Aufgaben Arbeitsrecht Block 1 - Personalassistent NbW 2013

Gegenstand & Geltungsbereich des AR - Gesetzgebung im AR - Normenhierarchie

Gegenstand & Geltungsbereich des AR - Gesetzgebung im AR - Normenhierarchie


Kartei Details

Karten 24
Lernende 41
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.06.2013 / 08.12.2024
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Wenn es die betneblichen Verhältnisse nicht ertauben, Fenen zu beziehen, können die Fenen ausbezahlt werden.

nein, geht nicht

OR 329 d II

Wenn Sie an der Arbeitsleistung verhindert sind, können Sie sich durch eine gleich gut qualifizierte Person vertreten lassen.

nein; OR 321

Während des Jahresabschlusses l<ann der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter vedangen, dass er Überstunden leistet, nchtig?

ja, zulässig

OR 321c I

Eine !\/litarbeitenn hat auf dem PC an ihrem Arbeitsplatz Spiele installiert und das System mit Viren verseucht. Kann der Arbeitgeber vedangen, dass sie  das System ausserhalb ihrer Arbeitszeiten entseucht?

ja, kann der AG verlangen

OR 321e I    OR 321a II 

Ein Angestellter fährt am Wochenende Taxi und fragt sich,ob dies edaubt ist?

 

ja, erlaubt - solange er nicht zu müde zur Arbeit kommt - OR 321a III

Höchstarbeitszeit 45 od. 50 Std./Wo

Eine Mitarbeiterin in einer Steuerkanzlei darf in ihrer Freizeit keine Steuererklärungen für Bekannte und Freunde eriedigen.

nein, darf sie nicht; OR 321a III

Eine Angestellte möchte die Arbeiten anstatt im Büro auf ihrem PC zu Hause eriedigen. Ihr Arbeitgeber ist dagegen, zulässig?

zulässig;  OR 321d

Ein Reisebüro verbietet seinen Angestellten, im Mai und Juni Ferien zu nehmen, weil in dieser Zeit die meisten Ferienreisen gebucht werden und am meisten zu tun ist, zulässig?

zulässig; OR 329c II

Ein Lieferant übergibt Ihnen einen Früchtekorb, weil Sie mit ihm verhandelt haben und er den Auftrag bekam. Ihr Arbeitgeber möchte den Korb haben.

zulässig; OR 321b I

Ausnahme: Trinkgelder oder trinkgelderähnliche Charakter

Darf ein Angestellter einem neuen Arbeitgeber etwas über den Kundenkreis seines vorherigen Arbeitgebers erzählen, selbst dann, wenn er entlassen wurde.

nein, OR 321a IV

 

Haben Angestellte, denen gekündigt wurde,  Anspruch auf freie Stunden oder Tage, damit sie eine neue Stelle suchen können?

ja, OR 329 III

1/2 Tag pro Woche bei 100 % Pensum

Angestellte von Banken dürften auch dann nichts über Kunden und ihre Geschäfte ausplaudern, wenn dies nicht im Bankengesetz ausdrücklich erwähnt und mit Busse bedroht wäre.

Aussage ist richtig - OR 321a IV

Ist ein NAV ein Vertrag?

nein

Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die zuungunsten des Arbeitgebers unabänderlich sind?

ja, OR 361

Wie ist zu entscheiden, wenn sich EAV, OR und GAV widersprechen?

- GAV geht vor

- Regelung im EAV ist dem GAV unterstellt

- Firma muss 5 Wochen gewähren

Was bedeutet Friedenspflicht?

kein Streik erlaubt

Was bedeutet das das in OR 357 II verankerte Günstigkeitsprinzip?

Abweichungen zugunsten des AN sind zulässig

Der Gesamtarbeitsvertrag - ein Instrument zur Regelung des sozialen Friedens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer sind die Vertragsschliessenden Parteien?

 

 

AG/AG-Verband -- Gewerkschaften:Unia/Syna, Swissmem

- Mindestlöhne     - Mindeststandards

                                - gleiche Bedingungen innerhalb einer

                                   Branche

Gleichstellungsgesetz (GLG):

- regelt die Gleichstellung von Mann u. Frau

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG):

- Arbeitnehmerüberlassungen/-verleih

Datenschutzgesetz (DSG):

schützt die Privatsphäre des AN vor Unverhältnismässig-keiten seitens des AG

Welche Arbeitnehmer unterstehen nicht dem Schutz des ArG?

  • leitende Angestellte
  • Pfarrer
  • Lehrer und Kursleiter an Privatschulen

Was regelt das Arbeitsgesetz (ArG)?

  • Regelung der Arbeitszeiten
  • Verbote bzgl. Nacht- u. Wochenendarbeit
  • max. Höchstarbeitszeit wird geregelt

Welchem Zweck dienen die nachfolgenden Gesetze?

Obligationenrecht (OR)
Arbeitsgesetz (ArG)
Datenschutzgesetz (DSG)
Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
Gleichstellungsgesetz (GlG)

OR:

Inhalt (Rechte & Pflichten der Parteien) und Entstehung des Einzelarbeitsvertrages (EAV)