3a. Hausrat und Landwirtschaft - Sachversicherung - SVV Musterbedingungen

Richtlinienbedingungen vom SVV für die Hausratversicherung inkl. Zusatzbedingungen für Landwirtschaftsbedingungen Ausgabe 2008

Richtlinienbedingungen vom SVV für die Hausratversicherung inkl. Zusatzbedingungen für Landwirtschaftsbedingungen Ausgabe 2008


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Langue Deutsch
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Crée / Actualisé 02.02.2014 / 20.01.2024
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Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren

 

Ist der Taschen- oder Trickdiebstahl versichert?

 

Ja, über den einfachen Diebstahl

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Diebstahl

 

Sind Schäden an der in der Police bezeichneten Gebäuden versichert, wenn bei einem Einbruchdiebstahl Schaden entsteht?

 

Ja, sofern Eibruchdiebstahl versichert und soweit der VN von keinem anderen Versicherer Ersatz beanspruchen kann.

Hausratversicherung:
Thema Versicherte Gefahren

 

Sind Beschädigungen am Hausrat und im Innern des Gebäudes versichert, auch wenn Diebstahlschaden vorliegt?

Ja, wenn der Diebstahl versichert ist

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherungsumfang in der Diebstahlversicherung

 

Fülle die Lücken aus

 

Die Versicherung ersetzt im Zusammenhang mit einem ....., .... Oder einem ..... zerstörte, ..... oder ......, versicherte Gegenstände und daraus entstehende versicherte ......

 

Einbruchdiebstahl

Beraubung

einfachen Diebstahl

Kosten

Hausratversicherung: Thema Versicherte Gefahren bei Wasser Was gilt als Wasserschaden?

 

Als Wasserschäden gelten Schäden verursacht durch

 

1. Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten aus

  • Wasserleitungsanlagen, welche nur den Gebäuden dienen, in denen sich die versicherten Sachen befinden
     
  • den an diesen Wasserleitungsanlagen angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten

 

2. Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen

 

3. Wasser aus Zierbrunnen, Aquarien und Wasserbetten, das plötzlich und unfallmässig ausgeflossen ist.

 

4. Regen, Schnee- und Schmelzwasser im Innern des Gebäudes, sofern das Wasser durch dass Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren in Gebäude eingedrungen ist.

 

5. Rückstau aus der Abwasserkanalisation Grundwasser und Hangwasser im Innern des Gebäudes.

 

6. Kosten für Reparaturen und Auftauen durch Frost beschädigter, vom VN als Mieter im Innern des Gebäudes installierter Wasserleitungen und daran angeschlossener Apparate

Hausratversicherung:
Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst sowie deren Verlust versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitsbehältern und Leitungsanlagen sowie bei Revisionsarbeiten versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Schäden an Kälteanlagen, Wärmetauschern oder Wärmepumpenkreislaufsystemen in folge Vermischung von Wasser mit anderen Flüssigkeiten oder Gasen innerhalb dieser Systeme versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Reparaturkosten von Leitungen, Apparaten und Einrichtungen, aus denen Wasser oder andere Flüssigkeiten ausgeflossen sind versichert?

 

Nein, ausser bei Frostschäden

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Wasser

 

Sind Schäden, welche infolge von Feuer und Elementarereignissen entstanden sind versichert?

Nein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Glasbruch 

 

Welche Bruchschäden sind versichert?

 

1. Mobiliarverglasung

 

2. Gebäudeverglasung

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Glasbruch 

 

Erkläre den Begriff Mobiliarverglasungschaden

 

Bruchschäden an beweglichen Sachen in der selbst bewohnten Wohnung sowie den Bruch von Tischplatten aus Natur- und Kunststein

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Glasbruch 

 

Erkläre den Begriff

Gebäudeverglasungschaden

 

Bruch von Verglasungen wenn sie fest verbunden sind und ausschliesslich benutzten Räumen gehören.

 

Z.B. Lavabos, Spültröge, Closets und Bidets

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Glasbruch 

 

Sind glasähnliche Materialien mitversichert?

 

Ja, sofern sie anstelle von versicherten Gläsern verwendet werden.

 

Hausratversicherung:

Thema Versicherte Gefahren bei Glasbruch 

 

Was ist in der Glasbruchversicherung nicht versichert?

7 Sachen

 

 

1. Schäden an

2. Handspiegeln

3. optischen Gläsern

4. Hohlgläsern

5. Beleuchtungskörper

6. Glühbirnen

7. Bildschirmgläser und Displays

 

Hausratversicherung:

Thema Generelle Ausschlüsse

 

Nenne die 6 generellen Ausschlüsse

 

1. kriegerische Ereignisse

2. Neutralitätsverletzungen

3. Innere Unruhen

4. Erdbeben

5. vulkanische Eruptionen

6. Veränderung der Atomstruktur

 

Hausratversicherung:

Thema Generelle Ausschlüsse

 

Gilt der Ausschluss innere Unruhen bei allen Schäden?

 

Nein, nicht bei Glasbruchschäden

 

Hausratversicherung:

Thema Generelle Ausschlüsse

 

Sind Schäden, die durch Wasser aus Stauseen immer ausgeschlossen?

 

Ja ohne Rücksicht auf ihre Ursache sind diese Schäden ausgeschlossen

 

Hausratversicherung:

Thema Örtlicher Geltungsbereich

 

Wo gilt die Versicherung?

 

1. Zu Hause

  •  - Schweiz
  • Fürstentum LS
  • in Enklaven Büsingen und Campione

2. Auswärts

  • Weltweit

 

Hausratversicherung:

Thema Örtlicher Geltungsbereich

 

Was besteht, wenn mehrere Standorte in der Police aufgeführt sind?

 

Freizügigkeit zwischen den einzelnen Risiken

 

Hausratversicherung:

Thema Örtlicher Geltungsbereich

 

Sind die Möbel im Ferienhaus auch in der Aussendeckung versichert?

 

Nein, gemäss AVB ist der Hausrat, der sich dauernd auswärts befindet nicht in der Aussenversicherung gedeckt.

 

Hausratversicherung:

Thema Örtlicher Geltungsbereich

 

Wann erlischt die Versicherung, wenn ein VN seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt?

 

Die Versicherung erlischt am Ende des Versicherungsjahres und auf Antrag des VN sofort.

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Wie viele Obliegenheiten hat der VN in einem Schadenfall?

6 Obliegenheiten

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Wie viele Obliegenheiten hat der VN in einem Diebstahl oder Beraubung?

9 Obliegenheiten

 

Hausratversicherung:

Thema Örtlicher Geltungsbereich

 

Innert welcher Frist muss der VN den Versicherer über den Wohnungswechsel informieren?

Innert 30 Tagen

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte die Gesellschaft .... zu benachrichtigen.

 

sofort

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte Auskunft über ...., .... und nähere Umstände des Schadens zu erteilen, wobei diese Angaben ohne andere Abmachung ..... erfolgen muss.

 

Ursache

Höhe

schriftlich

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte Abklärungen der Gesellschaft zu ....., und sie darin zu .....

 

gestatten

unterstützen

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte auf ..... Kosten die für die Begründung des ..... Und zur Bestimmung des ...... erforderlichen Angaben zu machen, entsprechende .... einzureichen und auf Ersuchen ein unterzeichnetes .... der vor und nach dem Ereignis vorhandenen und der beschädigten Sachen mit Wertangaben zu ....., wobei die Gesellschaft angemessene ... ansetzen kann.

 

eigene

Entschädigungsanspruchs

Leistungsumfangs

Dokumente

Verzeichnis

erstellen

Fristen

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte während und nach dem .... für die Erhaltung und Rettung der ... Sachen und für die .... des Schadens zu sorgen und dabei die ..... der Gesellschaft zu befolgen

 

Ereignis

versicherten

Minderung

Anordnungen

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der Versicherungsnehmer oder der Anspruchsberechtigte im Hinblick auf die Feststellung von .... und Schadenhöhe keine beschädigten Sachen zu .... oder zu entsorgen, sofern nicht die .... oder öffentliche Interessen vorgehen

 

Schadenursache

verändern

Schadenminderung

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Diebstahl oder Beraubung hat er zusätzlich die .... Unverzüglich zu benachrichtigen, eine amtliche ... zu beantragen und ohne Zustimmung der Behörden, die ..... nicht zu entfernen oder zu verändern

 

Polizei

Untersuchung

Tatspuren

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Diebstahl oder Beraubung hat er zusätzlich in Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden und der Gesellschaft .... zu treffen, um die Täterschaft zu .... und wieder in den Besitz der .... gekommenen Sachen zu gelangen

 

Massnahmen

ermitteln

abhanden

 

Hausratversicherung:

Thema Obliegenheiten

 

Fülle die Lücken

 

Bei Diebstahl oder Beraubung hat er zusätzlich der Gesellschaft .... mitzuteilen, wenn gestohlene Sachen wieder in ..... ..... gelangen oder er über sie .... erhält.

 

seinen Besitz

Nachricht

 

Hausratversicherung:

Thema Schadenermittlung

 

Fülle die Lücken

 

Sowohl der .... als  auch die Gesellschaft können die ... Feststellung des .... verlangen. Der Schaden wird entweder durch die ...., durch einen gemeinsamen Experten oder im ..... Ermittelt. Jede Partei kann die Durchführung des ..... verlangen.

 

Anspruchsberechtigte

sofortige

Schadens

Parteien

Sachverständigenverfahrens

Sachverständigenverfahrens

 

Hausratversicherung:

Thema Schadenermittlung

 

Fülle die Lücken

 

Der Anspruchsberechtigte hat den ... des Ereignisses und die ... auf .... Kosten nachzuweisen. Police und ..... sind .... Beweis für das Vorhandensein und den Wert der versicherten Sachen bei eintritt des Ereignisses.

 

Eintritt

Schadenhöhe

eigene

Versicherungssumme

kein

 

 

Hausratversicherung:

Thema Schadenermittlung

 

Fülle die Lücken

 

Bei Versicherung für .... behält sich die Gesellschaft vor, den Schaden ausschliesslich mit dem ... zu ermitteln

 

fremde Rechnung

Versicherungsnehmer

 

Hausratversicherung:

Thema Schadenermittlung

 

Fülle die Lücken

 

Die Gesellschaft ist ...., gerettete oder beschädigte Sachen zu übernehmen.

 

nicht verpflichtet