BGB Teil 2

FOM Steuerrecht 3. Semester

FOM Steuerrecht 3. Semester

Holm K_

Holm K_

Fichier Détails

Cartes-fiches 54
Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 24.03.2014 / 01.03.2023
Lien de web
https://card2brain.ch/box/bgb_teil_2
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/bgb_teil_2/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Fachbegriff: Rechtswirksamkeit endet mit Bedingungseintritt (+ Paragraf)

Auflösende Bedingung (§ 158 (2) BGB)

Fachbegriff: Bedingungseintritt ist objektiv ungewiss

Echte Bedingung

Fachbegriff: Bedingungseintritt liegt vor, ist den Parteien aber noch ungbekannt

Unechte Bedingung

Nenne fünf bedingungsfeindliche Willenserklärungen

Kündigung

Anfechtung

Rücktritt

Widerruf

Eheschließung

Ausübung Vorkaufsrecht

Fachbegriff: vorherige Zustimmung (+ Paragraf)

Einwilligung § 183 BGB

Fachbegriff: nachträgliche Zustimmung (+ Paragraf)

Genehmigung § 184 BGB

Paragraf: Annahmefrist

§ 147 BGB

Dauer der allgemeinen Verjährungsfrist sowie Paragrafen der Verjährung

drei Jahre, ab § 194 BGB

Verjährung von Mängelansprüchen (+ Paragraf)

grds. 2 Jahre,

bei Bauwerk 5 Jahre,

Herausgabe: 30 Jahre (§ 438 BGB)

Wann beginnt die regelmäßige Verjährung? (+ Paragraf)

mit Jahresabschluss (§ 199 BGB)

In welchen Fällen kann die Verjährung neu Beginnen? (+ Paragraf)

bei Anerkenntnis durch Schuldner oder bei

gerichtlicher Vollstreckungshandlung (§ 212 BGB)

Beginnt die Verjährung bei der Hemmung von neuem?

nein, sie läuft normal weiter

Beginnt die Verjährung bei der Unterbrechung von neuem?

ja

nenne acht Hemmungsgründe und wo sie im BGB zu finden sind

ab § 203 BGB:

Verhandlung zw. Schuldner und Gläubiger

Leistungs- / Feststellungsklage

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Aufrechnung des Anspruchs im Prozess

selbstständiges Beweisverfahren

Stundungsvereinbarung

Höhere Gewalt

Familiäre u.ä. Gründe