Anlagensicherheit

Anlagensicherheit, Störfallverordnung

Anlagensicherheit, Störfallverordnung

Julian Rubach

Julian Rubach

Set of flashcards Details

Flashcards 15
Language Deutsch
Category Law
Level Other
Created / Updated 22.08.2013 / 25.10.2022
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Rechtsgrundlage der jetzigen StörfallVO

Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG vom 09.12.1996)

Betreiber

  • rechtliche
  • wirtschaftliche
  • tatsächliche

Verfügungsgewalt über die Anlage

Betriebsbereich

räumlich zusammenhängend

Bestimmungsmäßiger Betrieb

der Betrieb, für den die Anlage technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist.

Ernste Gefahr

  • Menschen (Leben, Gesundheit)
  • Umwelt- und Sachschäde

§2 Punkt 4 12. BImSchV

Arten von Gefahrenquellen

  • vernünftigerweise nicht auszuschließende Gefahrenquellen
  • vernünftigerweise auszuschließende Gefahrenquellen
  • exzeptionelle Gefahrenquellen

Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen

6 Stück

  1. Auslegebeanspruchung (Korrosionsschutz)
  2. Brand- und Explosionsschutz (Dicht verpacken)
  3. Warn- und Alarmeinrichtungen (Hupe)
  4. Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile)
  5. Prozessleittechnik
  6. Schutzmaßnahmen gegen Eingriff unbefugter (Zaun)

§ 4 StörfallVO

Anforderungen zur Bergrenzung von Störfällen

4 Stück

§ 5 StörfallVO

  1. Bautechnische Maßnahme
  2. Schutzvorkehrungen (Schnellschlussvorichtung)
  3. organisatorische Maßnahmen (Betriebsfeuerwehr)
  4. Beratung der öffentlichen Einsatzkräfte

Ergänzende Vorschriften

§ 6 StörfallVO

  • Prüfung, Überwachung und wartung
  • Instandhaltung
  • Vorkehrung zur Vermeidung von Fehlbedienung
  • Vorkehrungen gegen Fehlverhalten
  • Informationsaustausch zw. Betreibern

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§ 7 StörfallVO

Konzept zur Verhinderung von Störfällen

§ 8 StörfallVO

Domino-Effekt

§ 15 StörfallVO

liegt vor wenn eine Betriebsbereich erweiterte Pflichten hat und der Abstand < 500m

liegt vo wenn Betriebsbereiche mit grundpflichten Abstand < 200m haben

Störfall nach StörfallVO

Ereignis größeren Ausmaßes, das zu ernster Gefahr oder Sachschäden führt

meldepflichtiges Ereignis nach StörfallVO

Anhang VI Teil 1

Mitarbeit des UWI im Einsatzfall

7 Stück

  1. orientierende Messungen und Probenahmen
  2. Fachliche Bewertung eigener und fremder messergebnisse
  3. Plausibilitätsprüfung
  4. Beratung der örtliche Einsatzleitung
  5. Prüfung von Erfordernissen
  6. Kontakt zur fachstellen
  7. Weitergabe von Informationen