Brevet

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Kartei Details

Karten 142
Lernende 32
Sprache Deutsch
Kategorie Sport
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 17.11.2015 / 17.06.2024
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Was ist Schlundanschoppung & wie wird dieser Behandelt?

Schlundanschoppung: Verstopfung der Speiseröhre, sie ist lebensbedrohlich. Anzeichen sind gestreckter Hals, Würgebewegungen, husten und speicheln, futterhaltiger Nasenfluss.
Behandlung: Tierarzt verständigen, bis er eintrifft Pferd möglichst ruhig halten und den Pferdekopf möglichst tief halten.

Welche Ursache hat Husten & wie wird dieser behandelt?

Husten: Husten kann verschiedene Ursachen haben, z.B. Erkrankung der oberen Atemwege oder auch den Beginn der Pferdegrippe anzeigen.
Behandlung: Tierarzt verständigen, Pferd ruhig bewegen, viel frische Luft, möglichst staubfreie Haltung und Fütterung, gut ausheilen lassen, damit sich keine chronische Bronchitis entwickelt.

Was ist Druse & wie wird diese behandelt?

Druse: Druse ist eine ansteckende typische "Kinderkrankheit" der Pferde, die durch ein Bakterium ausgelöst wird. Nach der Krankheit haben sich in der Regel genügend Abwehrkörper entwickelt, so dass die Pferde nicht wieder erkranken. Anzeichen sind Fieber um 40° C, keine Fresslust, eitriger Nasenausfluss, Schwellungen und Abszessbildung im Bereich des Kehlgangs, Husten.
Behandlung: Tierarzt verständigen, isolierte Haltung, Pferd braucht Ruhe.

Wie können Sie die Sicherheit / Unfallverhütung rund um das Pferd verbessern?

  • Sicherheit durch richtigen Umgang: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Pferden. Allgemeine Regeln zum Umgang
  • Sicherheit durch Kenntnisse der Verhaltensweisen: Das Verhalten des Pferdes
  • Sicherheit durch qualifizierte Ausbildung: Korrekte Einwirkung auf das Pferd, geschmeidiger/ausbalancierter Grundsitz, richtige Selbsteinschätzung, Kennen der Bahnordnung
  • Sicherheit durch korrekte Ausrüstung: Tragen des Reithelms, geeigneter Reitkleider, Sturzfeder am Sattel herunterklappen bzw. funktionstüchtig machen, gut sitzende Trense/Sattel und überprüfen dieser auf Sicherheit, Bandagen so befestigen, dass sie nicht rutschen

Beschreiben Sie die Sofortmassnahmen bei einem Unfall.

Situation überblicken

  • Was ist geschehen?
    Wer ist beteiligt?
    Wer ist betroffen?

Gefahren erkennen

  • Gefahr für Unfallopfer
    Gefahr für Helfende
    Gefahr für andere Personen

Für Sicherheit sorgen

  • Unfallstelle sichern, Fachhilfe herbei rufen, Kreislauf und Atmung erhalten, Blutungen stillen und weiterhelfen, wie es dem Können entspricht.

 

Was ist zu tun wenn eine Person bewusstlos ist & nicht mehr atmet?

Ist eine Person bewusstlos und atmet nicht mehr, Internationales ABC der Lebensrettung beachten:


A (Airway) = Atemwege freimachen
B (Breathing) = Beatmung
C (Circulation) = Circulation/Compression (Herzdruckmassage)

Herzdruckmassage mit einer Kompressionsfrequenz von mind. 100/min. durchführen

Erklären Sie die Lagerungen bei einem Schock.

  • Wache Schockpatienten, flach lagern und zudecken, aber nicht gegen den Willen des Patienten
  • Bewusstlose Schockpatienten in Bewusstlosenlage bringen und zudecken

Erkären Sie die Lagerung bei Bewusstlosigkeit.

Ist der Verletzte bewusstlos, besteht die Gefahr des Erstickens. Dies kann durch die Bewusstlosenlage verhindert werden:

  • Sicherung gegen Überrollen durch Anwinkeln des oberen Beines, Fuss in die Kniekehle legen
  • Körper auf Unterarm und Knie abstützen
  • Kopf nach hinten, Gesicht schräg gegen den Boden, damit Blut oder Erbrochenes nicht in die Luftröhre gelangen können

Achtung: Besteht der Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung, sollte der Verunfallte bis zum Eintreffen der Sanitäter nicht bewegt werden.
Ausnahme: Wird der Patient bewusstlos, so wird er in die Bewusstlosen Lage gebracht.

Was machen Sie, wenn jemand stark blutet?

Zur Blutstillung wird die betroffene Gliedmasse hochgehalten und ein Druckverband angelegt. Reicht ein Druckverband nicht aus, wird ein weiterer darüber angebracht.

Zum Schutz vor gefährlichen Infektionen wie Aids oder Hepatitis B direkten Kontakt mit fremdem Blut vermeiden. Gummihandschuhe tragen

Was machen Sie bei Muskelzerrungen und Prellungen?

Hochlagern und ruhig stellen (Mittelstellung). Kühlen mit Eis, Kältekissen, kalten Kompressen bis 30 Minuten, dann erneut kühlen. Bei Verstauchungen zusätzlich elastischen Verband anlegen. Sehnen- und Muskelrisse sowie Verrenkungen gehören in ärztliche Behandlung.

Bei allen Gelenkvereletzungen an Knochenbrüche denken! Keine Wärme anwenden und keine Massage.

Sie kaufen ein neues Pferd und bringen es in einen Pensionsstall. Wo müssen Sie das Pferd registrieren und welche Änderungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen melden?

Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde auf www.agate.ch bei der Tierverkehrs-datenbank (TVD) registriert werden und einen Equidenpass erhalten.

Innerhalb von 30 Tagen ist zu melden: Aus- bzw. Einfuhr, Stallwechsel, Eigentümerwechsel, Wechsel von Nutztier zu Heimtier, Kastration und Tod.

Was sind die Vor- und Nachteile von einem Heim- und einem Nutztier?

Heimtier

Vorteile: 

  • Kann mit allen Medis behandelt werden
  • Es muss kein behandlungsjournal geführt werden

Nachteile:

  • Schlachterlös entfällt
  • Beim Todesfall entstehen zusätzliche Kosten für spezielle Verwertung
  • Es kann nicht mehr zum Nutztier deklariert werden

Nutztier

Vorteile:

  • Das Pferd kann geschlachtet und für den Verzehr freigegeben werden
  • Es gibt ein Schlachterlös
  • Medikamentöses einschläfern ist möglich, danach aber nicht mehr zum Verzehr freigegeben
  • Kann zum Heimtier umdeklarliert werden

Nachteile:

  • Halter ist verpflichtet Behandlungsjournal zu führen
  • Allfällige Medikamentenlager sind zu deklarieren
  • Bei Betriebs-/Halterwechsel muss schriftlich bestätigt werden, dass das Pferd während letzten 10 Tagen nicht krank, verletzt oder verunfallt war
  • Bestimmte Wirkstoffe dürfen nicht eingesetzt werden & die Absetzfristen von Medis sind zu beachten.

Beschreiben Sie die Auslaufvorschriften für Pferde.

Pferde müssen ganzjährigen Auslauf erhalten. Als Auslauf zählt die freie Bewegung im Freien, bei der das Pferd ungehindert die Richtung und Geschwindigkeit seiner Fortbewegung selber bestimmen kann.

Genutzte Pferde – also solche, die unter dem Sattel, im Geschirr oder an der Hand arbeiten sowie in der Führmaschine bewegt werden – müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche zwei Stunden Auslauf erhalten.


Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde (mindestens zu zweit), Pferde im Ruhestand sowie Pferde, die nicht bewegt werden, müssen täglich mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten.

Auf den Auslauf kann in folgenden Situationen während maximal vier Wochen verzichtet werden, sofern die Pferde während dieser Zeit täglich genutzt werden:

  • für neu in einem Betrieb eingestallte Pferde
  • zwischen dem 1. November und 30. April bei morastigem Boden, anhaltendem Niederschlag, Sturmwinden oder Glatteis
  • während dem Einsatz im Militärdienst
  • auf Tournee zu Show- oder Sportzwecken
  • während Ausstellungen

Wer muss ein Auslaufjournal führen?

