2a. Unternehmen- AVB-SVV Musterbedingungen
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008
Set of flashcards Details
Flashcards | 122 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | University |
Created / Updated | 03.02.2014 / 09.01.2017 |
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E Vorgehen im Schadenfall
E1 Obliegenheiten
Nenne die Obliegenheiten des VN oder des Anspruchsberechtigten bei Eintritt eines Schadens durch Diebstahl, Beraubung, Innere Unruhe oder böswillige Beschädigung.
- Obliegenheiten durch versichertes Ereignis
-
Die Polizei im Hinblick auf die Beraubung unverzüglich zu benachrichtigen, eine amtliche Untersuchung zu beantragen und ohne Zustimmung der Behörden die Tatspuren nicht zu entfernen oder zu verändern.
-
In Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden und der Gesellschaft Massnahmen zu treffen, um die Täterschaft zu ermitteln und wieder in Besitz der abhanden gekommenen Sachen zu gelangen.
-
Der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen, wenn gestohlene Sachen wieder in seinem Besitz gelangen oder er über sie Nachricht erhält.
E Vorgehen im Schadenfall
E1 Obliegenheiten
Nenne die Obliegenheiten des VN oder des Anspruchsberechtigten bei einem Betriebsunterbrechungsschaden.
- Obliegenheiten bei versichertem Ereignis
- Evt. Obliegenheiten bei Diebstahl, Beraubung, Innere Unruhe oder böswilliger Beschädigung
-
Im Hinblick auf den Betriebsunterbrechungsschaden während der Haftzeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Gesellschaft hat während dieser Zeit das Recht alle ihr hiezu geeignet erscheinende Vorkehrungen zu verlangen und getroffene Massnahmen zu prüfen.
-
Der Gesellschaft und den Sachverständigen jede Untersuchung über die Ursache, Höhe und näheren Umstände des Schadens sowie über den Umfang ihrer Entschädigungspflicht zu gestatten. Er hat zu diesem Zweck auf Verlangen der Gesellschaft die Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen, Statistiken, Belege und andere Daten über den Geschäftsgang des Vorjahres des Vertragsabschlusses, denjenigen des laufenden Geschäftsjahres und der drei Vorjahre sowie die Sachversicherungen und die Abrechnungen über die Vergütung aus diesen Verträgen vorzulegen.
-
Auf Verlangen der Gesellschaft bei Beginn und Ablauf der Unterbrechung oder der Haftzeit eine Zwischenbilanz zu erstellen, wobei die Gesellschaft oder ihr Sachverständiger berechtigt ist, bei der Inventaraufnahme mitzuwirken.
E Vorgehen im Schadenfall
E2 Schadenermittlung
Nenne die 5 Punkte bei der Schadenermittlung
- Sowohl der Anspruchsberechtigte als auch die Gesellschaft können die sofortige Feststellung des Schadens verlangen. Bei einem Betriebsunterbrechungsschaden wird der Schaden grundsätzlich am Ende der Haftzeit festgestellt. Im gegenseitigen Einvernehmen kann er schon vorher ermittelt werden. Der Schaden wird entweder durch die Parteien, durch einen gemeinsamen Experten oder im Sachverständigenverfahren ermittelt. Jede Partei kann die Durchführung des Sachverständigenverfahrens verlangen.
- Der Anspruchsberechtigte hat den Eintritt des Ereignisses und die Schadenhöhe auf eigene Kosten nachzuweisen. Police und VS sind kein Beweis für das Vorhandensein und den Wert der versicherten Sachen bei Eintritt des Ereignisses.
- Bei Versicherung für fremde Rechnung hat die Gesellschaft das Recht, den Schaden ausschliesslich mit dem VN zu ermitteln.
- Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, gerettete oder beschädigte Sachen zu übernehmen.
- Die Gesellschaft kann bestimmen, durch welche Unternehmer die Reparaturarbeiten auszuführen sind. Die Versicherungsleistung kann in bar oder in natura erfolgen.
E Vorgehen im Schadenfall
E3 Sachverständigenverfahren
Welche 5 Grundsätze gelten für das Sachverständigenverfahren?
