2a. Unternehmen- AVB-SVV Musterbedingungen

Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008

Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008


Fichier Détails

Cartes-fiches 122
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Université
Crée / Actualisé 03.02.2014 / 09.01.2017
Lien de web
https://card2brain.ch/box/2a_unternehmen_avbsvv_musterbedingungen
Intégrer
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G Verschiedene Bestimmungen
G9 Kommunikation mit der Gesellschaft / Kollektivpolicen

Nenne die 3 Bestimmungen.

  1. Alle Anzeigen und Mitteilung des VN oder Anspruchsberechtigten sind an die zuständige Geschäftsstelle oder den Sitz der Gesellscahft zu richten. Kündiung oder andere Erklärungen, die an eine Frist gebunden sind, müssen vor Ablauf der Frist bei der anderen Partei eintreffen.
     
  2. Ist bei Policen, an welchen mehrere Gesellschaften beteiligt sind (Kollektivpoliecn), die Gesellschaft mit der Führung beauftrag, erfolgt der Verkehr  zwischen den Gesellschaften und dem VN in allen die Verischerung betreffenden Angelegenheiten ausschliesslich über die Gesellschaft.
     
  3. Bei Kollektivpolicen haft jedde Gesellschaft nur für ihren Anteil (keine Solidarschuld)

G Verschiedene Bestimmungen
G10 Gesetzliche Bestimmungen

Nenne die gesetzliche Bestimmung

Im Übrigen gilt das schweizerische Recht, insbedsondere das Bundesgesetzt über den Versicherungsvertrag VVG.