Grundsätzlich muss für alle Pferde ein Auslaufjournal geführt werden, ausser für Pferde mit dauerndem Zugang zu einer Auslauffläche (Mindestanforderungen müssen erfüllt sein), muss kein Auslaufjournal geführt werden, und sie benötigen keinen zusätzlichen Auslauf.
Das gilt z.B. für Boxen mit permanent zugänglichem Auslauf oder Mehrraumgruppenlaufställe.
Der Auslauf muss spätestens nach drei Tagen in einem Auslaufjournal eingetragen werden.

Welche Pferde dürfen in den Strassenverkehr?

Pferde dürfen nur dann in den Strassenverkehr, wenn sie verkehrssicher sind und von Personen geritten oder begleitet werden, die körperlich und geistig die dazu erforderliche Konstitution und das dazu erforderliche Können aufweisen.

Dürfen Handpferde im Strassenverkehr mitgeführt werden?

Es ist erlaubt, ein Handpferd neben dem Reitpferd auf dessen rechten, dem Verkehr abgewandten Seite mit sich zu führen.

Das Mitführen von Handpferden erfordert einen besonders umsichtigen und erfahrenen Reiter. Die Pferde hierfür müssen ausgesprochen verkehrssicher und gehorsam sein.

In Berggegenden ist es zudem erlaubt, ein Pferd auch auf der linken Strassenseite zu führen, wenn Führer und Pferd dort sicherer sind.

Wie verhalten Sie sich bei Bahnübergängen?

Muss vor Bahnübergängen angehalten werden, muss das soweit vor dem Übergang erfolgen, dass das Pferd nicht erschreckt. Schranken, auch solche z.B. bei Flugplätzen, dürfen nicht umritten werden. Ist der Übergang zum Überqueren wieder frei, so hat dies im Schritttempo zu geschehen.

Sie reiten mit einer Gruppe von zwölf Reitern im Strassenverkehr. Wie verhalten Sie sich, resp. wie teilen Sie die Gruppe auf?

Grössere Reitergruppen reiten im Strassenverkehr im Verband.

Es wird zu zweit nebeneinander geritten, wenn der Verband mindestens sechs Pferde bzw. drei Paare aufweist.

Zwischen zwei Verbänden ist aus verkehrstechnischen Gründen (ermöglichen des Überholens durch andere Fahrzeuge) ein Abstand von 25 Metern einzuhalten. Der geschlossene Verband gilt als ein Verkehrsteilnehmer. Er darf durch andere Verkehrsteilnehmer nicht getrennt werden. Auf Strassen mit schwachem Verkehr darf auch bei weniger als sechs Reitern zu zweit nebeneinander geritten werden.

Wie überqueren Sie mit der Gruppe eine Strasse?

Möglichst dicht aufreiten, eine genügend grosse Verkehrslücke abwarten, geschlossen und ohne Unterbrüche zügig die Strasse überqueren.

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fussgängern?

Fussgängern ist rücksichtsvoll und zurückhaltend zu begegnen. Es ist ihnen auf Fussgängerstreifen zwingend der Vortritt zu lassen. Die meisten Menschen sind den Umgang mit dem Pferd nicht mehr gewohnt. Dem ist Rechnung zu tragen.

Beschreiben Sie kurz die wichtigsten Vorschriften beim Fahren mit Tierfuhrwerken.

Das Tierfuhrwerk ist den andern Fahrzeugen gleichgesetzt. Es sind mit ihm die gleichen Regeln einzuhalten. Tierfuhrwerke dürfen nur von geeigneten, d.h. dafür ausgebildeten Personen geführt werden, die körperlich und geistig gesund sind. Wer das vierzehnte Altersjahr vollendet hat, darf Tierfuhrwerke führen. Wenn ein Tierfuhrwerk unbeaufsichtigt auf der Strasse steht, ist es grundsätzlich so anzuhalten oder zu parkieren wie ein Motorfahrzeug. Die Pferde müssen in diesem Fall so angebunden sein, dass sie den Verkehr nicht behindern. Vor Bahnübergängen und Schranken hat der Führer eines Tierfuhrwerks, gleich wie der Reiter oder Führer eines Pferdes, soweit vom Übergang entfernt anzuhalten, dass die Tiere nicht erschrecken. Nach Freigabe des Übergangs ist dieser im Schritttempo zu überqueren.