- Jede Partei ernennt schriftlich einen Savherständigen. Diese beiden wählen in gleicher Weise, vor Beginn der Schadenfeststellung, einen Obmann. Unterlässt eine Partei die Ernennung ihres Sachverständigen innert 14 Tagen, nachdem sie dazu schriftlich aufgefordert wurde, wird er auf Antrag der andern Partei durch den zuständigen Richter ernannt. Der gleiche Richter ernennt auch den Obmann, wenn sich die Sachverständigen über dessen Wahl nicht einigen.
- Personen, denen die nötige Sachkenntnis fehlt oder die mit einer Partei verwandt oder sonst wie befangen isind, können als Sachverständige abgelehnt werden. Wird der Ablehnungsgrund bestritten, entscheidet der zuständige Richter. Dieser ernennt bei begründeter Einsprache den Sachverständigen oder Obmann.
- Die Sachverständigen ermitteln Ursache, nähre Umstände und Höhe des Schadens. Zu bestimmen sind die Werte der versicherten, der geretteten und der beschädigten Sachen unmittelbar vor und nach dem Ereignis. Bei Neuwertversicherung ist auch der Neuanschaffungswert zu ermitteln. Weichen die FEststellung voneinder ab, entscheidet der Obmann über die strittig gebliebene Punkte innerhalb der Grenzen beider Feststellungen.
- Die Feststellungen, welche die Sachverständigen im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, sind verbindlich, es sei denn, eine Parteiweise nach, dass die Feststellungen von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
- Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide je zur Hälfte.
F Entschädigung
F1 Allgemeines
Nenne die 4 Allgemeine Punkte zur Entschädigung
- Die Entschädigung ist begrenzt durch die in der Police je Gruppe aufgeführte VS.
- Sehen Police oder AVB's für bestimmte Leisstungen Summenbegrenzungen vor, besteht der Entschädigungsanspruch pro Ereignis nur einmal, auch wenn verschiedene Policen eine solche Deckung gewähren.
- Ein persönlicher Liebhaberwert wird nur berücksichtigt, wenn dieser ausdrücklich vereinbart ist.
- Vergütet werden auch Schadenminderungskosten. Übersteigen diese Kosten und die Entschädigung zusammen die VS, werden nur Kosten für Massnahmen vergütet, die von der Gesellschaft angeordnet wurden. Die Gesellschaft vergütet keine Leistungen öffentlicher Feuerwehren, der Polizei oder anderer zur Hilfe Verpflichteter.
- Gelangt der Anspruchsberechtigte nachträglich wieder in den Besitz abhandengekommener Sachen, ist die Entschädigung zurückzuzahlen, abzüglich eines allfälligen Minderwerts, oder die Sachen sind der Gesellschaft zu übertragen.
F Entschädigung
F2 Sachen
Wie wird die Entschädigung bei Sachen berechnet?
Die Entschädigung versicherter Sachen wird berechnet aufgrund ihres Ersatzwerts im Zeitpunkt des Ereignisses, abzüglich des Werts der Reste.
Können beschädigte Sachen repariert werden, vergütet die Gesellschaft die Kosten der Reparatur, sofern diese den Ersatzwert nicht übersteigen.
Allfällige behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben ohne Einfluss.
F Entschädigung
F2 Sachen
Was ist der Ersatzwert bei Waren?
Bei Waren der Marktpreis, der dem im Zeitpunkt des Ereignisses gültigen Preis zur Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ware entspricht.
D.h.
- Für eingekaufte Waren der Einstandspreis
- Für selbst hergestellte Waren der Verkaufspreis
Für Waren, die technisch, mode- oder trendmässig nicht mehr aktuell sind, entspricht die Entschädigung dem Erlös aus dem Verkauf der Waren, wie wenn sie zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Schadenfall gesamthaft als demodierte Ware auf Händlermärkten verkauft worden wären.
F Entschädigung
F2 Sachen
Was ist der Ersatzwert bei Einrichtungen?
Bei Einrichtungen der Neuwert, der den Kosten der Neuanschaffung oder -herstellung entspricht.
Entsprechend werden auch vorhandene Reste bewertet.
