistung von mindestens 12 Tagen während mindestens 10 Tagen durch eine Aushilfe ersetzt werden, deren Barlohn im Tagesdurchschnitt mindestens 67 Franken erreicht.

EO: Wie hoch ist die Betriebszulage?

Die Betriebszulage beträgt 67 Franken pro Tag.

EO: Wer erhält unter welchen Voraussetzungen Betreuungszulagen?

Zulagen für Betreuungskosten erhalten dienstleistende Personen, die mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben und an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leisten. Vergütet werden nur Mehrauslagen, die entstehen, weil die dienstleistende Person regelmässige Betreuungsaufgaben nicht selber wahrnehmen kann. Nicht vergütet werden Einkommensverluste, die bei Dritten entstehen, weil diese die Kinder während des Dienstes betreuen.

EO: Welche bzw. wie hohe Zulagen werden für Betreuungskosten vergütet?

Vergütet werden die tatsächlichen Kosten ab 20 Franken pro Dienstperiode, höchstens aber 67 Franken pro Diensttag.

EO: Wie setzt sich die Gesamtentschädigung zusammen?

Die Gesamtentschädigung setzt sich zusammen aus der Grundentschädigung und den Kinderzulagen

EO: Wie hoch ist die maximale Entschädigung für Erwerbstätige?

Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich der Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung darf bei Erwerbstätigen das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen, auf jeden Fall aber 245 Franken pro Tag, nicht übersteigen.

EO: Wie hoch ist die maximale Entschädigung für Nichtwererbstätige?

Bei Nichterwerbstätigen darf die Gesamtentschädigung 123 Franken und während bestimmter Gradänderungsdienste 172 Franken pro Tag nicht übersteigen

EO: Gibt es Zulagen die zusätzlich zur Gesamtentschädigung ausgerichtet werden? Wenn ja Welche? Können diese gekürzt werden?

Die Betriebszulage wird zusätzlich zur Gesamtentschädigung ausgerichtet und nie gekürzt.

Die Zulage für Betreuungskosten wird zusätzlich zur Gesamtentschädigung ausgerichtet.

EO: Welche Entschädigung erhalten in Ausbildung stehende Personen? Was ist dabei zu beachten?

Grundsätzlich gelten in Ausbildung stehende dienstleistende Personen als Nichterwerbstätige. Waren sie jedoch in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstagen oder 160 Arbeitsstunden erwerbstätig, werden sie als Erwerbstätige betrachtet. Dies kann unter Umständen zu einer gegenüber Nichterwerbstätigen höheren Entschädigung führen

EO: Welche Entschädiguung gilt für eine dienstleistende Person, der  vor dem Einrücken 1 Monat lang keine Stelle findet?

Dienstleistende Personen, welche beabsichtigten, im Jahr vor dem Einrücken mindestens 4 Wochen erwerbstätig zu sein und aufgrund der Arbeitsmarktlage jedoch keine entsprechende Stelle finden konnten, gelten ebenfalls als Erwerbstätige.

EO: Welche Entschädigung gilt  bei Arbeitlosigkeit oder Kurzarbeit?

Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit wird für die Bemessung der Entschädigung auf das Einkommen abgestellt, das die dienstleistenden Personen vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit erzielt haben. Ist die Erwerbsausfallentschädigung gleichwohl niedriger als die Arbeitslosenentschädigung, können sie die Differenz im Rahmen der gesetzlichen Bezugsdauer bei ihrer Arbeitslosenkasse geltend machen (ausgenommen für Rekrutenschulen und Gradänderungsdienste).

EO: Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Dienst leistende Personen erhalten von ihrer Rechnungsführerin oder ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie weiter an:

  • die Arbeitgebenden, wenn sie Arbeitnehmende oder Lehrlinge sind. Bei mehreren Arbeitgebenden leitet man die EO-Anmeldung an eine Arbeitgeberin bzw. einen Arbeitgeber nach eigener Wahl weiter. Von den übrigen Arbeitgebenden verlangt man die Lohnbescheinigungen gemäss Abschnitt C der EO-Anmeldung. Die Original-EO-Anmeldung zusammen mit allen Lohnbescheinigungen sind an die AHV-Ausgleichskasse einer Arbeitgeberin bzw. eines Arbeitgebers weiterzuleiten;
  • ihre AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständig erwerbend sind;
  • ihre AHV-Ausgleichskasse, wenn sie gleichzeitig Arbeitnehmende und selbständig erwerbend sind. Von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeberist eine Lohnbescheinigung einzuverlangen;
  • die letzte Arbeitgeberin bzw. den letzten Arbeitgeber, wenn sie arbeitslos sind. Wenn die letzte Arbeitgeberfirma nicht mehr existiert, ist die EO-Anmeldung an die kantonale AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons unter Angabe der letzten Arbeitgeberin bzw. des letzten Arbeitgebers weiterzuleiten;
  • die letzte Arbeitgeberin bzw. den letzten Arbeitgeber, wenn sie während des Studiums erwerbstätig sind (Werkstudentinnen und -studenten);
  • die kantonale AHV-Ausgleichskasse bzw. ihre Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt, wenn sie nichterwerbstätige Studierende sind;
  • ihre AHV-Ausgleichskasse, wenn sie als Nichterwerbstätige AHV-beitragspflichtig sind;
  • die kantonale AHV-Ausgleichskasse bzw. ihre Zweigstelle an ihrem Wohnort, wenn sie nicht erwerbstätig und nicht AHV-beitragspflichtig sind;
  • die Schweizerische AHV-Ausgleichskasse, 1211 Genf 2, wenn sie Auslandschweizerinnen oder -schweizer sind.

EO: Was gilt, wenn eine EO-Karte verloren gegangen ist?

Ohne EO-Anmeldung wird keine Entschädigung entrichtet. Ist das Anmeldeformular verloren gegangen, so stellt die zuständige Ausgleichskasse, unter Vorlage des Dienstbüchleins oder des Ausweises über die Kaderbildung von Jugend + Sport, ein Ersatzformular aus.

EO-Anmeldung: Welches ist die Aufgabe der Arbeitgebenden?

Die Arbeitgebenden bescheinigen auf der EO-Anmeldung den vordienstlichen Lohn der Dienst leistenden Person und leiten sie unverzüglich an ihre AHV-Ausgleichskasse weiter, damit die Auszahlung der EO-Entschädigung möglichst rasch erfolgen kann.

EO: Wann erlischt der EO-Anspruch?

Der Anspruch auf EO erlischt mit dem Ablauf von 5 Jahren seit Beendigung des Dienstes.

EO: Wie und wem wird die Entschädigung ausgerichtet?

Die Entschädigung wird grundsätzlich direkt den dienstleistenden Personen ausbezahlt. Richten ihnen jedoch die Arbeitgebenden für die Zeit des Dienstes Lohn aus, kommt die Entschädigung den Arbeitgebenden zu, soweit sie die Lohnzahlung nicht übersteigt. Dies gilt auch, wenn der Dienst ganz oder teilweise in die Freizeit der Arbeitnehmenden fällt und den Arbeitgebenden wegen der Dienstleistung kein materieller Nachteil entsteht.

Die Auszahlung der Entschädigung bei Dienstleistungen unter einem Monat erfolgt in der Regel nach Beendigung des Dienstes; bei länger dauernden Dienstleistungen erstmals nach 10 Tagen und danach monatlich.

EO: An wen werden die Betreuungskosten ausbezahlt?

Die Zulage für Betreuungskosten wird immer der dienstleistenden Person direkt ausbezahlt.