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Versicherungen Aussenhandelsgeschäfte Dokumente K/T-Risiko Konnossement Indossament

Versicherungen Aussenhandelsgeschäfte Dokumente K/T-Risiko Konnossement Indossament


Kartei Details

Karten 22
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 29.03.2013 / 07.02.2023
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Funktionen der Dokumente

B/L Bill of Lading

Verfügung

  • unbeschränkt

anhalten, umleiten, zurückbefördern,
anders ausliefern

Funktionen der Dokumente

SWB Sea Way Bill

Verfügung

  • unbeschränkt

anhalten, umleiten, zurückbefördern,
anders ausliefern

Funktionen der Dokumente

AWB Air Way Bill

Verfügung

  • beschränkt

3 Originale & Warenzugriff des Luftfrachtführers

anhalten, umverfügen, Ablieferung aussetzen

Funktionen der Dokumente

FBL Fiata Bill of Lading

Verfügung

  • unbeschränkt

anhalten, umleiten, zurückbefördern,
anders ausliefern

Funktionen der Dokumente

FCR Forwarders Certificate of Receipt

Verfügung

  • beschränkt

Original & Ware nicht beim Empfänger
(wie AWB)

 

Die Übernahmebestätigung (auch: Spediteurübernahmebestätigung; engl. Forwarders Certificate of Receipt (FCR)) ist ein Transportdokument.

Das FCR gibt dem Spediteur die Möglichkeit, dem Absender ein spediteureigenes Empfangsdokument auszuhändigen. Das FCR kann sofort nach Übernahme der Ware durch den Spediteur dem Absender ausgehändigt werden. Es wird nur ein Original ausgestellt. Das FCR ist immer an einen namentlich genannten Empfänger ausgestellt und ist damit ein Namenspapier.

Mit der Ausstellung des FCR bestätigt der Spediteur

  • den Empfang des Transportgutes;
  • die Sendung mit dem unwiderruflichen Transportauftrag übernommen zu haben, diese an dem im Dokument genannten Empfänger zu senden;
  • die Güter dem namentlich genannten Empfänger auszuliefern.

Funktionen der Dokumente

FCT Forwarders Certificate of Transport

Verfügung

  • beschränkt

Sperrfunktion

Welche verschiedenen Funktionen hat ein Konnossement?

 

Zunächst ist das Konnossement eine Quittung.
Mit dem Konnossement bestätigt der Verfrachter, dass er die Ladung zur Beförderung übernommen hat.

Das Konnossement hat mehrere Funktionen, die es parallel zueinander ausüben kann.

  • Übernahmekonnossement (Received for shipment B/L)
  • Bordkonnossement (On-board B/L, Shipped B/L)
  • Konnossement als Wertpapier
  • Konnossement als Beweisurkunde
 

Erkläre den Begriff -

Übernahmekonnossement (Received for shipment B/L)

Mit dem Übernahmekonnossement bestätigt der Verfrachter, dass er die Güter zur Verschiffung angenommen hat (Received for shipment B/L), aber noch nicht die tatsächlich erfolgte Verschiffung. Das Übernahmekonnossement ist üblich, wenn sich der Verfrachter und der Ablader einig sind, bereits vor der Verschiffung ein Konnossement auszustellen. Das ist regelmäßig im Containerverkehr bei FCL-Containern der Fall, weil diese entweder beim Versender oder am Containerterminal vom Verfrachter übernommen werden. Es wird dann als Intermodalkonnossement ausgestellt. Durch den Vermerk „shipped on board“, der unterschrieben sein muss, wird aus dem Übernahmekonnossement ein Bordkonnossement.

Erkläre den Begriff -

Bordkonnossement (On-board B/L, Shipped B/L)

Mit dem Bordkonnossement bestätigt der Verfrachter, dass die Güter zur Verschiffung an Bord eines (benannten) Schiffes verladen worden sind (On-board B/L, Shipped B/L). Ein Bordkonnossement ist in der Regel bei Akkreditivgeschäften erforderlich.