Sind die Einrichtungen nur zum Zeitwert versichert, wird die Wertverminderung durch Abnützung oder aus anderen Gründen in Abzug gebracht.
Entsprechnd werden auch vorhandene Reste bewertet.
F Entschädigung
F2 Sachen
Was ist der Ersatzwert bei Dritteigentum?
Dritteigentum ist zum Marktpreis versichert.
F Entschädigung
F2 Sachen
Sollte der Betrieb nach Eintritt des Ereignisses innert 2 Jahren nicht oder zu einem anderen Zweck weitergeführt, so entspricht der Ersatzwert?
Der Ersatzwert entspricht dem Erlös aus dem Verkauf der Einrichtungen, wie wenn sie zum Zeitpunkt unmittelbar vor dem Schadenfall veräussert worden wäre.
F Entschädigung
F2 Sachen
Welcher Wert gilt für Sachen die nicht mehr gebraucht werden?
Der Zeitwert
F Entschädigung
F2 Sachen
Welcher Ersatzwert gilt?
1. Eingekauften Waren
2. Selbst hergestellte Waren?
1. Einstandspreis
2. Verkaufspreis
F Entschädigung
F3 Besondere Sachen und Kosten
Welcher Wert wird bei Personal und Besuchereffekte entschädigt?
Totalschaden und Teilschaden
Totalschaden:
Der Neuwert.
D.h. Kosten der Neuanschaffung oder Herstellung
Teilschaden:
Kosten der Reparatur
F Entschädigung
F3 Besondere Sachen und Kosten
Welcher Wert wird bei Debitorenausstände entschädigt?
Differenz zwischen tatsächlich erzielten und den ohne Ereignis erwarteten Einnahmen.
F Entschädigung
F3 Besondere Sachen und Kosten
Welcher Wert wird bei Schlossänderungskosten, Kosten für provisorische Sicherheitsmassnahmen, Wiederherstellungskosten, Freilegungskosten oder Räumungs- und Entsorgungskosten entschädigt?
Die effektiven Kosten
F Entschädigung
F3 Besondere Sachen und Kosten
Welche 4 Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Kosten bei Dekontamination von Erdreich und Löschwasser übernommen werden?
Die öffentlich rechtliche Verfügungn müssen:
- Sich auf Erlasse stützen, die im Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft waren.
- Innerhalb eines Jahres seit Eintritt des Schadens ergehen.
- Der Gesellschaft ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen innert 14 Tagen, seit Eröffnung gemeldet werden.
- Eine Kontamination betreffen, die nachweislich Folge eines versicherten Schadens ist.
F Entschädigung
F3 Besondere Sachen und Kosten
Welche Aufwendungen werden von dem Versicherer übernommen, wenn die Kontamination zu einer Erhöhung einer vorbestehender Kontamination führt?
Nur den Betrag, welche die Kosten für die vorbestehende Kontamination übertreffen.
D.h.
Kosten für vorbestehende Kontamination: CHF 100 000
Kosten für das 2. Ereignis: CHF 50 000
Ausbezahlte Kosten: CHF 50 000
F Entschädigung
F4 Geldwerte
Die Gesellschaft entschädigt:
- Bargeld ...
- Münezen, Medaillien, ungefasste Edelsteine u. Perlen ....
- übrige Geldwerte ...
- Bargeld zum Neuwert
- Münezen, Medaillien, ungefasste Edelsteine u. Perlen zum Marktpreis im Zeitpunkt des Ereignisses.
- im Umfang des nachgewiesenen Schadens
F Entschädigung
F4 Geldwerte
Welche Kosten werden bei Wertpapieren ersetzt?
Kosten für:
- Kraftloserklärung sowie
- allfällige Verluste an Zinsen und Dividenden
- Führt das Amortisationsverfahren nicht zur Kraftloserklkärung, leistet die Gesellschaft für nicht amortisierten Werpapiere Entschädigung.
Sie kann die Wertpapiere auch ersetzen
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Thema: Bruttogewinn
Was ersetzt die Gesellschaft?
