2a. Unternehmen- AVB-SVV Musterbedingungen

Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008

Musterbedingungen des SVV Ausgabe: 2008


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Flashcards 122
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 03.02.2014 / 09.01.2017
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B Versicherte Gefahren und Schäden
B1: Feuer und Elementarereignisse

Thema: Besondere Vereinbarung 

Was gilt als Baustelle?

Als Baustelle gilt das ganze Areal, auf dem Sachwerte vorhanden sind, die sich dort im Zusammenahng mit einem Bauwerk befinden, selbst vor dessen Beginn und nach dessen Beendigung.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1: Feuer und Elementarereignisse

Nenne den Versicherungsumfang

Die Versicherung ersetzt im Zusammenhang mit einem Feuer oder Elementarereignis zerstöre, beshädigte oder abhandengekommene, versicherte Gegenstände und daraus entstehende, versicherte Kosten.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B1: Feuer und Elementarereignisse

Was ist in der Feuer und Elementarschaden Versicherung nicht versichert? - 6 Sachen

1. Schäden, die durch bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung entstehten.

2. Sengschäden, die nicht auf einen Brand zurückzuführen sind.

3. Schäden, die dadurch entstehen, dass die versicherten Sachen einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt wurden.

4. Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Überlastung.

5. Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen wie Schmelzsicherungen, in Erfüllung ihrer normalen Bestimmung, entstehen

6. Schäden durch Unterdruck (ausgenommen Implosion), Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräftemechanische Betriebsauswirkungen.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Welche 8 Deckungen können versichert werden?

  1. Innere Unruhen
     
  2. Böswillige Beschädigung
     
  3. Sprinkler Leckage
     
  4. Flüssigkeitsschäden
     
  5. Schmelzschäden
     
  6. Fahrzeuganprall
     
  7. Gebäudeeinsturz
  8. Radioaktive Kontamination

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Erkläre Innere Unruhe

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult.

Plünderungen in direktem Zusammenhang mit inneren Unruhen sind mitversichert.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Erkläre Sprinkler- Leckage

Zerstörung oder Beschädigung durch Wasser, das plötzlich, unvorhersehbar und bestimmungswidrig aus einer Sprinkleranlage (inkl. anerkannter Sprühflutanlage) austritt.

Zur Sprinkelanlage gehören:

  1. Sprinkler
  2. Verteilleitungen
  3. Wasserbehälter
  4. Pumpenanlagen
  5. und sonstige Zuleitungsrohre

welche ausschliesslich dem Betrieb der Sprinkleranlage dienen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Erkläre Schmelzschäden

Zerstörung oder Beschädigung durch Hitze infolge plötzlichen, unvorhersehbaren und bestimmungswiedrigen Entweichens von Schmezlmassen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Erkläre Fahrzeuganprall

Zerstörung oder Beschädigung durch die Kollision eines Fahrzeuges.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Erkläre Radioaktive Kontamination

Schäden durch radioaktive Kontamination, sofern im versicherten Betrieb weder ein Kernreaktor noch Kernbrennstoff vorhanden ist.

Als radioaktive Kontamination gilt die zur Unbrauchbarkeit versicherter Sachen führende plötzliche und unvorhersehbare Verseuchung durch radioaktive Strahlung.

Sind Aufräumungskosten versichert, fallen darunter die Kosten für: 

  1. Demontage
  2. Aufräumung
  3. Abfuhr
  4. Isolierung und
  5. Ablagerung

versicherter Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereingisse radioaktiv verseucht sind, soweit diese Massnahmen behördlich vorgeschrieben sind.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Nenne die 9 Ausschlüsse aus Extended Coverage

  1. Allgemeine Ausschlüsse
  2. Innere Unruhen
  3. Böswillige Beschädigung
  4. Sprinkler Leckage
  5. Flüssigkeitsschäden
  6. Schmelzschäden
  7. Fahrzeuganprall
  8. Gebäudeeinsturz
  9. Radioaktive Kontamination

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 4 Unterkategorien der Allgemeinen Ausschlüsse in Extended Coverage

  1. Schäden, die durch die Feuer/ Elementarschaden- Versicherung versichert werden können
  2. Schäden an Sachen, die sich auf dem Transport befinden
  3. Fahrzeuge zu denen Kontrollschilder abgegeben wurden
  4. Schäden an Montageobjekten und -ausrüstungen, Bauleistungen und -ausrüstungen

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 2 Unterkategorieen der böswillgen Beschädigung.

 

  1. Schäden, verursacht durch eigene oder fremde, im Betrieb tätige Personen, sofern nicht im Zusammenhang mit Streik oder Aussperrung verursacht.
     
  2. Abhanden gekommene Sachen

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 3 Unterkategorieen der Sprinkler Leckage.

