Beitragspflicht

Nicole Kottmann

Nicole Kottmann

Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 04.11.2013 / 17.01.2024
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Welche Personen sind beitragspflichtig?

  • Arbeitnehmer ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. (Entweider bei AHV/IV obligatorisch versichert; oder Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit)

 

  • Arbeitgeber (Gem. AVH Gesetz)

Welche Personen sind nicht beitragspflichtig?

  • Mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft. Gleichstellung der selbständigen Landwirten)

 

  • Arbeitnehmer vom Ende des Monats, in dem sie das für den Anspruch auf eine einfach Altersrente nach der AHV Gesetzgebung massgebende Altersjahr zurückgelegt haben.

 

  • Arbeitslose für Entschädigungen und die Arbeitslosenkassen für den entsprechenden Arbeitgeberanteil.

Welche Beiträge sind je Arbeitsverhältnis (inkl. Nebenerwerb) zu entrichten?

  • Monatlicher Höchstbetrag der obligatorischen Unfallversicherung von CHF 126'000.00; Beitragssatz: 2.2 %.

 

  • Solidaritätsbeitrag zwischen CHF 126'00.00 und CHF 315'000.00 von 1 %.

 

  • AN und AG tragen je die Hälfte.

 

  • Bei einer Beschäftigungsdauer unter einem Jahr wird der jährliche Höchstbetrag anteilsmässig angerechnet.

Wie wird die Beitragszahlung entrichtet?

Der AG zieht den Beitragsanteil bei jeder Lohnzahlung ab und entrichtet ihne zusammen mit seinem eingen Anteil an die zuständige AHV Ausgleichskasse.

Was sind die Ziele der ALV?

  • Angemesser Ersatz während des Erwerbsausfalles durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtes Wetter und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

 

  • Drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende bekämpfen und rasche/dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.

Was gilt als massgebend versicherter Verdienst?

  • Lohn während eines Bemessungszeitraums aus einem/mehreren Arbeitsverhältis/sen. Inkl. vertraglich vereinbarte Zulagen.

 

  • Höchstbetrag wie oblig. Unfallversicherung von jährlich CHF 126'000.00.

 

  • Pauschalansätze (Personen, welche im Anschluss einer Lehre Arbeitslosenentschädigung beziehen, oder von der Erfüllung einer Beitragspflicht befreit sind.) Berücksichtig wird das Alter, Ausbildungszustand und die Umstände der Befreiung der Beitragspflicht. 

Wann ist der Verdienst nicht versichert?

  • Monatlich CHF 500.00 nicht erreicht. (Der Verdienst aus mehreren Arbeitsverhältnissen wird summiert.)