Differenz zwischen dem während der Haftzeit tatsächlich erzielten und
dem ohne Unterbrechung erwarteten vtBG
abzüglich eingesparte, im vtBG enthaltene Kosten,
abzüglich Mehrkosten die für die Aufrechterhaltung des Betriebes während der Unterbrechungsdauer erforderlich sind und nicht in der Sachversicherung eingeschlossen werden können
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Thema: Umsatz
Was ersetzt die Gesellschaft?
1.
Die Differenz zwischen dem während der Haftzeit erzielten
und dem ohne Unterbrechungsschäden erwarteten Umsatz,
vermindert um die Differenz zwischen den mutmasslichen und den tatsächlich aufgewendeten Kosten.
2.
Schadenminderungskosten.
Als solche gelten Kosten, die dem Anspruchsberechtigten in Erfüllung seiner Schadenminderungspflicht entstanden sind.
3.
Besondere Auslagen bis zu __% der VS.
D.h. Kosten soweit sie sich während der Haftzeit nicht oder erst über die Haftzeit hinaus schadenmindern auswirken.
Darunter fallen auch vertraglich begründete und nachweisbar zu leistende Konventionalstrafen für die infolge der Unterbrechung unmöglich gewordene bzw. verspätete Ausfühung der übernommenen Aufträge.
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Was ersetzt die Gesellschaft, wenn der Sachschaden in einem dem Unterhalt dienenden Hilfsbetrieb, einem Forschungs- oder Entwicklungslaboratorium eintritt?
- Die unproduktiven Kosten.
Diese werden auf der Grundlage der während der Unterbrechung, längstens aber während der Haftzeit, dieser Stelle belasteten Kosten berechnet, denen keine Tätigkeit gegenübersteht.
- Mehrkosten
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Wie werden die Schadenminderungskosten, welche sich über die Unterbrechungsdauer oder Haftzeit hinaus auswirken entschädigt, wenn die Deckung der besonderen Auslagen erschöpft ist?
Kosten für Schadenminderungsmassnahmen, die sich über Unterbrechungsdauer oder die Haftzeit hinaus auswirken, werden, wenn die Deckung der besonderen Auslagen erschöpft ist zwischen dem Anspruchsberechtigten und der Gesellschaft nach dem Nutzen aufgeteilt, den sie daraus ziehen
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Thema: Besondere Umstände
Was ist bei den besonderen Umstände zu beachten?
- Bei der Berechnung des Schadens sind die Umstände zu Berücksichtigen, die den vtBG bzw. den Umsatz während der Haftzeit beeinflusst hätten, auch wenn die Unterbrechung nicht eingetreten wäre.
- Wird der Betrieb nach Schadenereignis nicht wieder aufgenommen, so ersetzt die Gesellsachaft nur die tatsächlich fortlaufenden Kosten, soweit sie ohne Unterbrechung durch den vtBG bzw.Umsatz gedeckt worden wäre.
Dabei wird im Rahmen der Haftzeit auf die mutmassliche Unterbrechungsdauer abgestellt.
F Entschädigung
F5 Ertragsausfall und Mehkosten
Auf was ist die Gesamtentschädigung begrenzt?
Auf die VS.
F Entschädigung
F6 Unterversicherung
Fülle die Lücken
- Ist die .... niedriger als der ..... (Unterversicherung), wird der Schaden nur im ..... ersetzt, in dem die ..... zum ..... steht.
- Bezeichnet die Police mehrere versicherte Gruppen mit .... VS, werden allfällige Unterversicherungen je Gruppe .... berechnet, sofern nicht .... vereinbart wurde.
- Bei der Versicherung .... , wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten VS .... Berechnung einer Unterversicherung vergütet.
- Wurde bei der Versicherung von .... und ..... dem Vertrag ein zu niedriger Bruttogewinn bzw. Umsatz zugrunde gelegt, wird der Schaden nur in dem Verhältnis ersetzt, in welchem die ..... zu .... Summe steht. Dabei ist das in der Police erwähnte ..... massgebend.
VS
Ersatzwert
Verhältnis
VS
Ersatzwert
eigener
einzeln
Freizügigkeit
Erstes Risiko
ohne
Ertragsausfall
Mehrkosten
deklarierte
festgestellten
Geschäftsjahr
F Entschädigung
F7 Selbstbehalte Fülle die Lücken
- Der Anspruchsberechtigte hat .... den in der Police vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Dieser wird von der errechneten Entschädigung .... .
