Anlagensicherheit
Anlagensicherheit, Störfallverordnung
Anlagensicherheit, Störfallverordnung
Set of flashcards Details
Flashcards | 15 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 22.08.2013 / 25.10.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/anlagensicherheit
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/anlagensicherheit/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Rechtsgrundlage der jetzigen StörfallVO
Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG vom 09.12.1996)
Betreiber
- rechtliche
- wirtschaftliche
- tatsächliche
Verfügungsgewalt über die Anlage
Betriebsbereich
räumlich zusammenhängend
Bestimmungsmäßiger Betrieb
der Betrieb, für den die Anlage technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
Ernste Gefahr
- Menschen (Leben, Gesundheit)
- Umwelt- und Sachschäde
§2 Punkt 4 12. BImSchV
Arten von Gefahrenquellen
- vernünftigerweise nicht auszuschließende Gefahrenquellen
- vernünftigerweise auszuschließende Gefahrenquellen
- exzeptionelle Gefahrenquellen
Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen
6 Stück
- Auslegebeanspruchung (Korrosionsschutz)
- Brand- und Explosionsschutz (Dicht verpacken)
- Warn- und Alarmeinrichtungen (Hupe)
- Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile)
- Prozessleittechnik
- Schutzmaßnahmen gegen Eingriff unbefugter (Zaun)
§ 4 StörfallVO
Anforderungen zur Bergrenzung von Störfällen
4 Stück
§ 5 StörfallVO
- Bautechnische Maßnahme
- Schutzvorkehrungen (Schnellschlussvorichtung)
- organisatorische Maßnahmen (Betriebsfeuerwehr)
- Beratung der öffentlichen Einsatzkräfte
Ergänzende Vorschriften
§ 6 StörfallVO
- Prüfung, Überwachung und wartung
- Instandhaltung
- Vorkehrung zur Vermeidung von Fehlbedienung
- Vorkehrungen gegen Fehlverhalten
- Informationsaustausch zw. Betreibern
Anzeige
§ 7 StörfallVO
Konzept zur Verhinderung von Störfällen
§ 8 StörfallVO
Domino-Effekt
§ 15 StörfallVO
liegt vor wenn eine Betriebsbereich erweiterte Pflichten hat und der Abstand < 500m
liegt vo wenn Betriebsbereiche mit grundpflichten Abstand < 200m haben
Störfall nach StörfallVO
Ereignis größeren Ausmaßes, das zu ernster Gefahr oder Sachschäden führt
meldepflichtiges Ereignis nach StörfallVO
Anhang VI Teil 1
Mitarbeit des UWI im Einsatzfall
7 Stück
- orientierende Messungen und Probenahmen
- Fachliche Bewertung eigener und fremder messergebnisse
- Plausibilitätsprüfung
- Beratung der örtliche Einsatzleitung
- Prüfung von Erfordernissen
- Kontakt zur fachstellen
- Weitergabe von Informationen