Berufsprüfung für Treuhänder 2014 - Recht
Zulasssungsprüfung
Zulasssungsprüfung
Kartei Details
Karten | 18 |
---|---|
Lernende | 32 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.08.2015 / 01.10.2024 |
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Allgemeine Merkmale der Personengesellschaften?
Zusammenschluss von mindestens zwei Personen! (Gesellschafter)
Haften mit Gesellschaftsvermögen und und Privatvermögen!
Ausnahme Kommanditär > Haftungssumme im HR eingetragen
Drei Arten von Personengesselschaften
einfache Gesellschaften
Kollektivgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Unterschied natürliche Personen und jurisische Personen:
Gemeinsamkeit:
Natürliche Personen: Mensch ab Geburt bis Tod
Juristische Person: Zusammenschluss von NP / JP oder von Vermögensmassen
Merkmal: beide sind Rechtsfähig d.h. beide Träger von von rechten und Pflichten
5 Juristische Personen?
AG / GMBH / Genossenschaft / Verein / Stiftung
3 Kapitalgesellschaften:
AG / GMBH / Kommanditaktiengesellschaft
einseitiges Rechtsgeschäft?
zwei Beispiele:
Willenserklärung einer Person
Testament / Bevollmächtigung
zweiseitiger Rechtsgeschäft!
2 Beispiele?
Willenserklärung von mindestens zwei Personen!
zb. Vertrag
Unterschied einseitiger / zweiseitiger Vertrag:
Einseitiger > Leistung von nur einer Person zb. Schenkung
Zweiseiter > Leistung beider Personen Verkauf / Kauf
Unterschied öffentliches Recht und Privatrecht?
Öffentliches Recht ist zwingendes Recht und nicht verhandelbar!
Beziehung zwischen Bürger und Staat!
Der einzelne steht im einem Unterordnungsverhältnis! (Subordinationstheorie)
Gesetze: SchKG / StGB / DBG
Privatrecht ist hauptsächlich im ZGB und OR geregelt!
(Personenrecht / Familienrecht / Erbrecht / Obligationenrecht)
Regelt die Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten
Drei Enstehungsgründe Obligation:
Vertrag, Kaufvertrag
Unerlaubte Handlung, ein Parkschaden verursachen
Ungerechtfertigte Bereicherung, ich zahle eine Rechnung doppelt
Erklärung Erbgang: Ausgleichung
Erblasser kann frei über sein sein Vermögen verfügen! (zb Schenkung)
Wenn ein Erbe eine Schenkung vor dem Tod erhält, so muss dies nach dem Tod mit anderen Erben wieder ausgeglichen werden!
Erklärung Erbgang: Herabsetzung
Wenn ein Erbe A zuviel / der andere B zu wenig erhält, kann B die Herabsetzung verlangen bis B sein Pflichteil erhält!
Unterschied Erbgang: Ausgleich / Herabsetzung
Ausgleich kommt auch ohne Pflichteilsverletzung zum Zuge!
Herabsetzung hingegen aussschliesslich sofern die Pflichtteile verletz wurden!
Ordentlicher Güterstand:
Martina erhält: 100'000 Schenkung
Seither 5'000 Zinsen
Eigengut 100'000
Errungenschaft 5'000
Ordentlicher Güterstand:
Sinan besitz ein Porsche seit Jugend:
Wert aktuel 40'000
Wert bei Heirat: 20'000
Eigengut Sinan
Wenn Wertvermehrung nicht auf Investition zurückzuführen ist.
Sinan hat nach Heirat ein Haus geerbt:
Nettowert 1'000'000
Aktuel 1'500'000 (ohne dass investiert wurde, rein konjunkturelle Ursache)
Eigengut Sinan:
1'500'000
Ordentlicher Güterstand:
Sinan Haus geerbt > Mietzinseinnahmen 100'000
Errungenschaft Sinan
Unfall Sinan mit Velo Unverschuldet:
5000 Gutschrift versicherung Lohnausfall
10'000 Genugtuun
5000 Errungenschaft Sinan
10'000 Eigengut Sinan