Fahren im Wald
Das Bundesgesetz über den Wald erlässt in Artikel 15 ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge, nicht aber für andere Fahrzeuge. Unter letztere fallen auch die Tierfuhrwerke.
Ausrüstung des Tierfuhrwerks/Bremsen:
Tierfuhrwerke mit einem Gesamtgewicht von mehr als 0.15 t müssen mit einer wirksamen, abstufbaren Feststellbremse ausgerüstet sein, die in der Lage ist, das Fahrzeug bei einem Gefälle von 12 % am Wegrollen zu hindern.

Beleuchtung und Rückstrahler
Tierfuhrwerke müssen wenigstens mit einem von vorn und hinten sichtbaren, nicht blendenden gelben Licht auf der Seite des Verkehrs beleuchtet sein. Die Beleuchtung ist einzuschalten, sobald die übrigen Strassenbenützer sie sonst nicht rechtzeitig erkennen können, also während der Dämmerung, in der Nacht und bei Nebel und Regen mit Sichtbehinderung.
Tierfuhrwerke sind zudem auf beiden Seiten möglichst weit aussen vorne mit je einem weissen und hinten mit je einem roten Rückstrahler zu versehen. Die hinteren Rückstrahler sind dreieckig mit einer Kantenlänge von 15 bis max. 20 cm. Der Dreiecksspitz ist nach oben gerichtet. Die vorderen Rückstrahler können viereckig rund sein.

Welche Versicherungen sind beim Reiten und im Umgang mit Pferden zwingend?

Haftpflichtversicherung

Wofür ist der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) zuständig?

  • Koordiniert den Pferdesport in der Schweiz
  • Definiert Standards für die Grundausbildung (Reiter- und Fahrerbrevet)
  • Unterstützt die Nachwuchsförderung, den Breiten- sowie den Spitzensport und organisiert die Ausbildung von Offiziellen
  • Setzt sich für einen sauberen, dopingfreien Pferdesport ein
  • Sorgt mit Reglementen und Kontrollen für faire Wettkämpfe
  • Engagiert sich für einen korrekten und fairen Umgang mit dem Pferd
  • Setzt sich in der Unfallverhütung ein
  • Vertritt die Interessen von Pferd und Reiter in der Politik
  • Vertritt die Schweizer Pferdesportler gegenüber den internationalen Verbänden FEI (weltweit; Fédération Équestre Internationale) und EEF (Europa; European Equestrian federation) sowie nationalen Verbänden in der Schweiz
  • Unterstützt seine angeschlossenen Mitgliederverbände
  • Versteht sich als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für das Pferdewesen

Huf bestandteile:

  1. Zehenwand
  2. Seitenwände
  3. Trachtenwände
  4. Eckstrebenwinkel
  5. Eckstrebenwände
  6. Zehensohle
  7. Sohlenäste
  8. Strahlfurche seitlich
  9. Srtrahlspitze
  10. Strahlschenkel
  11. mittlere Strahlfurche
  12. weisse Linie

Benenne Nr. 9 & 10?

9. Augenbogen

10. Augengrube

Benenne Nr. 17, 21, 22, 23, 24, 25 & 26

17. Luftröhre

21. Lende

22. Kruppe

23. Seitenbrust

24. Vorderbrust

25. Flanke

26. Hüfthöcker

Benenne Nr. 29, 30, 31 & 32.

29. Unterbrust

30. Schulter

31. Buggelenk

32. Oberarm

Benenne Nr. 37, 43 & 44

37. Griffelbein

43. Oberschenkel

44. Sitzbeinhöcker

Wieviele Zähne haben Stuten & wieviele Hengste/Wallache?

Stuten - 36

Hengste/Wallache - 40

(12 Schneidezähne & 24 Backenzähne)

Welche Giftpflanze ist das?

Adlerfarn

Welche Giftpflanze ist das?

Buchs

Welche Giftpflanze ist das?

Eibe

Welche Giftpflanze ist das?

Eisenhut

Welche Giftpflanze ist das?

Goldregen

Welche Giftpflanze ist das?

Hahnenfuss

Welche Giftpflanze ist das?

Herbstzeitlose

Welche Giftpflanze ist das?

Jakobskreuzkraut

Welche Giftpflanze ist das?

Kirschlorbeer

Welche Giftpflanze ist das?

Lupinien

Welche Giftpflanze ist das?

Maiglöckchen