A1-A2
bbzf Gesellschaft
bbzf Gesellschaft
Kartei Details
Karten | 60 |
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Lernende | 47 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.03.2016 / 21.02.2019 |
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Wenn es lebend geboren wird
Urteilsfähigkeit + Volljährigkeit
Am 18. Geburtstag
Kindesalter, geistige Behinderung, psychische Störung, Rausch u.ä. Zustand
Alle Arten von Rechtsgeschäfte abschliessen
Bis zur Volljährigkeit des Kindes
Das Kind
Die Handlungsfähigkeit
Am 16. Geburtstag
Bis zum Abschluss seiner Erstausbildung
Ab dem 18. Geburtstag
Ehegatte der Mutter
Namen des Elternteils mit elterlicher Sorge
Familiennamen / Namen von Vater oder Mutter gemäss Beschluss der Eltern
Das Bürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt
Eltern - Kinder; Kinder - Eltern
Die Mutter; beide Elternteile mit einer gemeinsamen Erklärung
Pflege und Erziehung des Kindes
Gehorsam
Der Inhaber der elterlichen Sorge
Mind. 16 Jahre
Körperliche, geistige und sittliche Entfaltung
Die Eltern
Unterhalt, Erziehung, Ausbildung des Kindes
Beitrag an den Unterhalt des Kindes
Wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern u. des Kindes
Substanz erhalten, Schutz vor Verlust
16 Jahre
5 Jahre Freiheitsstrafe
Schriftlich
Berufsbildner und Berufslernender
2 bis 4 Jahre
3 Monate
7 Tage
Ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
Bei Ausfällen über einen Monat 1/12 pro weiteren ganzen Monat
Lehrbetrieb / Berufsfachschule / überbetriebliche Kurse
Eine qualifizierte Fachkraft
Bildungsverordnung & Bildungsplan
Die Berufsverbände