- Bei Elementarschäden hat der Anspruchsberechtigte pro Ereignis .... % der Entschädigung , mindestens CHF ..... und höchstens CHF ...... selbst zu tragen. Der Selbstbehalt wird .... für Fahrhabe- und Gebäudeversicherung je einmal von der Entschädigung ..... .
- Bei Elementarschäden die nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert sind, sowie bei versicherten ...... ist pro Ereignis der in der Police vereinbarte Selbstbehalt zu tragen, der vom errechneten Schaden abgezogen wird.
- Zeitlich und räumlich getrennte Schäden bilden ..... , wenn sie auf die gleiche ...... oder ...... Ursache zurückzuführen sind.
pro Ereingis
abgezogen
10%
CHF 2'500
CHF 50'000
pro Ereignis
abgezogen
Betriebsunterbrechungsschäden
ein Ereignis
atmosphärische
tektonische
F Entschädigung
F8 Leistungsbegrenzungen bei Elemetarereignissen
Nenne die Leistungsbegrenzung bei Elementarereignissen
Es gelten folgende Begrenzungen, wobei Entschädigungen für Fahrhabe und Gebäudeschäden nicht zusammengerechnet werden:
Übersteigen die von allen Versicherungseinrichtungen, die in der Schweiz Geschäfte betreiben dürfen, aus einem versicherten Ereignis für einen einzelnen VN ermittelten Etschädigungen CHF 25 Mio., so werden sie auf diese Summe gekürzt.
Übersteigen die von allen Versicherungseinrichtungen, die in der Schweiz Geschäfte betreiben dürfen, für ein versichertes Ereignis in der Schweiz ermittelten Entschädigungen CHF 1 Mia. so werden die auf die einzelnen Anspruchsberechtigten entfallenden Entschädigung derart gekürzt, dass sie zusammen nicht mehr als diese Summe betragen.
Diese Begrenzungen gelten nicht für die aufgrund besonderer Vereinbarung versicherten Elementarschäden.
Zeitlich und räumlich getrennte Schäden bilden ein Ereignis, wenn sie auf die gleiche atmosphärische oder tektonische Ursache zurückzuführen sind.
F Entschädigung
F9 Zahlung der Entschädigung
Nenne die drei Bedingungen bei der Zahlung der Entschädigung.
- Die Entschädigung wird 4 Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft über alle zur Bestimmung der Versicherungsleistung erforerlichen Angaben verfügt, fällig.
- 4 Wochen nach Eintritt des Schadens kann eine erste Teilzahlung im Umfang des Betrags, der nach dem Stand der Schadenermittlung ausgewiesen ist, verlangt werden.
- Die Zahlungspflicht der Gesellsacht wird aufgeschoben, solange die Entschädigung aufgrund schuldhaften Verhaltens des VN oder ddes Anspruchsberechtigten nicht ermittelt odder ausgerichtet werden kann.
- Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als
- unklar ist, an wen die Versicherungsleistung rechtmässig auszurichten ist.
- Polizei oder Untersuchungsbehörden im zusammenhang mit dem Ereignis ermitteln oder ein Strafvefahren gegen den Vn oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.
F Entschädigung
F10 Schutz des Pfandgläubigers
Fülle die Lücken
- Hat der ... sein Pfandrecht der Gesellschaft ... angemeldet, und kann der Schuldner die durch das ... geschützten Forderungen nicht begleichen, haftet ...... dem Pfandgläubiger im Umfang der Entschädigung, auch wenn der VN oder Versicherte seinen ..... auf Versicherungsleistungen ganz oder teilweise verloren hat.
- Der ..... ist nicht geschützt, wenn er selbst .... ist oder den Schaden ..... oder ..... herbeigeführt hat.
Gläubiger
schriftlich
Pfandrecht
die Gesellschaft
Anspruch
Pfandgläubiger
anspruhsberechtigt
absichtlich
grobfahrlässig
F Entschädigung
F11 Verjährung und Verwirkung
Weche 3 Bedingungen gibt es bei der Verjährung und Verwirkung?
