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Fragen zum Gesellschaftsrecht (denke ich)
Fragen zum Gesellschaftsrecht (denke ich)
Kartei Details
Karten | 22 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 02.02.2014 / 11.10.2022 |
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Auf welche vier Wege kann die Liberierung des Gesellschaftskapitals erfolgen?
- Bareinlage
- Sacheinlage
- Sachübernahme
- Verrechnung von Forderungen
Nennen Sie die drei Schlüsseldokumente der AG
- Statuten
- Aktionärbindungsvertrag
- Organisationsreglement
Welche Informationen sind in den Statuten grundsätzlich vorhanden?
- Firma
- Zweck
- Sitz
- Dauer
- Zuständigkeitsregelung GV, VR
- Quorumsbestimmungen
Welche Informationen sind im Organisationsreglement grundsätzlich vorhanden?
- Zuständigkeits- und Kompetenzordnung
- Quorumsbestimmungen
- Informationspflichten
Welche Informationen sind im ABV (Aktionärbindungsvertrag) grundsätzlich vorhanden?
- Vorhandrechte
- Vorkaufsrechte
- Kaufrechte
- Stimmbindung
- Genehmigung Aktienübertragung o Vertretung VR
- Verwendung Reingewinn
Welchen Hintergedanken verfolgen geschlossene Gesellschaften?
- Einfluss auf die Beteiligungsverhältnisse
- Einfluss auf den Geschäftsgang (d.h. auf die gesellschaftliche Willensbildung)
Wie kann man Einfluss auf die Beteiligungsverhältnisse nehmen sowie diese absichern?
- Kaufrechte
- Vorkaufrechte
- Vorhandrechte
- Konventionalstrafen
- Aktienvinkulierung mit einstimmigem GV-Beschluss in Kombination mit Stimmbindung
Wie kann man Einfluss auf die Willensbildung nehmen?
- Sicherung eines VR-Sitzes mittels Stimmbindung
- Erhöhung der Anwesenheits- und Mehrheits- erfordernisse im Organisationsreglement
Wie kann eine Gesellschaft eine Pattsituation überwinden (5 Möglichkeiten)?
- Stichentscheid des Vorsitzenden
- Schiedsentscheid eines Dritten
- Losentscheid
- Reduktion des Quorums in 2. oder 3. Abstimmung
- Verdeckte Angebotsverfahren
Nennen Sie 5 Stichworte zum Mehrheits- und Minderheiten-schutz!
- Gesetzlich gewährter Schutz
- Take along Klausel
- Tag along Klausel
- Austrittsmöglichkeit
- Ausschlussmöglichkeit
Was versteht man unter dem Begriff ‚numerus clausus‘ im Gesellschaftsrecht?
Es besteht eine beschränkte Anzahl von Gesellschaftsformen, nämlich nur jene, die im Gesetz explizit geregelt sind. Weitere Gesellschaften können nicht privatautonom kreiert werden.
Erklären Sie den Unterschied zwischen personen- und kapitalbezogenen Körperschaften.
- Bei der kapitalbezogenen Körperschaft besteht keine besondere Verbindung zwischen dem Gesellschafter und der Körperschaft. Die einzige Pflicht des Gesellschafters besteht in der Pflicht zur Liberierung des Gesellschaftskapitals.
- Bei der personenbezogenen Gesellschaftsform steht der Gesellschafter demgegenüber in enger persönlicher Beziehung zur Gesellschaft. Es bestehen Treuepflichten und Konkurrenzverbote. Ferner kennt die personenbezogene Gesellschaftsform Austritts- und Ausschlussmöglichkeiten (vgl. dazu insbesondere das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Wie kann der Einfluss eines einzelnen Mitgliedes im Verwaltungsrat erhöht werden?
Im Organisationsreglement können erhöhte Anwesenheits- und Mehrheitserfordernisse vereinbart werden.