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Schimmelritter
Schimmelritter
Set of flashcards Details
Flashcards | 67 |
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Language | Français |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 23.11.2012 / 11.08.2023 |
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Was umfasst der Prüfungsauftrag an die Revisionsstelle von Organisationen mit ZEWO-Gütesiegel?
Im Rahmen der Prüfung ist auch zu beurteilen, ob der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand im Wesentlichen nach der von der ZEWO veröffentlichten Methodik ausgewiesen wird (vgl. ZEWO-Standard 13.3) und ob die Offenlegung der Vergütungen gemäss den ZEWO-Standards (vgl. ZEWO-Standard 8) erfolgt.
Abgrenzung von Fonds- und Organisationskapital / Gliederung des Organisations-kapitals (FER 21/8-10)
4.1 Wie wird das Fondskapital definiert und wie werden zweckgebundene Fonds behandelt?
Das Fondskapital besteht aus Mitteln, die aufgrund des Willens externer Zuwender einer spezifischen Zweckbindung unterliegen.
Wie wird das Organisationskapital definiert und aus welchen Komponenten besteht dieses?
Mittel ohne Verwendungsbeschränkung durch Dritte oder Mittel, bei denen sich die Organisation den Verwendungszweck nach dem Erhalt der Mittel selber auferlegt (gebundenes Kapital) , sind im Organisationskapital zu erfassen.
Gibt es für die Beurteilung hinsichtlich Art. 680 Abs. 2 OR Unterschiede zwischen einem Zero Balancing Cash Pooling und einem Notional Cash Pooling?
Forderungen gegenüber einem Zero Balancing Cash Pool stellen konzerninterne Forderungen dar, die hinsichtlich Art. 680 Abs. 2 OR zu beurteilen sind. Beim Notional Cash Pooling hingegen verfügen die Konzerngesellschaften über eigene Bankkonten, die als solches in der Bilanz ausgewiesen und rein rechnerisch für Konzernzwecke zusammengefasst werden. Sehen die Vereinbarungen zum Notional Cash Pooling vor, dass je nach Entwicklung bei den anderen Cash Pool Teilnehmern die Mittel des Unternehmens blockiert werden können, gelten für einen Notional Cash Pool die gleichen Überlegungen wie für einen Zero Balancing Cash Pool.
Was sind Beurteilungskriterien für einen Drittvergleich? OR 680
Formelle Punkte
Beurteilung der Vertragsausgestaltung
Beurteilung der Gegenpartei
1 Rechtliche Grundlagen
1.1 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG)
Konkret sehen die Bestimmungen drei Schritte vor:
1) die Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonfor-men Methode im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum;
2) die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle und
3) die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ggf. der Aktionärinnen und Aktio-näre über das Ergebnis der Analyse.
In Bezug auf die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse präzisiert die Verordnung in Art. 7 Abs. 2, dass sich die Überprüfung auf die nachfolgend aufgeführten Punkte bezieht:
• Die Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt.
• Es liegt ein Nachweis vor, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde.
• Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst.
• Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst.
• Die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wur-den vollständig erfass
Gibt es besondere Bestimmungen für Temporärfirmen? Lohngleichheitsprüfung
Gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsver-mittlungsgesetz, AVG) kommt Personalvermittlungsfirmen (den sog. Verleihern) Arbeitgeberstellung zu.
Muss die Analyse jedes Jahr durchgeführt werden?
Beschäf-tigen sie erst ab Anfang 2021 100 oder mehr Angestellte, müssen sie ebenfalls bis spätestens am 30. Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Nein. Während der Geltungsdauer des Gesetzes müssen die Lohngleichheitsanalysen alle vier Jahre wiederholt werden, ausser die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Zeitraum fällt unter 100 oder eine Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG).
Wer kann eine Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durchführen?
• ein zugelassenes Revisionsunternehmen im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG);
• eine Organisation im Sinne von Art. 7 GlG oder eine Arbeitnehmervertretung im Sinne des Mitwir-kungsgesetzes vom 17. Dezember 1993. Diese Organisationen müssen seit mindestens zwei Jahren existieren.
Was ist der konkrete Prüfungsauftrag?
a. Die Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt.
b. Es liegt ein Nachweis vor, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde.
c. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst.
d. Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst.
e. Die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wur-den vollständig erfasst.
Wo im OR ist Erwerb eigener Aktien?
659
Wo im OR ist Zusätzliche Anhangsangaben kotierte Gesellschaften?
Art 663b ff.
Wo im OR ist Gewinnverwendung?
Art. 671
Wo im OR ist GV durch VR (ersatzweise RS) einerufen, 6 Monate nach Bilanzstichtag
Art. 699
Wo im OR ist Ord. Revision
Art, 727
Wo im OR ist Unabhängigkeit Ord.
Art. 728
Wo im OR ist Berichterstattung Ord.
Art. 728 a - 728 c
Wo im OR ist Eingeschränkte Revison
729
Wo im OR ist GmbH
Art. 772 - 827
Wo im OR ist Genossenschaft
Art. 828 - 926
Wo im OR ist HR
Art. 927 - 943
Wo im OR ist Kaufmännische Buchführung
Art. 957 - 963b
Wo im OR ist Aufbewahrung 10 J.
Art 958f
Wo im OR ist Einzelbewertung
Art. 960
Wo im OR ist Anschaffungskosten
Art. 960 a
Wo im OR ist Aktiengesellschaft
Art. 620 - 763