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ABSSS

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Cartes-fiches 81
Langue Deutsch
Catégorie Technique
Niveau Université
Crée / Actualisé 12.07.2016 / 12.07.2016
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Intégrer
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Unfallgefahren (aus der Arbeit)

aus der Arbeit:

- von herabfallenden Gegenständen

- von rotierenden/ beweglichen Teilen

- von erhitzten Gegenständen

Unfallgefahren (aus dem Bahnbetrieb)

aus dem Bahnbetrieb:

- bewegte Schienenfahrzeuge

- elektrischen Fahrleitungen

- Rückstrom aus Fahrschiene

- fernbetätigten Gleiseinrichtungen

- Beschäftigte

Unfallgefahren (Gefährdete Personen)

Gefährdete Personen:

- Arbeitskräfte

- Bahnbetrieb

Abwendung der Gefahren

- aus dem Arbeitsprozess: ausführende Unternehmen (Bauleiter, Arbeitsaufsicht)

- aus dem Bahnbetrieb: für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) z.B.: Sicherungskoordinator, Sicherungsaufsicht, Sicherungsüberwachung

Rechtsgrundlagen/ Rechtsvorschriften

- EBO

- DGUV Vorschrift 78

- DGUV Regel 101-024

- DGUV Vorschrift 1

Gesetze und Verordnungen

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

- Baustelenverordnung (BaustellV)

- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

 

Unfallverhütungsvorschriften

- DGUV Vorschrift 1

- DGUV VORSCHRIFT 78

- DGUV Regel 101-024

- DGUV Information 201-051

Arbeitsschutz-Management Handbuch

- Ril 132.0118 Arbeiten im Gleisbereich

- Ril 132.0123 Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen

Wer ist für die genannten Unterlagen verantwortlich?

- Gesetze: Bund + Länder

- Regelwerke: DB

- Unfallverhütungsvorschrift: UVB

Wer ist zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich zu beteiligen?

- der Bahnbetreiber (BzS)

- Ausführende Unternehmen

- das Sicherungsunternehmen (Sicherungsposten, Sicherungsaufsicht, Abspeerposten, Überwachungsposten, Bediener von ATWS)

Worüber hat sich der Unternehmer unterweisen zu lassen?

- örtliche und betriebliche Verhältnisse

- Warnsignale und ihre Bedeutungen

- Gefahrenbereiche und Sicherungsräume

- ausgewählte Sicherungsmaßnahme

Der Unternehmer sorgt dafür, dass einzelne besonders unterwiesene Personen (Selbstsicherer) im nicht gesperrten Gleisen über Änderungen der Situation bzw. neue Gefahren unterrichtet werden.

- Änderung zum Fahrplanwechsel

- Abweichungen vom Regelbetrieb

- Änderungen von Aufgabenbereichen

Welche Aufgaben hat der Unternehmer im Zusammenhang mit Arbeiten im Glas?

- stellt die Erste Hilfe sicher

- für Gefährdungsbeurteilung zuständig (Sicherungsmaßnahme etc.)

- Ausfüllen des Abschnitts 1 im Sicherungsplans

- Unternehmer lässt sich von der BzS einweisen

- Untermehmer weist seine Beschäftigten ein

Aufgaben des Sicherungsüberwacher?

- prüft ob Sicherungsaufsicht in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse und über den Inhalt des Sicherungsplanes eingewiesen ist

- prüft ob Sicherungsplanung den Angaben des ausführenden Unternehmers und den Vorgaben/ Aufgaben der BzS im Sicherungsplan entspricht (Plausibilitätsprüfung)

- vor Beginn der Durchführung die Übereinstimmung der Sicherungsmaßnahme mit der Sicherungsplanung und dem Regelwerk prüfen

- Durchführung der Sicherunsmaßnahme vor Ort überwachen

- ggf. erforderliche Anpassungen von Sicherungsmaßnahmen veranlassen und sich hierzu mit der BzS abstimmen

-

Welche Aufgaben hat ein Überwachungsposten?

- überwacht das Verhalten der Seitenläufer nach der Warnung durch das AWS

Welche Pflichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

- Augenschutz

- Atemschutz

- Körperschutz

- flurizierendes orange/rot (Weste)

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Befolgen der Warnsignale

- laut DGUV 78 Warnsignale befolgen

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Verhalten bei Gefahr

- sofortiges Verlassen des Gleisbereichs

- ggf. neben dem Gleis zu Boden werfen mit dem Kopf in Richtung der sich nähernden Fahrt.

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Betreten und Verlassen der Arbeitsstelle

- den Gleisbereich nur nach Durchführung der Sicherungsmaßnahme betreten

- Gleise nicht kurz vor oder dicht hinter Schienenfahrzeugen betreten

- den Gleisbereich nach einer Räumung erst wieder nach Zustimmung der Sicherungsaufsicht betreten

- nur durch Zustimmung der Sicherungsaufsicht aus dem gesicherten Gleisbereich entfernen

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Verhalten bei der Wahrnehmbarkeitsprobe

- PSA + Gehörschutz mit einem "s" da diese Signale durchlassen

- Handzeichen vereinbaren

- Betreten des Gleisbereichs erst nach erfolgreicher Wahrnehmbarkeitspobe

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Fehlverhalten der Beschäftiten und Sicherungsposten melden

- an Arbeitsaufsicht

- Sipo meldet an Sicherungsaufsicht, diese sorgt für Abhilfe des Fehlverhaltens evtl. Arbeiten einstellen

Welche Pfichten haben die Beschäftigten im Gleisbereich?

Aufsuchen des Sicherheitsraumes; Standplätze und Austritsmöglichkeiten

- Nach Warnung ist der Gleisbereich unverzüglich zur festgelegten Seite (Ro4) zu verlassen

- und der Sicherheitsraum ist aufzusuchen

Definition Gleisbereich

- schließt Gefahrenbereich mit ein

- ist räumlich (bewegte Schienenfahrzeuge, + Raum unter, über und neben)

- Lademaßüberschreitung

- Fahrleitung

Definition Gefahrenbereich

- abhängig von der Geschwindigkeit

- ist nur seitlich von Gleismitte

- berücksichtigt Regelfahrzeuge + Sog- und Druckkräfte

Definition Sicherheitsraum

- Sicherheitsraum neben dem Gleis beträgt 0,50 m

- Sicherheitsraum zwischen zwei Gleisen beträgt 0,80 m

- Sicherheitsraum ist bei Mitführung von Ausrüstungsgegenständen zu verrößern

Definition Nachbargleis

Sind nebeneinanderliegende Gleise mit einem Sicherheitsraum von weniger als 0,80 m zwischen dem Gefahrenbereich

Definition Innengleis

Ein Innengleis ist ein Gleis, das zu beiden Seiten ein Nachbargleis hat.

Definition Arbeitsgleis

Das Gleis in dem die Arbeiten ausgeführt werden

Definition Regellichtraum (Lichtraumprofil)

Der Regellichtraum ist der Raum neben und über dem Gleis, der von baulichen Anlagen (auch Maschinen und Geräte) freizuhalten ist. Geräte, Baustoffe und Bauteile dürfen nur außerhalb der äußeren Linie abgelegt werden. In dem mit Punkten gekennzeichneten Raum dürfen Geräte, Baustoffe und Bauteile nur abgelegt werden, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind (z.B.: sichern gegen Verschieben, Ausschluss von Sendungen mit Lademaßüberschreitungen).

Defintion Lademaßüberschreitung

- Um Regellichtraum nicht zu überschreiten wird ein festes Lademaß vorgeschrieben

- wenn Lademaß nicht eingehalten werden kann, kommt es zu Lademaßüberschreitungen (Lü), die genehmigungspflichtig ist und unter besonderen betrieblichen Bedingungen durchgeführt wird

- 4 mögliche Lademaßüberschreitungen: Anton, Berta, Cäsar, Dora

Ein zu frühes oder ein spätes Warnen ist ein großes Risiko in Hinblick auf die Annäherungsstrecke

- bei zu langer Annäherungsstrecke könnten die Arbeiter denken dass die zu lange Zeit hätten um das Gleis zu räumen

- bei zu kurzer Annäherungsstrecke haben die Arbeiter keine Zeit mehr das Gleis zu räumen

Definition Räumzeit (Rz)

- Zeit, die benötigt wird, um den Gleisbereich einschließlich der Maschinen und Geräte ohne Hast zu räumen

- wird vom Unternehmer festgelegt (Sicherungsplan)

- abhängig vom Arbeitsverfahren, Geräte/Maschinen, örtliche Verhältnisse

- wenn Arbeitsgleis gesperrt ist, dann ist die Räumungszeit gleich 0

Definition Sicherheitszuschlag (Sz)

- Zeit, die nach dem Räumen des Gleisbereiches bis zum Eintreffen der Fahrt verbleiben muss. Schließt die Weitergabe der Ro-Signale mit ein.

- in der Regel 15s und mindestens 10s

Definition Sicherheitsfrist (Sf)

- Sf = Rz + Sz

- Besonderheit: zur Bestimmung der Annäherungsstrecke für Fahrten im Nachbargleis

Welche Anhaltspunkte für den Beginn der Annäherungsstrecke?

- Signale

- Bauwerke

- ein markanten Punkt

Organisatorische Maßnahmen

- Gleissperrung bei Sperrfahrten/ Rangierfahrten

- Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke

- Einrichten von Langsamfahrstellen (La)

Technische Maßnahmen

- ATWS

- feste Absperrung

- Schranken

- Flankenschutz

Hinweisende Maßnahmen

- Sipo

- Absperrposten

- ATWS

Kombination der vorgenannten Maßnahmen

- Eintrag der Kombination in Punkt 2.12 im Sicherungsplan

Was wird durch Anwendung des Verfahrens RIMINI erreicht und dokumentiert?

- in RIMINI wird anhand einer Gefährdunsbeurteilung die risikominimale Sicherungsmaßnahme festelegt (DGUV 78)

- Es wird dokumentiert, welche Sicherungsmaßnahme durchgeführt wird und warum eine andere Sicherung nicht gerechtfertigt ist