- Forderung aus dem Versiciherungsvertrag verjähren in 2 Jahren nach Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet.
- Lehnt die Gesellschaft die Entschädigungsforderung ab, muss sie der Anspruchsberechtigte innert 2 Jahren nach Eintritt des Ereignisses gerichtlich geltend machen, andernfalls er seine Rechte verliert (Verwirkung).
- Verjährung und Verwirkung von Entschädigungsforderungen aus der Versicherung von Wiederherstellungskosten treten 1 Jahr nach Ablauf der Wiederherstellungsfrist ein.
G Verschiedene Bestimmungen
Was wird in den verschiedenen Bestimmungen geregelt?
10 Sachen
- Beginn und Dauer des Vertrags / Kündigung und Ablauf
- Kündigung im Schadenfall
- Sorgfaltspflichten
- Provisorischer vtBG bzw Umsatz
- Prämie/ Vertragsänderungen
- Gefahrerhöhung und -verminderung
- Handänderung
- Doppelversicherung
- Kommunikation mit der Gesellschaft
- Gesetzliche Bestimmungen
G Verschiedene Bestimmungen
G1 Beginn und Dauer des Vertrags / Kündigung und Ablauf
Wann beginnt und Endet der Vertrag?
- Der Vertrag beginnt an dem in der Police genannten Datum.
- Der Vertrag ist für die in der Police genannte Dauer abgeschlossen. Nach Ablauf verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens am Tag, der einer Frist von 3 Monaten vorausgeht, eine schriftliche Kündigung erhalten hat. Ist der Vertrag für weniger als 1 Jahr abgeschlossen, erlicht er am aufgeführten Tag.
G Verschiedene Bestimmungen
G2 Kündigung im Schadenfall
Nenne die 3 Bedingunge bei Kündigung im Schadenfall
- Tritt ein ersatzpflichtiger Schaden ein, können beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt für den VN 14 Tage und beginnt zu laufen, wenn dieser von der Auszahlung der Entschädigung Kenntnis erhält.
Die Haftung der Gesellschaft erlischt 14 Tage nach Empfang der Kündigung.
- Die Gesellschaft muss spätestens bei Auszahlung der Entschädigung kündigen.
Die Haftung erlischt 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim VN.
G Verschiedene Bestimmungen
G3 Sorgfaltspflichten
Nenne die 3 Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten.
Die Versicherten sind zur Sorgfalt verpflichtet.
Sie haben namentlich die nach den Umständen gebotenen Massnahmen zum Schutz der versicherten Sachen und Geldwerte gegen die versicherten Gefahren zu treffen.
In der Wasserversicherung haben die Versicherten auf eigene Kosten insbesondere
die Leitungen und die daran angeschlossenenen Einrichtungen und Apparate in Stand zu halten,
verstopfte Leitungsanlagen zu reinigen und
das Einfrieren durch geeignete Massnahmen zu verhindern.
Insbedsondere bei nicht benützten Räumlichkeiten ist die Heizungsanlage unter angemessener Kontrolle in Betrieb zu halten, anderfalls sind die Leitungen, die daran angeschlossenenen Einrichtung und Apparate zu entleeren.
Die Versicherten haben Massnahmen zu treffen, damit Lizenzen, Programme und Daten nach einem Schaden sofort wieder zur üblichen Nutzung verfügbar sind.
Diese Massnahmen bestehen insbesondere darin, Doppel der Daten, Programme und Lizenzen so aufzubewahren, dass sie nicht zusammen mit den Originalen zerstört werden oder abhanden kommen können.
Werden Sorgfaltspflichten, Sicherheitsvorschriften oder andere Obliegenheiten schuldhaft verleetzt, kann die Entschädigung in dem Ausmass herabgesetzt werden, als Eintritt oder Umfang des Schadens dadurch beeinflusst wurde.
G Verschiedene Bestimmungen
G4 Provisorischer vtBG bzw. Umsatz
Erkläre die Bestimmung zum provisorischen vtBG bzw. Umsatz.
