BGB 1

Gesetze und Definitionen zum BGB - BoL -Fernuni Hagen

Gesetze und Definitionen zum BGB - BoL -Fernuni Hagen


Kartei Details

Karten 147
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.10.2014 / 22.11.2019
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Ex nunc 

von nun an

Invitatio ad offerendum

Aufforderung ein Angebot zu machen.

Definition "Mahnung".

Die Mahnung ist eine formlose dringende Aufforderung an den Schuldner, die Leistung zu erbringen. Sie muss weder eine Fristsetzung noch die Androhung bestimmter Folgen enthalten. die Mahnung muss allerdings erkennen lassen, dass das Ausbleiben der Leistung Folgen haben könnte.

Was sind Mahnungen?

1. 

 

Mahnungen sind keine Willenserklärungen, sondern geschäftliche Willensäußerungen, weil die bei Nichtleistung des Schuldners eintretenden Rechtsfolgen nicht durch den Willen des Handelnden, sondern durch das Gesetz bestimmt werden. 

Nenne ein Beispiel für einen Realakt.

Der Fund gemäß §§ 965 ff.

Legaldefinition zum "Anspruch" (§194 Abs. 1 BGB).

Das Recht , von einem anderen ein Tun oder Lassen zu verlangen.

§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Abs.1: Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

Abs.2: Das Schuldverhältnisse kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.

§311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftähnliche Schuldverhältnisse.

Auch mit der Eröffnung von Vertragsverhandlungen, sogar bereits mit dem Willensentschluss, Vertragsverhandlungen zu beginnen, entsteht ein vorvertragliches gesetzliches Schuldverhältnis.

Was sind die regelungsbedürftigen Punkte eines angestrebten Vertrages?

1. Die Partner des Vertrages

2. Leistung und Gegenleistung

3. der Geschäftstyp, wie z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc.

 

Was ist eine Verkehrssitte?

Als Verkehrssitte ist das zu verstehen, was sich im Handelsverkehr oder im bürgerlichen Rechtsleben als eine allgemeine oder in bestimmten Kreisen bestehende tatsächliche Gepflogenheit herausgebildet hat.

Bei welchen Handlungen gilt Stillschweigen vorwiegend als Willenserklärung?

Bei Erfüllungs-, Gebrauchs- oder Verbrauchshandlungen.

§280 Abs.1 BGB. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Culpa in contrahendo

Verschulden bei Vertragsabschluss

Ex Lege

aufgrund einer rechtlichen Wertung, von Rechts wegen, aus Recht.

 

§ 242 Leistung nach Treu und Glauben.

Was bedeutet "venire contra factum proprium"?

"Gegen eigenes Tun angehen".

§241a BGB Unbestellte Leistungen.

durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

Protestatio facto contraria 

Der dem Handel entgegengesetzte Einspruch.

§ 155 BGB Versteckter Einigungsmangel

Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.

§ 154 Abs. 1 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung.

Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.

Wann liegen allgemeine Geschäftsbedingungen vor? (§ 305 Abs.1)

a) Der Verwender für den potentiellen Vertragspartner einen fertigen Vertragsentwurf bereithält.

b) der für eine "Vielzahl von Verträgen" bestimmt ist (was nicht notwendigerweise bedeutet, dass er für den Massenverkehrsmittel gedacht ist).

c) ...und der Verwender diese vorformulierten Vertragsbedingungen dem Vertragspartner einseitig auferlegt.

Was fällt unter die Definition der AGBs nach § 305 Abs. 1?

- gedruckte Einheitsmietverträge, aufgrund derer die Vermieter mit den Mietern Mietverträgen abschließen

- Grundschuldbestellungsurkunden, die eine Bank als Formular verwendet

- vorgedruckteFormularverträge, die beim Autokauf verwandt werden

- vorformulierte Bürgschaftsverträge, wie sie die Banken verwenden

§ 305b Vorrang der Individualabrede.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wann findet gemäß § 307 Abs.3 eine Inhaltskontrolle von AGBs statt?

Eine Inhaltskontrolle bei AGBs findet statt, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen.

§ 474 Abs. 1 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs.

Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

§ 13 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine Natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

§ 157 Auslegung von Verträgen

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

§ 133 Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Wie lautet die Erklärungstheorie?

Was ist die Kritik an der Erklärungstheorie?

Verbindlicher Inhalt der Erklärung soll das sein, was ein unbefangener Dritter bei objektiver Btrachtungsweise unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles dem Erklärungstatbestand entnehmen darf.

Die sogenannte Erklärungstheorie betont zu stark die objektive Wertung und stellt zu wenig auf den Willen des Erklärenden ab.

Was ist bei der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen maßgeblich?

Maßgeblich ist nur der erklärte Wille, also nur das, was als Wille für denjenigen erkennbar geworden ist, für den die Erklärung bestimmt war. Diese Erklärung gilt so, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsanschauung -der natürlichen Betrachtungsweise eines verständigen, unvoreingenommenen Beurteilers - gemäß §§ 133, 157 - verstehen musste.

Ab wann darf eine Auslegung von Willenserklärungen beginnen?

Die Auslegung von Erklärungen darf erst beginnen, wenn feststeht, dass der Wille des Erklärenden und das Verständnis des Empfängers nicht übereinstimmen.

Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa).

Die Berechtigung z.B. gebrauchte Güter zusätzlich zum Kaufpreis, als Teil dessen, hinzuzugeben.

§313 Abs. 3 Störung der Geschäftsgrundlage

Ist eine Anpassung des Vertrages nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. an die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Der Minderjährige Bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 119.........?

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 90 Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ 90a Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften. Entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 929 Einigung und Übergabe

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang der Sache.

Ist der Kaufvertrag ein Verpflichtungs- oder ein Verfügungsgeschäft?

Der Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft.