B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Kartei Details
Karten | 350 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.09.2025 / 12.09.2025 |
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Rudolf
13. Was sagt Ihnen die ABS-Regel beim Verkehrsunfall?
A- Absichern der Unfallstelle
B- Brandschutz sicher stellen
S- Stabilisieren der Fahrzeuges und der Personen
Rudolf
12.Wie verhalten Sie sich bei Unfällen mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen?
- A auslaufende Betriebsstoffe
- U Unterboden kontrollieren (Tanks, besondere Leitungen, Hochvoltspeicher..)
- T Tankdeckel (2 Einfüllstutzen ?, Stecker)
- O Oberfläche (Beschriftung, Aufbauten auf Bussen)
12
Rudolf
11. Was sollte man beim Brand eines Fahrzeuges mit Elektroantrieb bezüglich der Batterie beachten?
- Kläranlage verständigen (wenn Hochvoltspeicher offen und Wasser eindringt Flusssäure !)
- bei fortgeschrittenem Brand, brennen lassen, Umgebung kühlen
- Hochvoltspeicher ist immer aktiv, kann nicht abgeschaltet werden.
- Wenn möglich Schutzabstände einhalten
- Kontakt mit farblich gekennzeichneten Leitungen vermeiden
- Brennende Batterien nach Möglichkeit ausbrennen lassen
- Brennende Batterien nur mit Wasser kühlen
- Schutzbrillen verwenden
Rudolf
10. Welche Farbe hat das Hochvoltkabel eines Fahrzeuges mit Elektroantrieb?
Orange
Rudolf
9. Was ist bei der „Deaktivierung“ eines Fahrzeuges zu beachten?
Auf das Abklemmen der Fzg.-Batterie sollte verzichtet werden. Sicherheitstechnisch nur die Zündung deaktivieren. Abziehen des Zündschlüssels vermeiden.
Rudolf
8. Welche Sicherheitssysteme bei gasbetriebenen Fzg. Bezugnehmend auf den Tank, kennen Sie?
- Thermiksicherung
-Überdrucksicherung
-manuelles Abschaltventil
- magnet Ventil
Rudolf
7. Was wissen Sie über Flüssiggas als Fzg.-Antrieb?
Propan/ Butan Gemisch, C3H8/ C4H10, schwerer als Luft, geruchlos, in BRD odoriert, hochentzündlich, Zündtemperatur ca. 400°C, Ex-Bereich 1,5 – 11 Vol %, narkotisierende-erstickende Wirkung und Wirkung auf Blut/ Nerven/ Zellen auf den menschlichen Körper, 3,5mm Stahlwandtanks (oft nachgerüstet), 20 bar Fülldruck, Überdrucksicherung am Druckbehälter, bläst nur bei Überdruck ab, Restgas im Druckbehälter immer möglich
Rudolf
6. Was wissen Sie über Erdgas als Fzg.-Antrieb?
Methan, CH4, leichter als Luft, farblos, geruchlos, odoriert, hochentzündlich, Zündtemperatur ca. 600°C, Ex-Bereich 4 – 17 Vol %, ungiftig, Saustoffverdrängend, Wirkung auf den menschlichen Körper wie bei Sauerstoffmangel, keine bleibenden Schäden, meist in Flaschenbatterien á 4 Druckbehälter, 200 bar Fülldruck, Schmelzlotsicherung am Druckbehälterventil ab 110°C, bläst kontinuierlich, kontrolliert ab, vollständige Entleerung der Druckbehälter.
Rudolf
5. Was versteht man unter LPG?
Liquefied Petroleum Gas (Flüssiggas)
Rudolf
4. Was bedeutet CNG?
Compressed Natural Gas (Erdgas)
Rudolf
3. Was versteht man unter monovalentem Antrieb ?
Ein Motor (Antriebsaggregat), ein Brennstoff (Betriebsmittel) Benzin-/ Diesel-/ oder Elektro- Fzg.
Rudolf
2. Was versteht man unter bivalentem Antrieb?
Ein Motor (Antriebsaggregat), zwei verschiedene Brennstoffe (Betriebsmittel) z.B.: Benzin/ Flüssiggas
Bei Bivalentem Antrieb, handelt es sich um einen Ottomotor der durch einfaches Umschalten wahlweise mit Benzin oder mit Erdgas betrieben werden kann
Rudolf
1. Was versteht man unter Hybrid?
Als Hybrid bezeichnet man allgemein die Kombination von zwei verschiedenen Antriebssystemen. In KFZ sind dies meist zwei Kraftwandler (Elektro, Verbrennung) die jeweils von zwei Energiespeicher versorgt werden.