Sind vtBG bzw. Umsatz in der Police als provisorisch bezeichnet, so hat der VN innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des dokumentierten Geschäftsjahres den darin erzielten vtBG bzw. Umsatz zu melden. Die Prämie wird dann rückwirkend angepasst.
Unterbleibt die Meldung, so gilt der provisorische Betrags als deklariert und wird für die Berechnung einer allfälligen Unterversicherung berücksichtigt.
G Verschiedene Bestimmungen
G5 Prämie / Vertragsänderungen
Fülle die Lücken
- Die erste Prämie ist an den in der .... bezeichneten Tag, die folgenden Prämien sind am .... Tag jedes Versicherungsjahrs äfllig. Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die im Laufe des Versicherungsjahrs zahlbaren Prämie als .... .
- Die Gesellschaft kann auf den ..... eines neuesn Verischerungsjahres die Prämien und Selbstbehalte ändern. Sie gibt dem VN die Änderung sptätestens ... vor Ablauf des laufenden Versicherungsjahres bekannt.
- Ist der VN mit einer Erhöhhung der Prämie oder Selbsstbehalte nicht einverstanden, so kann er den davon betroffenen Teil des Vertrages oder den gesamten Vertrag kündigen. Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens .... des .... Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintrifft.
- Schreibt die Bundesbehörde bei einer gesetzlich geregelten Deckung (z.B. .....) eine Änderung der Prämien, der Selbstbehalte, der Entschädigungsgrenzen oder des Deckungsumfanges vor, so kann die Gesellschaft eine entsprechende Anpassung des Vertrages vornehmenen. In diesem Fall besteht ....... .
Rechnung
ersten
gestundet
Beginn
25 Tage
am letzten Tag
laufenden
(z.B. Elementarschäden)
kein Kündigungsrecht.
G Verschiedene Bestimmungen
G6 Gefahrerhöhung und -verminderung
Fülle die Lücken
Jede Änderung einer für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsache ist der Gesellschaft .... .... anzuzeigen. Wird die Mitteilung .... unterlassen, kann die Entschädigung in dem Ausmass ..... werden, als Eintritt oder Umfang des SChadens dadurch beeinflusst wurden.
Bei Gefahrerhöhung kann die Gesellschaft für den Rest der Vertrasdauer die entsprechende .... vornehmen oder den Vertrag .... . Das gleiche .... stehet dem VN zu, wenn über die Prämienerhöhung keine Einigung erzielt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt .... , vom Empfang der Anzeige bzw. der Mitteilung an gerechnet. Die Haftung erlischt .... nach Eintreffen der Kündigung bei der anderen Partei.
In beiden Fällen kann die Gesellschaft die zusätzliche Pärmie vom Zeitpunkt der Gefahrerhöhung bis zum .... einfordern.
Bei .... wird die Prämie entsprechend reduziert.
sofort
schriftlich
schuldhaft
herabgesetzt
kündigen
Kündigungsrecht
14 Tage
4 Wochen
Vertragsablauf
Gefahrverminderung
G Verschiedene Bestimmungen
G7 Handänderung
Was passiert nach Handänderung mit dem Vertrag?
Wechseln die versicherten SAchen in ihrer Gesamtheit den Eigentümer, so endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Handänderung.
G Verschiedene Bestimmungen
G8 Doppelversicherung
Was gibt es bei der Doppelversicherung zu beachten?
- Bestehen für die versicherte Sachen gegen dieselbe Gefahr und für dieselbe Zeit noch andere Versicherungen oder werden solche abgeschlossen, ist dies der Gesellschaft sofort anzuzeigen.
- Die Gesellschaft kann die Versicherung innert 14 Tagen, von der Anzeige an gerechnet, kündigen.
Die Haftung erlischt 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung beim VN.
- Ist gemäss Police oder AVB ein Teil des Schadens selbst zu tragen, darf für diesen Teil keine andere Versicherung abgeschlossen werden.
Anderfnalls wird die Entschädigung so herabgesetzt, dass der Anspruchsberechtigte in jedem Fall den gemäss diesem Vertrag vereinbarten Teil des Schadens selbst trägt.