Erkläre den Begriff -

Konnossement als Wertpapier

Das Konnossement ist ein Warenwertpapier, es repräsentiert die verschifften Güter. Es kann anstelle der Ware übergeben („begeben“), also verkauft, gekauft oder verpfändet werden. Die Übergabe des Papiers ersetzt die Übergabe der Ware. Das Konnossement ist damit ein Traditionspapier.

Ist das Konnossement „an Order“ ausgestellt, wird es dadurch zum Orderpapier. Das Konnossement gehört damit zu den Papieren, die durch die positive Orderklausel zum Orderpapier werden (gekorene Orderpapiere).

Das Konnossement weist in der Regel einen Empfangsberechtigten aus (außer Inhaberkonnossement). Es verbrieft das Versprechen des Verfrachters, die Ware an den legitimierten Inhaber der Urkunde auszuliefern.

Erkläre den Begriff -

Konnossement als Beweisurkunde

In der Linienfahrt ist das Konnossement, sofern keine gesonderte Buchungsnote ausgestellt wurde, gleichzeitig Beweisurkunde für den Inhalt des zwischen Verfrachter und Befrachter geschlossenen Stückgutfrachtvertrages. Die Beförderungsbedingungen ergeben sich dabei aus den Konnossementsklauseln. Weichen Konnossement und Frachtvertrag voneinander ab, gelten dem Empfänger gegenüber die Bedingungen aus dem Konnossement. Lediglich wenn der Empfänger auch der Befrachter ist, gelten ihm gegenüber die Bedingungen des Frachtvertrages.

Welche Angaben werden im Konnossement gemacht?

Die Angaben im Konnossement können variieren. Es gibt aber keine Mussvorschrift, ausreichend ist, wenn aus der Urkunde auf ein Konnossement im verkehrsüblichen Sinne geschlossen werden kann.

Das Konnossement enthält in der Regel die folgenden Angaben (§ 643 HGB):

  • Name des Verfrachters
  • Name des Kapitäns
  • Name und Nationalität des Schiffes
  • Name des Abladers
  • Name des Empfängers oder des zu Benachrichtigenden
  • Ladehafen
  • Löschhafen (oder Ort, an dem Weisung über ihn einzuholen ist)
  • Art der an Bord genommenen Güter und deren Maß, Zahl oder Gewicht, Merkzeichen und äußerlich erkennbare Verfassung und Beschaffenheit
  • Bestimmung über die Fracht
  • Ort und Tag der Ausstellung
  • Zahl der ausgestellten Ausfertigungen

Darüber hinaus finden sich bei Frachtbriefen über multimodale Transporte noch Angaben zum Vor- und Nachlauf, bei Containerverschiffungen mindestens die Containernummern, ggf. auch Siegelnummern. Neben den Bestimmungen über die Fracht können auch weitere Angaben zu Nebenkosten wie Lade- und Löschkosten im Konnossement eingetragen werden.

Nenne die verschiedenen Arten von Konnossementen.

  • Inhaberkonnossement
     
  • Orderkonnessement
     
  • Rektakonnossement

Erkläre den Begriff
Inhaberkonnossement

Das Inhaberkonnossement enthält weder eine Orderklausel noch den Namen eines Empfängers. Berechtigter aus dem Konnossement ist derjenige, der das Konnossement vorlegt. Eine Legitimationsprüfung durch den Verfrachter entfällt, da der Berechtigte nicht namentlich genannt ist.

Erkläre den Begriff
Orderkonnossement

Das Konnossement wird durch eine Orderklausel zum Orderpapier. Ist kein Empfänger benannt, ist die Order des Abladers gemeint, sonst die Order des (genannten) Empfängers. Die Rechte aus dem Konnossement können durch Indossament (Voll- oder Blankoindossament) übertragen werden. Ein Orderkonnossement wird durch ein Blankoindossament zum Inhaberkonnossement.