 

  1. Schäden an der Sprinkleranlage selbst
     
  2. Schäden anlässlich von Druckproben, Revision-, Kontroll- und Wartungsarbeiten an der Sprinkleranlage
     
  3. Schäden bei Bau- oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder Sprinkleranlage.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 5 Unterkategorieen der Flüssigkeitsschäden in der Extended Coverage.

  1. Schäden durch Auslaufen von Wasser und Heizöl
     
  2. Schäden an der ausgelaufenen Flüssigkeit selbst sowie deren Verlust
     
  3. Schäden an Leitungsanlagen, Tanks und Behältern durch Verschleiss, Abnützung, Rost und Korrosion.
     
  4. Schäden durch mangelhaften Unterhalt und Unterlassung von Abwehrmassnahmen
     
  5. Kosten für die Behebung der Schadenursache, die zum Auslaufen der Flüssigkeit geführt hat.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 3 Unterkategorieen der Schmelzschäden.

  1. Schäden an den entwichenen Schmelzmassen selbst sowie deren Verlust
     
  2. Kosten für die Wiedergewinnung der entwichenen Schmelzmassen
     
  3. Kosten für die Behebung der Schadenursache, die zum Entweichen der Schmezmassen geführt hat.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 3 Unterkategorieen des Fahrzeuganprall in der Extended Coverage.

  1. Schäden an Fahrzeugen (inkl. Ladung), die am Schadenereignis beteiligt sind
     
  2. Schäden an Gütern beim Auf- und Abladen
     
  3. Schäden, die durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 2 Unterkategorieen des Gebäudeeinsturzes

  1. Schäden durch mangelhaften Gebäudeunterhald und schlechten Baugrund
     
  2. Schäden durch Objekte die sich im Bau oder Umbau befinden

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B2: Extended Coverage (erweiterte Deckung)

Thema Ausschlüsse

Nenne die 3 Unterkategorieen der Radioaktiven Kontamination in der Extended Coverage.

  1. Schäden, für die gestütz auf die bundesrechtliche Regelung über die Kernenergie- Haftpflicht eine Entschädigung beanspurcht werden kann.
     
  2. Schäden durch Radioaktivität, die von isotopenproduzierenden Anlagen und Kernbrennstoff herrührt.
     
  3. Kosten der Behebung des Schadens, der zur radioaktiven Verseuchung geführt hat.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Welche Schäden gelten als Einbruchdiebstahl- und Beraubungsschäden?

Schäden, welche durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüssig nachgewiesen werden können.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Was heisst Einbruchdiebstahl?

Diebstahl durch Täter, die gewaltsam

  • in ein Gebäude eindringen oder in den Raum eines Gebäudes eindringen


oder
 

  • darin ein Behältnis aufbrechen.
     

Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist der Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln, Magnetkarten und dgl. oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Eibruchdiebstahl oder Beraubung angeeignet hat.
 

Für den Inhalt von Tresorräumen, Panzer-, Kassenschränken haftet die Gesellschaft nur, wenn diese abgeschlossen sind und die Schlüssel und Codes von den dafür verantwortlichen Personen
 

  1. auf sich getragen oder
  2. sorgfältig zuhause verwahrt oder
  3. in einem gleichwertigen Behältnis eingeschlossen werden, für dessen Schlüssel und Codes die vorerwähnten Bestimmungen gelten.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Was heisst Beraubung?

Diebsstahl unter
 

  • Androhung oder
  • Anwendung von Gewalt
     

gegen den VN, seine AN oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen.
 

Der Beraubung gleichgestellt ist der Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Unfall, Ohnmacht oder Tod.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Was wird Mitversichert?

Beschädigungen an den in der Police als Versicherungsort bezeichneten Gebäuden, sofern diese infolge

  1. eines versicherten Einbruchdiebstahls,
  2. einer versicherten Beraubung oder
  3. eines durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüssig nachgewiesenen Versuchs dazu
     

entstanden sind. 

Entschädigung wird nur geleistet, soweit der VN von einem anderen Versicherer keinen oder keinen vollen Ersatz beanspruchen kann.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Thema: Versicherungsumfang

Was lautet der Versicherungsumfang?

Die Versicherung ersetzt im Zusammenhang mit einem

  1. Einbruchdiebstahl oder
  2. Beraubung 

zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene, versicherte Gegenstände und daraus entstehende, versicherte Kosten.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B3: Einbruchdiebstahl und Beraubung

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?
2 Sachen

  1. Schäden verursacht durch Personen, die mit dem VN in Hausgemeinschaft leben oder in seinen Diensten stehen, sofern ihre dienstliche Stellung ihnen den Zutritt zu den versicherten Räumen ermöglicht.
     
