7. Austritt
PMG Test
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 53 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 20.01.2013 / 12.03.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/7_austritt
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Intégrer |
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7.2 Kündigung durch Unternehmen
Rechtliche Bestimmungen:
--> Missbräuchliche Kündigung / Begründung der Kündigung?
-Konkurrenzverbot?
- Empfangsbedürftige Kündigung?
- entfällt mit Kündigung
- Annahmeverweigerung oder Nichtabholen eines eingeschriebenen Briefes während der Frist von 7d gilt auch als Emfpang
--> Kündigung kann auch mündlich erfolgen
7.2 Kündigung durch Unternehmen
Rechtliche Bestimmungen:
--> Fristlose Kündigung aus Unternehmenssicht?
- Beschreibung?
- Gründe?
- Darf nur ausgesprochen werden, wenn Arbeitsverhältnis nicht fotgesetzt werden kann
- z.B. Gewaltanwendung, Diebstahl, Betrug
7.2 Kündigung durch Unternehmen
Rechtliche Bestimmungen:
--> Fristlose Kündigung aus MA-Sicht?
- Wann?
- Voraussetzung dafür?
- Was darf der MA?
- bei Konkurs, wenn der Lohn nicht überwiesen wird
- Konkursverwaltung muss vorher ermahnt worden sein
- MA darf Arbeit verweigern, solange er keinen Lohn erhält!
7.2.2 Kündigungsgespräch
Welche Details vor Kündigung abklären?
(8x)
Kündigungsbegründung: Kündigungsgrund belegbar (z.B. anhand der letzten MA-Beurteilung)?
Zeitpunkt: Nicht zur Unzeit? An welchem Tag kündigen wegen Monatsende?
Fristen: Sperrfristen betroffen? Welche Kündigungsfrist gilt?
Lohnanspruch aufgrund bestehender Zeitausweis: Feriensaldi, Überstunden ausbezahlt? Kompensation möglich?
Beteiligte am Kündigungsgespräch: Welche weitere Personen? Z.B. Rechtsdienst? Sozialdienst?
Ablauf des Kündigungsgesprächs: Wie ist die Rollenverteilung? Wer leitet ein? Wer begründet die Kündigung?
Information des Umfeldes: Wie werden die anderen MA oder Kunden informiert?
Mögliches weiteres Vorgehen nach der Kündigung: Wie reagiert MA auf Kündigung? Betreuung danach?
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
- Was ist hierbei wichtig?
Kommunikationsaspekt wird hier besonders wichtig!
Der Personalabbau ist unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte und der Bestimmungen über Massenentlassungen zu planen
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
Massenentlassungen
Was sind Massenentlassungen?
Kündigungen, die innert 30d ausgesprochen werden und in keinem Zusammenhang mit MA stehen
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
Massenentlassungen:
Wieviele Personen sind davon betroffen?
(3x)
- mind. 10 MA in Unternehmen mit 20 bis 100 MA
- mind. 10% der MA in Unternehmen mit 100 bis 300MA
- mind. 30 MA in Unternehmen mit 300 MA
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
Massenentlassungen:
Besondere Vorschriften bei Massenentlassungen?
(3x)
Konsultation der Arbeitnehmervertreter: Auskunftserteilung (Gründe, Zahl der Kündigungen, Zahl der MA, Zeitraum der Kündigung) àjedoch ohne gesetzliche Frist!!
Auskunftserteilung an AN-Vertreter :über Gründe, Kündigungszahl, AN-Zahl, Zeitraum der Kündigungen
Schriftliche Anzeige an kantonales Arbeitsamt über Ergebnisse der Konsultation
-->Kopie an Arbeitnehmervertretung (frühestens 30d nach der Anzeige an das Arbeitsamt erlöschen die Arbeitsverhältnisse
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
Kommunikationsplan:
Was ist hierbei wichtig?
-Sollte bereits vorgängig erstellt werden und wird bei Bedarf angepasst
-Kommunikation sollte möglichst an einem Tag stattfinden. Sperrfrist für Informationen nach aussen ist Presseinformationstermin anzugeben
-Es gilt im Kommunikationsplan nicht nur die zeitliche, sondern auch inhaltliche Dimension zu regeln
7.2.3 Personalabbau in grösserem Ausmass
Kommunikationsplan:
Ablauf? (1-9)
1. Verwaltungsrat
2. MA-Vertretungen
3. Sozailpartner
4. Kanton / Gemeinde
5. Führungskräfte
6. Betroffener Betriebsteil
7. Übrige MA
8. Medien
9. Lieferanten und Kunden
7.2.4 Sozialplan
- Allgemein? Wo regeln?
- Wann sollte dieser erstellt werden?
- Rechtlich werden Unternehmen nicht verpflichtet, Sozialpläne zu erstellen. Dies kann aber in Gesamtarbeitsverträgen geregelt werden.
- Geschäftsleitung und MA sollten Sozialpläne nicht erst vor Massenentlassungen, sondern in Zeiten wirtschaftlicher Stabilität auf „Vorrat“ ausarbeiten.
7.2.4 Sozialplan
Was regeln solche Pläne?
- Gültigkeitsdauer
- Geltungsbereich
- Mitsprache der Personalkommission
- Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Austrittsabfindungen
- Verlängerung oder Verkürzung der Kündigungsfriste
- Freistellung
- Mithilfe bei Stellensuche
- Vorzeitige Pensionierung
- Zusätzliche Leistungen in individuellen Härtefällen
- Umzugs-, Weg- und Differenzlohnentschädigungen
- Darlehen, Hypotheken, Firmenwohnungen
7.2.5 Outplacement
(Durchlesen)
Bei firmenseitiger Kündigung in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten, wird den MA die Teilnahme an Programmen zur beruflichen Neuorientierung / Wiedereingliederung angeboten.
Damit will das Unternehmen einem Rechtsstreit entgehen.
Diese Outplacements (Einzel- oder Gruppengespräche) sollen den MA beim Suchen einer neuen Stelle aktiv unterstützen.
Die Beratung umfasst psychologische Stabilisierung (Miteinbezug des Ehepartners), individuelle Potenzialanalysen, professionelles Bewerbungsmanagement, Personalvermittlungsaktivitäten und Feedback an Auftraggeber über den Stand der Outplacement Aktivitäten