BWL 1 Teil 4
BWL 1 Böckem Teil 4
BWL 1 Böckem Teil 4
Fichier Détails
Cartes-fiches | 48 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 26.12.2011 / 18.07.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/bwl_1_teil_4
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Intégrer |
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Arbeitszeit in der Schweiz:
Arbeitszeit:Die betriebliche Normalarbeitszeit in der Schweiz: 40 bis 44 Stunden pro Woche, die maximale wöchentliche Arbeitszeit für industrielle Betriebe 45 Stunden, für Gewerbebetriebe 50 Stunden
Gewöhnlicher GAVs:
verbindlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Vertrag unterzeichnet haben resp. einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft angehören, welche den Vertrag unterzeichnet hat.
verbindliche GAVs:
Unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärungvon Gesamtarbeitsverträgen, können die Vertragspartner eines GAV bei der zuständigen Bundes-oder kantonalen Behörde beantragen, dass der Geltungsbereich des GAV auf den gesamten betroffenen Wirtschaftszweig oder Beruf ausgedehnt wird.
Selbstständig Erwerbende können sich gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Facts zu Kurzarbeit
Buchhaltungspflicht bedeutet, dass für jedes Geschäftsjahr
Ertrag=
Zunahme des bilanziellen Eigenkapitals
Aufwand
Abnahme des bilanziellen Eigenkapitals