Bilanzbuchhalter UStG

enthält die wichtigsten UStG-Gesetze für die Bilanzbuchhalterprüfung (Stand 2016)

enthält die wichtigsten UStG-Gesetze für die Bilanzbuchhalterprüfung (Stand 2016)


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Cartes-fiches 58
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 12.04.2016 / 18.12.2020
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Ausnahmen:

Ort der sonstigen Leistung?

Ort der sonstigen Leistung bei Beförderung?

Ort der sonstigen Leistung wenn NICHTUNTERNEHMER!!!

Ort der sonstigen Leistung B-2-B

Grundregel löst EU weit ...

• Reverse-Charge-Verfahren aus
  (Art. 196 MwStSystRL)
• Aufnahme in Zusammenfassende Meldung aus
  (§18a UStG)
• Rechnungslegung mit Angabe der USt-IdNr. des
  Leistenden und des Leistungsempfängers aus
  (§ 14 Abs. 1 UStG)

Sonderregeln führen nicht ohne weitere Prüfung zum Reverse-Charge-Verfahren
(Art. 193 + 194 MwStSystRL)

Ort der Lieferung (§3 Abs.5a UStG)

5. wo die Beförderung / Versendung beginnt
    (§ 3 Abs. 6 S. 1 UStG)
1. §§ 3c, 3e, 3f, 3g UStG
2. wo Verfügungsmacht verschafft wird
    (§ 3 Abs. 7 S. 1 UStG)
3. Reihengeschäft / ruhende Lieferung
    (§ 3 Abs. 7 S. 2 UStG)
4. Einfuhr
    (§ 3 Abs. 8 UStG)

Einfuhrumsatzsteuer?

(§1 Abs.1 Nr.4 UStG)

• aus Drittland ins Inland
  (bewegte Lieferung)
• Bestimmungslandprinzip
• steuerfreie Ausfuhr im Herkunftsland
• Einfuhrumsatzsteuer im Bestimmungsland

Innergemeinschaftlicher Erwerb?

(§ 1 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 1a UStG)

• aus EU-Mitgliedsstaat in anderen EU-Mitgliedsstaat
  (bewegte Lieferung)
• Lieferer und Erwerber sind Unternehmer und
  handeln im Rahmen ihres Unternehmens
• gegen Entgelt
• Bestimmungslandprinzip
• steuerfreie Lieferung im EU-Herkunftsland
• innergemeinschaftlicher Erwerb im  
  EU-Bestimmungsland
• Ort der Lieferung am Ende der
  Beförderung/Versendung (§ 3d S. 1 UStG)
  Ausnahme: §3d S.2UStG: von S.1 abweich.IdNr.

Reihengeschäft?

(§ 3 Abs. 6 S. 5 UStG)

mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab

Gegenstand gelangt vom ersten Unternehmer an letzten Abnehmer

Einteilung der steuerfreien (§4 UStG) Umsätze?

1. Nr. 1 – 7: mit Vorsteuerabzug
     sog. „echte Steuerbefreiungen“
            * Nr. 1.a) Ausfuhrlieferungen
            * Nr. 1.b) innergemeinschaftliche Lieferungen

 

2. Nr. 8 – 28: ohne Vorsteuerabzug
    - ohne Optionsmöglichkeit
      Nr. 14 ... aus heilberuflicher Tätigkeit

    - mit Optionsmöglichkeit (§ 9 UStG)
        * Nr. 8 ... im Geld- und Kapitalverkehr
        * Nr. 9 ..., die unter das GrErwStG fallen
        * Nr. 12 ... aus Vermietung und Verpachtung

 

Option

* Vermietungsumsätze grds. steuerfrei (§4 Nr.12a
   UStG)
-> Wohnzwecke
-->an anderen Unternehmer für dessen Unternehmen
    (§9 Abs.1 UStG)
-->Nutzung für Umsätze, die Vorsteuerabzug 
    ausschließen
     z. B. Arztpraxis, Versicherungsmakler
              ausschließliche Nutzung für Umsätze, die den ->Vorsteuerabzug
    nicht ausschließen, z. B. Steuerberater,
    Rechtsanwalt
Option zur USt (§ 9 Abs. 2 UStG)

Einfuhrlieferungen

§11 UStG

Zollwert

Bemessungsgrundlagen

Entgelt

  • Unentgeltliche Lieferung (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG):
    Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten oder Selbstkosten
  • Unentgeltliche sonstige Leistung
    (§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG): alle entstandenen Kosten

bei sonstigen Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG: nur die Kosten, die zum
Vorsteuerabzug berechtigt haben z.B. durch Skonti, Boni, Rabatte
Änderung...
des geschuldeten USt-Betrages
beim leistenden Unternehmer
der gezogenen Vorsteuer
beim Leistungsempfänger
im Veranlagungszeitraum der Änderung
(§ 17 UStG)

Steuersatz

Grundsätzlich: 19 % des Entgelts
Ermäßigter Steuersatz von 7 % z. B. für:
• Grundnahrungsmittel (ohne Luxusartikel)
• Leitungswasser (kein abgepacktes Wasser)
• Druckerzeugnisse: Bücher, Zeitungen
Kein ermäßigter Steuersatz bei Lieferungen von Speisen und Getränken, die dazu
bestimmt sind am Ort des Verkaufs verzehrt zu werden und hierfür besondere
Vorkehrungen bereit gehalten werden.

Rechnungen

§ 14 Abs. 4 UStG
1. Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und
des Leistungsempfängers
2. Steuernummer / Ust-Id.-Nr. des leistenden Unternehmers
3. Ausstellungsdatum
4. fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
5. Menge, handelsübliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang
6. Zeitpunkt der Lieferung / sonstigen Leistung
5. aufgeschlüsseltes Entgelt / Bemessungsgrundlage
6. Umsatzsteuersatz und -betrag
Kleinbetragsrechnung § 33 UStDV

Vorsteuerabzug

§ 15 UStG
formale Voraussetzungen:
Rechnung mit gesondertem Steuerausweis
Umsatz ausgeführt oder Zahlung
ausgeführt

Vorsteuerabzug II

Steuerentstehung?

Sollbesteuerung (§16 Abs.1 Nr.1 UStG)
vereinbarte Entgelte

Istbesteuerung (§20 UStG)
vereinnahmte Entgelte
   Voraussetzung:
       Antrag und
            - Gesamtumsatz <= 500.000 €
              oder
            - freiberufliche Tätigkeit

Besteuerungszeitraum?

§18 Abs. 2 UStG

- Monat: Vorjahreszahllast > 7.500 €
            oder
            Existenzgründer i.d. ersten 2 Jahren

- Quartal: Grundsatz

- Jahr(eserklärung): Vorjahreszahllast < 1.000 €