  2. Schäden, die infolge von Feuer und Elementarereignissen entstanden sind.

 

B Versicherte Gefahren und Schäden
B4: Wasser

Welche Schäden gelten als Wasserschäden?
7 Sachen

  1. Ausfliessen von Wasser oder anderen Flüssigkeiten

       - aus flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen, die
         dem versicherten betrieb oder dem Gebäude dienen,
         in welchem sich die versicherten Gegenstände
         befinden.

       -  aus den an diesen Leitungsanlagen
          angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten

     
  2. Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen
     
  3. Wasser aus Zierbrunnen, Aquarien und Wasserbetten, das plötzlich und unfallmässig ausgeflossen ist.
     
  4. Regen, Schnee- und Schmelzwasser im Innern des Gebäudes, sofern das Wasser durch das Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren in Gebäude eingedrunen ist.
     
  5. Rückstau aus der Abwasserkanalisation
     
  6. Grundwasser und Hangwasser im Innern des Gebäudes
     
  7. Frost an Wasserleitungsanlagen.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B4: Wasser

Thema: Frost an Wasserleitungsanlagen

Was wird bei dieser Deckung vergütet?

Kosten für das Auftauen und die Reparatur durch Frost beschädigter, vom VN im Innern des Gebäudes installierter Leitungsanlagen und daran angeschlossener Apparate.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B4: Wasser

Nenne den Versicherungsumfang in der Wasserversicherung

Die Versicherung ersetzt im Zusammenhang mit einem Wassesrschaden

  • zerstörte,
  • beschädigte oder
  • abhandengekommene

versicherte Gegenstände und daraus entstehende, versicherte Kosten.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B4: Wasser

Welche 9 Schäden sind in der Wassesrversicherung nicht versichert?

  1. Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst sowie deren Verlust.
     
  2. Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitensbehältern und Leitungsanlagen sowie bei Revisionsarbeiten.
     
  3. Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost.
     
  4. Schäden an Kälteanlagen, Wärmetauschern oder Wärmepumpenkreislaufsystemen infolge Vermischung von Wasser mit anderen Flüssigkeiten oder Gasen innerhalb dieser Systeme.
     
  5. Schäden infolge Eindringens von Regen, Schnee und Schmelzwasser durch offene Dachluken, Notdächer oder durch Öffnungen im Dach bei Neubauten, Umbau- oder anderen Arbeiten.
     
  6. Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist.
     
  7. Schäden verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen.
     
  8. Reparaturkosten von Leitungen, Apparaten und Einrichtungen, aus denen Wasser oder andere Flüssigkeiten ausgeflossen sind (ausser Frostschäden).
     
  9. Schäden, die infolge von Feuer und Elementarereignissen entstanden sind.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B5: Bruchschäden an Verglasungen und Sanitäreinrichtungen

Welche Bruchschäden sind als Glasbruchschäden versichert?
5 Überkategorien inkl. 6 Unterkategorien

1. Gebäudeverglasungen

2. Mobiliarverglasungen

3. Sanitäreinrichtungen

4. Mitversichert sind:

- Bruchschäden an Kochflächen aus Glaskeramik

- Bruchschäden an Gläsern von Sonnenkollektoren

- Bruchschäden an Gläsern von Schaukästen und
   Leuchtreklameanlagen, die dem VN gehören oder
   von ihm gemietet sind, innerhalb der Schweiz, des
   Fürstentums Liechtenstein sowie der Enklaven
   Büsingen und Campione

- Kosten für Notverglasungen

- Kosten für Beschriftungen, Folien, Ätzungen,
  Sandstrahlen usw. bei gebrochenen Verglasungen

- Bruchschäden bei inneren Unruhen. In Abweichung
   von den generellen Ausschlüssen sind Bruchschäden
   mitversichert, die bei inneren Unruhen und den
  dagegen ergriffenen Massnahmen etstehen

5. Glasähnliche Materialien (sofern sie anstelle von Glas
    verwendet werden)

B Versicherte Gefahren und Schäden
B5: Bruchschäden an Verglasungen und Sanitäreinrichtungen

Nenne den Versicherungsumfang

Die Versicherung ersetzt Bruchschäden an den versicherten Verglasungen und Sanitäreinrichtungen und daraus entstehnde, versicherte Kosten.

B Versicherte Gefahren und Schäden
B5: Bruchschäden an Verglasungen und Sanitäreinrichtungen

Nenne die 12 ausgeschlossenen Schäden in der Glasbruchversicherung.