Erkläre den Begriff
Rektakonnossement / Namenskonnossement

Ein Rektakonnossement (auch als Namenskonnossement bezeichnet) enthält den Namen des Empfängers ohne eine Orderklausel. Nur der namentlich genannte Empfänger ist zur Abnahme der Güter im Löschhafen berechtigt. Eine Übertragung der Ansprüche aus einem Rektakonnossement auf einen Dritten ist aber durch eine Abtretungserklärung des Empfängers (Zession) möglich.

Was ist ein Indossament?

Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.

 

 

Welche und wieviele Funktionen besitzt ein Vollindossament?

Ein Vollindossament besitzt drei Funktionen:

  • Transportfunktion (Art. 14 WG): Durch das Indossament werden alle Rechte (insbesondere Eigentum) aus dem Orderpapier vom bisherigen Gläubiger (Indossant) auf den neuen Eigentümer (Indossatar) übertragen.
     
  • Garantiefunktion (Art. 15 WG): Jeder Indossant (beim Wechsel auch der Wechselaussteller) haftet gegenüber jedem zukünftigen rechtmäßigen Inhaber für die (Annahme des Wechsels und) Leistung der verbrieften Schuld.
     
  • Legitimationsfunktion (Art. 16 WG): Als Berechtigter gilt der Inhaber des Orderpapiers, der auf diesem eine ununterbrochene Indossamentkette vorweisen kann, auch dann, wenn das letzte Indossament ein Blankoindossament ist.

Was ist ein Blanko Indossament?

Wird der Name des Indossatars nicht angegeben, handelt es sich um ein Blankoindossament (Art. 13 Abs. 2 WG bzw. Art. 16 Abs. 2 ScheckG); es besteht in der bloßen Unterschrift des Indossanten. Jeder Inhaber eines blanko-indossierten Orderpapiers gilt dann als Berechtigter, weitere Indossamente sind nicht mehr erforderlich. Das Blankoindossament durchbricht nicht die Lückenlosigkeit der Indossamentenkette. Steht ein Blankoindossament allein oder am Ende einer ununterbrochenen Indossamentenkette, so ist der jeweilige Inhaber der Eigentümer (Art. 16 Abs. 2 WG). Daher kann ein mit Blankoindossament versehenes Orderpapier durch bloße Einigung und Übergabe übereignet werden, ohne dass es einer erneuten Indossierung bedarf (Art. 14 WG). Das Blankoindossament verwandelt deshalb Orderpapiere in „technische“ Inhaberpapiere.

Was versteht man unter einem K/T-Risiko?

Ein K/T-Risiko bedeutet, dass Devisenverkehrsbeschränkungen beschlossen werden und deshalb die heimische Währung (Rand) nicht bei Fälligkeit in Devisen (Euro) umgetauscht/konvertiert werden kann oder diese Devisen nicht transferiert werden dürfen.

Nennen Sie Folgen die durch das eintreten des K/T-Risikos entstehen können?

Die Beschränkungen führen zu einer Verzögerung des Zahlungseingangs.
Das Unternehmen müsste dass Geschäft länger finanzieren und kann in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, wenn Finanzierungsquellen nicht erschlossen werden können.
Offene Rechnungen gegenüber Lieferanten können dadurch nicht pünktlich bezahlt werden, so dass Geaschäftsbeziehungen leiden (im schlimmsten Fall Insolvenz). Wenn Finanzierungsquellen erschlossen werden können, entstehen zusätzliche nicht kalkulierte Kosten, die den Gewinn vermindern können oder zu einem Verlust führen.

Absicherungsmöglichkeit gegen das K/T-Risiko ist z.B. die Ausfuhrgewährleistung des Bundes, die über EULER Hermes abgewickelt werden.

Begründen Sie, warum Deutschland solche Deckungsmöglichkeiten anbietet.

Die Ausfuhrgewährleistungen sind eine Expotförderungsmaßnahme. Wegen der hohen Risiken in bestimmte Länder würde manches Geschäft nicht abgeschlossen werden, wenn der BUND keine Garantie oder Bürgschaft übernimmt. Diese Maßnahmen fördern also die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland.