2a. Unternehmen- AVB-SVV Musterbedingungen
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
122
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Kartei Details
Karten | 122 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 03.02.2014 / 09.01.2017 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/2a_unternehmen_avbsvv_musterbedingungen
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G Verschiedene Bestimmungen
G9 Kommunikation mit der Gesellschaft / Kollektivpolicen
Nenne die 3 Bestimmungen.
- Alle Anzeigen und Mitteilung des VN oder Anspruchsberechtigten sind an die zuständige Geschäftsstelle oder den Sitz der Gesellscahft zu richten. Kündiung oder andere Erklärungen, die an eine Frist gebunden sind, müssen vor Ablauf der Frist bei der anderen Partei eintreffen.
- Ist bei Policen, an welchen mehrere Gesellschaften beteiligt sind (Kollektivpoliecn), die Gesellschaft mit der Führung beauftrag, erfolgt der Verkehr zwischen den Gesellschaften und dem VN in allen die Verischerung betreffenden Angelegenheiten ausschliesslich über die Gesellschaft.
- Bei Kollektivpolicen haft jedde Gesellschaft nur für ihren Anteil (keine Solidarschuld)
G Verschiedene Bestimmungen
G10 Gesetzliche Bestimmungen
Nenne die gesetzliche Bestimmung
Im Übrigen gilt das schweizerische Recht, insbedsondere das Bundesgesetzt über den Versicherungsvertrag VVG.