Arbeitsrecht - Kündigung und Konkurrenzverbot
Personalassistent NBW
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Kartei Details
Karten | 11 |
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Lernende | 77 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 08.03.2015 / 06.12.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/arbeitsrecht_kuendigung_und_konkurrenzverbot
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Wann gelten die Sperrfristen bei der Kündigung nicht?
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Kündigung durch Arbeitnehmer
- während Probezeit
- fristlose Kündigung
- Auflösung im gegenseitigen Einverständnis
Wann tritt ein Kündigungsschutz durch Sperrfristen in Kraft?
- 4 Wochen vor und nach Militär- Zivildienst (sofern dieser mehr als 11 Tg dauer)
- unverschuldete Krankheit / Unfall: 1. DJ - während 30 Tg / 2. - 5. DJ - während 90 Tg / ab 6. DJ - während 180 Tg
- während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt
- Teilnahme an einer Hilfsaktion im Ausland
Kündigung ist während Sperrfristen NICHTIG.
Was passiert, wenn eine Kündigung missbräulich ist?
Missbräuliche Kündigung führt ebenfalls zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Entschädigungs- und Schadenersatzpflicht bei gegebenen Voraussetzungen (max. 6 Bruttomonatslöhne)
Verfahren:
1. Schriftliche Einsprache spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (OR 336b I)
2. Geltendmachung Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch innert 180 Kalendertagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Klageerhebung beim Arbeitsgericht (OR 336b II)
Beispiele von missbräulichen Kündigungen:
- Kündigung wegen Staatsangehörigheit, Homosexualität, Religion...
- Äusserung von politisch motivierten Ansichten
- Kündigung, um die Auszahlung des Bonus zu verhindern
- Rachekündigung nach Geltendmachung einer Überstunden Entschädigung
- Militärischer Beförderungsdienst
- Aktivitäten eines gewählten PK-Vertreters
- Teilnahme an Demo von Gewerkschaft
etc.
Gründe für fristlose Kündigung
- grundlose wiederholte Arbeitsverweigerung
- Einstellen der Lohnzahlung durch den AG trotz Mahnung
- strafrechtlich relevantes Verhalten z.B. Veruntreuung von Kundenvermögen
- Konkurrenzierung des AG
- Massive Störung des Betriebsklimas
- Fachliches Unvermögen zur Arbeitsleistung
Vorgehen beim Aussprechen der fristlosen Kündigung
Kündigung so rasch als möglich aussprechen: innerhalbe von 2-3 Werktagen, in komplexeren Fällen innerhalb von 7 Werktagen
Der wichtige Grund muss im Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bestehen.
Rechtsfolgen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den AG und AN
- Gewährung von Freizeit für die Stellensuche
- Erstellung eines Schlusszeugnisses und Erteilung von Referenzauskünften
- Vernichtung des Personaldossiers, wenn der AN dies verlangt
- Rückgabe- und Erstattungspflicht (AG + AN)
- Abgangsentschädigung ( mind. 20 Jahre im UN tätig und Mindestalter von 50 J)
Was muss beim Aussprechen einer Kündigung beachtet werden? Fristen...
keine Form vorgeschrieben - per Einschreiben zu empfehlen oder Überreichung der Kündgung (Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Datum)
Massgebend ist der EMPFANG der Kündigung: Empfänger muss Kündigung am letzten Tag bevor die Kündigungsfrist beginnt, empfangen.
Spätestens am Ende des 7. Tages nach Abholungseinladung der Post gilt die Kündigung als zugestellt (rechtlich umstritten)
Voraussetzungen des Konkorruenzverbotes
- AN muss handlungsfähig sein (mündig und urteilsfähig)
- muss schriftlich veinbart werden
- AN muss Einblick in Kundenkreis, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse des UNs haben
Schranken des Konkurrenzverbotes
Allgemein keine wesentliche Behinderung des wirtschaftlichen Fortkommens
- zeitlich: max. 3 Jahre
- sachlich: spezifische Tätigkeit des AN gemäss Vertrag/Stellenbeschrieb
- geographisch: Wirkungskreis des UN
Was passiert wenn der AN gegen das vereinbarte Konkurrenzverbot verstösst?
AN muss Schadenersatz leisten oder/und vorgängig vereinbarte Konventionalstrafe zahlen.
Gem. OR 340b bleibt AN trotz Bezahlung von Konventionalstrafe weiterhin schadenersatzpflichtig. AN ist vom Konkurrenzverbot jedoch entbunden (frei gekauft)