  1. Folge- und Abnützungsschäden
     
  2. Schäden an elektrischen und mechanischen Einrichtungen
     
  3. Gläser als Ware
     
  4. Gläser mit denen hantiert wird
     
  5. optische Gläser
     
  6. Glasgeschirr
     
  7. Hohlgläser
     
  8. Beleuchtungskörper
     
  9. Glühbirnen
     
  10. Schäden an Bildschirmgläsern und Displays
     
  11. Schäden, die bei Arbeiten an oder mit den Verglasungen resp. Gegenständen entstehen
     
  12. Schäden, die infolge von Feuer und Elementarereignissen entstehen.

C Generelle Ausschlüsse
 

Nenne die 4 Generellen Ausschlüsse

1.

Sachen und Kosten die bei einer kantonalen Versicherungsanstalt versichert sind oder versichert werden müssen.

Bei:

2. kriegerischen Ereignissen

3. Neutralitätsverletzungen

4. Bei Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen und
   dagegen ergriffenen Massnahmen

5. Erdbeben

6. vulkanischen Eruptionen

7. Veränderung der Atomstruktur

8. haftet die Gesellschaft nur, wenn der VN nachweist, dass der
    Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang
    steht.

9. Der Ausschluss innere Unruhen gilt nicht für
    Glasbruchschäden

10. Schäden, die entstehen durch Wasser aus Stauseen sind
      ohne Rücksicht auf die Ursache, nicht versichert.

D Örtlicher Geltungsbereich

Wo ist der Örtliche Geltungsbereicht der Unternehmenssachversicherung?

  1. Am Standort
     
  2. In Zirkulation (Aussenversicherung)

 

D Örtlicher Geltungsbereich
Thema: Am Versicherungsort

Führe den Versicherungsort am Standort näher aus.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die in der Police bezeichneten Standorte, in der Feuerversicherung auch auf das dazu gehörende Areal.

Zwischen diesen Standorten besteht in der Feuerversicherung Freizügigkeit.

D Örtlicher Geltungsbereich
Thema: In Zirkulation

Was ist in der Aussendeckung versichert?

 

  1. Geldwerte
  2. Sachen
  3. Besondere Sachen und Kosten

 

D Örtlicher Geltungsbereich
Thema: In Zirkulation

Sind Sachen, besondere Sachen und Kosten in der Unternehmenssachversicherung immer versichert?

Nein, nur aufgrund besonderer Vereinbarung

 

D Örtlicher Geltungsbereich
Thema: In Zirkulation

Was ist in Zirkulation von der Versicherung ausgeschlossen?

Elementarschäden ausserhalb

  • der Schweiz
  • des Fürstentums Liechtenstein und
  • den Enklaven Büsingen und Campione

Einbruchdiebstahlschäden in Baracken, Containern und unvollendeten Bauten ausserhalb

  • der Schweiz
  • des Fürstentum Liechtenstein
  • den Enklaven Büsingen und Campione

 

 

E Vorgehen im Schadenfall
E1 Obliegenheiten

Wieviele Obliegenheiten hat der VN oder Anspruchsberechtigte bei Eintritt von Diebstahl- und Beraubungsschäden, bei Inneren Unruhen und böswilligen Beschädigungen?

 

 

9 Obliegenheiten

 

E Vorgehen im Schadenfall
E1 Obliegenheiten

Wieviele Obliegenheiten hat der VN oder Anspruchsberechtigte bei Eintritt eines Unterbruchschaden?

13

 

E Vorgehen im Schadenfall
E1 Obliegenheiten

Nenne die Obliegenheiten des VN oder des Anspruchsberechtigten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses.

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses hat der VN oder der Anspruchsberechtigte:

  1. Die Gesellschaft sofort zu benachrichtigen
     
  2. Auskunft über Ursache, Höhe und nähere Umstände des Schdens zu erteilen, wobei diese Angaben ohne andere Abmachung schriftlich erfolgen müssen.
     
  3. Abklärungen der Gesellschaft zu gestatten, und sie darin zu unterstützen.
     
  4. Auf eigene Kosten die für die Begründung des Entschädigungsanspruchs und zur Bestimmung des Leistungsumfangs erforderlichen Angaben zu machen, entsprechende Dokumente einzureichen und auf Ersuchen ein unterzeichnetes Verzeichnis der vor und nach dem Ereignis vorhandenen und der beschädigten Sachen mit Wertangaben zu erstellen, wobei die Gesellschaft angemessene Fristen ansetzen kann.
     
  5. Während und nach dem Ereignis für die Erhaltung und Rettung der versicherten Sachen und für die Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Anordnungen der Gesellschaft zu befolgen.
     
  6. Im Hinblick auf die Feststellung von Schadenursache und Schadenhöhe keine beschädigten Sachen zu verändern oder zu entsorgen, sofern nicht die Schadenminderung oder öffentliche Interessen vorgehen.