Ott:
16. Nennen Sie die Merkmale eines notwendigen Flures!
- Keine Brandlasten
- Trennwände zu anderen Nutzungseinheiten (NE) in F30
- Verglasung F30
- Rauchabschnitte max. 30 m mit RS- Türen
- Türen zu NE dichtschließend
- Stichflure bei Sicherheitstreppenräumen max. 15 m
Ott:
15. Erläutern Sie den Begriff „ Sicherheitstreppenraum“ !
Darstellung des 1. und 2. Rettungsweges (Hochhaus)
- Zugang über Schleuse oder das Freie
- Überdruckbelüftung bei innenliegenden Sicherheitstreppenräumen
- Sicherheitsbeleuchtung
- In der Bauart einer Brandwand (F90)
Ott:
14. Was sagt der Art. 54 Abs. 3 BayBO aus und welche Bedeutung hat er für den VBG?
Im Einzelfall können weitergehende Anforderungen zur Abwehr erheblicher Gefahren und im Sonderbau auch zur Abwehr von Nachteilen erlassen werden. „Jokerartikel“ in der BayBO nachdem der VBG Anforderungen durchsetzen kann, die in den eigentlichen Art. nicht ausdrücklich beschrieben sind.
Dies erlaubt dem VBG im eigenen Ermessen bei besonders erheblichen Gefährdungen die in der BayBO nicht explizit beschrieben wurden
Ott:
13. Kann im Rahmen eines Brandes die Aufgabe eines Raumes, einer Nutzungseinheit, eines Brandabschnittes
oder des Gebäudes als „wirksame Löscharbeiten“ bezeichnet werden?
Ja. Wenn aufgrund der Brandentwicklung besagte Bereiche aufgeben werden müssen und die benachbarten Räume, Nutzungseinheiten, Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte, Gebäude durch die Feuerwehrgeschützt werden konnten, bzw. durch die Feuerwiderstandsklasse Rauch und Feuer so lange zurückgehalten werden konnte bis wirksame Lösch und Rettungsarbeiten der Feuerwehr durchgeführt werden konnten.
Ott:
12. Was ist der Unterschied zwischen Räumung und Evakuierung?
Bei der Räumung müssen Personen ihren augenblicklichen Aufenthaltsort für die Dauer einer bestimmten Tätigkeit z.B. der Feuerwehr/ Feuerwehreinsatz verlassen und können zu einem zeitlich geregelten temporär kürzeren späteren Zeitpunkt wieder an diesen zurückkehren.
ungeplantes Verlassen eines Bereiches Bei der Evakuierung werden Personen längerfristig, anderweitig untergebracht, versorgt und betreut da die vorliegende Situation dies erfordert z.B. Feuerwehreinsatz/ Bombenfund „geplanter“ Vorgang
Ott:
11. Wer ist im Brandfall in Sonderbauten für die rechtzeitige Räumung oder Evakuierung zuständig?
Der Betreiber
Ott:
10. Welche Faktoren sind für eine Räumung oder Evakuierung vieler Menschen aus großen Gebäuden wichtig?
- Zeit
- Vermeidung von Staus
- Anordnung (Lage und Anzahl) und Breite der Ausgänge
Ott:
9. Was ist mit der baurechtlichen Forderung „in bestimmte Räume darf kein Rauch eindringen“ gemeint?
Hier sind nur Maßnahmen zur Rauchfreihaltung gemeint. Eine Rauchableitung wird nicht verlangt
Ott:
8. Feuerwehrdurchfahrten müssen mit welchen lichten Bemaßungen ausgeführt werden?
Welche weiteren Anforderungen gibt es?
Die lichte Breite der Zu- und Durchfahrt muss min. 3 m und die lichte Höhe min. 3,5 m betragen, bei einer Durchfahrtslänge von max. 12 m, bei > 12 m Durchfahrtlänge lichte Breite min. 3,5 m Wände und Decken von Durchfahrten müssen min. feuerbeständig ausgeführt sein.
Ott
6. Wie müssen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ausgelegt sein?
Aufstell- und Bewegungsflächen müssen so befestigt sein, das Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t diese befahren können.
