4 Jagd- , Tierschutz- , Naturschutz- , Landschaftspflegerecht

Katalog Prüfungsfragen Jägerprüfung BaWü

Katalog Prüfungsfragen Jägerprüfung BaWü

Frank Miller

Frank Miller

Kartei Details

Karten 432
Lernende 45
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 18.10.2012 / 07.03.2025
Weblink
https://card2brain.ch/box/4_jagd_tierschutz_naturschutz_landschaftspflegerecht
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280 Was sagt das Bundesjagdgesetz im Zusammenhang mit der Wildschadensverhütung über das Schwarzwild aus?

281 Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?

282 Bei wem ist Wildschaden an forstlich genutzten Grundstücken zu melden?

283 Auf welches Ziel soll bei dem von der Gemeinde anberaumten Ortstermin im Wildschadensverfahren hingewirkt werden?

284 Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen

Jagdbezirk gehört, anmelden?

285 Welche Maßnahmen sind dem Jagdausübungsberechtigten verboten, um Wildschäden an Grundstücken zu verhüten?

286 Welche Maßnahmen stehen dem Jagdausübungsberechtigten offen, um Wildschäden an Grundstücken zu verhüten?

287 Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Wildschadenersatz in einem gemeinschaftlichen

Jagdbezirk verpflichtet?

288 Eine Baumschul-Pflanzung wird durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Pflanzung liegt in der freien Landschaft eines Gemeinschaftlichen Jagdbezirks und ist nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?

289 Eine Hybrid-Rosen-Pflanzung wird durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Pflanzung liegt in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und ist nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?

290 Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht au

291 In welchen Fällen kann nach Gesetz ein ersatzpflichtiger Wildschaden entstehen?

292 Welcher Schaden ist nach LJagdG wildschadensersatzpflichtig?

293 Bei welchen Tierarten besteht eine gesetzliche Wildschadensersatzpflicht?

294 Ein Maisfeld wird trotz der vom Jagdausübungsberechtigen zur Abwehr von Wildschäden getroffenen Maßnahme (Elektrozaun) durch Schwarzwild stark geschädigt, weil der Geschädigte bei einer Begehung des Maisfeldes den Strom abgeschaltet hatte und

295 Wer haftet für den ersatzpflichtigen Wildschaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und herrenlos gewordenes Schalenwild angerichtet wurde?

296 Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Schalenwild angerichtet wurde?

297 Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?

298 Wer haftet nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten für den durch einen Jagdgast verursachten Jagdschaden?

299 Ein hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 32 Abs. 2 BJagdG bezüglich "Schutzvorrichtungen vor

Wildschäden" ist

300 Gegenüber wem können der Ersatzberechtigte oder der Ersatzpflichtige den Vorbescheid ablehnen?

301 Innerhalb welcher Frist müssen der Ersatzberechtigte oder der Ersatzpflichtige den Vorbescheid ablehnen, damit dieser nicht rechtskräftig wird?

302 Wer kann einen von einer Gemeinde erlassenen Vorbescheid ablehnen?

303 Binnen welcher Zeitspanne muss der Ersatzberechtigte den Wildschaden bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmelden, nachdem er von dem Schaden an seinem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Kenntnis erhalten hat ode

304 Welche Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?

305 Gesetzliche Schadensersatzpflicht an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen besteht für Wildschäden verursacht durch

306 Ein Maisfeld wird drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann. In welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?

307 Welche Mindesthöhe müssen die üblichen Schutzvorrichtungen bei Forstkulturen haben, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung durch Rehwild ausgesetzt sind?

308 Unter welcher Gegebenheit besteht KEIN Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstück?

309 Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

310 Welche Aussage bezüglich des Wildschadens ist falsch?

311 Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist im Rahmen des Vorverfahrens anzumelden

312 Gesetzliche Wildschadensersatzpflicht besteht NICHT für durch Schwarzwild verursachte Schäden an

313 An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Eine Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter über den Wildschadenersatz besteht nicht. Wer muss

314 Wird der Ersatz von Wildschäden oft auf jemanden anderen als die im BJagdG festgelegte Jagdgenossenschaft übertragen?

315 Als übliche Schutzvorrichtungen zur Vermeidung von Wildschäden durch Rehwild gelten in Baden-Württemberg wilddichte Zäune mit einer Höhe von

316 Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenunterbau im Wald muss angemeldet werden

317 Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln angemeldet werden

318 Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinem Mais bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadenersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen

319 Innerhalb welcher Frist muss ein Grundstückseigentümer Wildschaden an seinem Grundstück, welches nicht forstwirtschaftlich genutzt wird, anmelden?