BGB AT
Sonstiges
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Kartei Details
Karten | 43 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 24.03.2015 / 24.03.2015 |
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Kalkulationsirrtum
verdeckter Kalkulationsirrtum
- Irrtum bei interner Preisberechnung
- unbeachtlicher Motivirrtum
- keine Anfechtung möglich
offener Kalkulationsirrtum
- eA: erweiterter Inhaltsirrtum, da die fehlerhafte Kalkulation zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht wurde
- hM: unbeachtlicher Motivirrtum, da im Bereich der Willensbildung betroffen und nicht der Erklärungsinhalt
- allerdings vorrangig an Auslegung denken
Anfechtung der Vollmacht
1. vor Betätigung: Widerruf ausreichend, § 168 S. 2
2. Anfechtung nach Betätigung möglich?
-> Die Anfechtung der Vollmacht wirkt sich nachteilig für den Geschäftspartner aus, da dieser das Risiko der Zahlungsfähigkeit des falsus procurator zu tragen hat, § 179
- eA: Anfechtung nicht möglich
- Vergleich mit Prozessvollmacht
- Rechtsgedanke des § 166
- hM: Anfechtung möglich
- Vollmacht ist wie jede andere WE anfechtbar
- aber: Korrektur aus Wertungsgesichtspunkten
- Anfechtung muss auch ggü. dem Geschäftspartner erklärt werden
- dann: § 122 des Vertragspartner ggü dem Vertretenen
Anfechtung der nach außen kundtgemachten Innenvollmacht
§§ 171, 172
eA: Wissenserklärung