Die Bewegungsfläche muss mind. 7 x 12 m je FW-Fahrzeug groß sein. Die Aufstellfläche ist in Abhängigkeit ihrer Lage (längs/ rechtwinklig) 3,5 m breit mit rechts und/oder links einem entsprechend breiten hindernisfreien Geländestreifens und einer Länge bis zu 11 m
Ott
5. Welche Vorgaben gibt es für Rettungswegfenster nach BayBO?
Wenn als zweiter Rettungsweg mind. 0,6 m Breite und 1 m Höhe, von innen zu öffnen, horizontal gemessen max. 1 m von der Traufkante entfernt (Dach-/ Gaubenfenster), innen Brüstungshöhe max. 1,2 m
Ott
4. Wie sind im Standard- und Sonderbau die Rettungsweglängen definiert?
Im Standardbau von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes oder Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen, Wegstrecke max. 35 m,
Land- und Forstwirtschaft ausgeschlossen !
Im Sonderbau sind Rettungswege abhängig von den jeweilig gültigen Richtlinien und Verordnungen
z.B. Mittel-/ Großgaragen 30 bzw. 50 m (offen/ geschlossen) von jeder Stelle zu notwendiger Treppe/ ins Freie Versammlungsstätten 30 m bis Ausgang Versammlungsstätte
Verkaufsstätte 130 m bis ins Freie
Industriebauten 70 m bis notwendiger Treppenraum/ ins Freie, wenn BMA, Löschanlage, Raumhöhe ≥ 10 m
Ott
3. Wann ist bei Sonderbauten der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig?
Es ist möglich, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen
- zu rettender Personenkreis nicht in der Lage Leitern der Feuerwehr zu besteigen
- Geschosse aufgrund Höhe nicht mehr mit Feuerwehrleitern erreicht werden können
In der Regel bei Sonderbauten zwei bauliche Rettungswege, in der Regel kein mitwirken der FW bei Personenrettung
Ott:
2. Wie ist der zweite Rettungsweg in Standardbauten sicherzustellen?
- Rettungsgerät der Feuerwehr ( DLK oder Steckleiter)
- zweiter baulich unabhängiger Treppenraum
Ott:
1. Was sind die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes nach Art. 12 BayBO
- Entstehung eines Brandes vorbeugen
- Mensch und Tier-Rettung ermöglichen
- Rauch und Feuerausbreitung verhindern
- wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Schwarz:
3. Wie ist die weitere Vorgehensweise bei einem Gefahrgutunfall?
G Gefahr erkennen - Erkundung, Schadenstelle, Ausbreitung, Messung, Betroffene, Schutzstufe
A Absperren- Gefahrenbereich festlegen, Notdekon->Standart Dekon
M Menschenrettung- Kontamination beachten
S Speziealkräfe - Dekon ausbau, Nachschlagewerke, Warnen, Messen
N Notdekon- Dekonstufen beachten
Schwarz
2. Was müssen Sie bei der Anfahrt eines Gefahrgutunfalles beachten?
Alarmierte Einheite, Einsatzpläne, Windrichtung, Witterung,Zeit, topografie, SER, Fahrzeugaufstellung, Gefahrenbereich, Messgerätem, Raumordnung, Nachschlagewerke,
Schwarz:
1. Welche Aussagen können Sie über folgende chemische Stoffe treffen !
d. Salpetersäure
e. Schwefelsäure
f. Natronlauge
d. Salpetersäure
HNO₃, in Reinform farblose Flüssigkeit, bei Licht und Wärme Zersetzung zu Stickoxiden unter Gelb- bis Rotfärbung, bei reaktion mit organischen Stoffen oder Metallen bildung von Stickoxoiden sog. nitrose Gase, scharf stechender Geruch, entzündend/ oxidierend, ätzend, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper, mit Wasser mischbar . Vorkommen: Düngemittelzersetzung, Brand in Kunstdüngerlagern, Brand von Zellhorn und Sprengstoffen, Schweißen in engen Räumen
e. Schwefelsäure
H₂SO₄, nicht brennbar farb- und geruchlose Flüssigkeit, ätzend, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper, Kein Wasser zum Löschen verwenden. Verwendung als Batteriesäure.
f. Natronlauge
NaOH, nicht brennbar, farblose Lösung, stark ätzend, auch verdünnt noch für Augen gefährlich, akut toxisch bei Hautkontakt und Verschlucken, löst sich unter starker Wärmebildung sehr gut mit Wasser, pH Wert 14, zur Neutralisation von Säuren, häufigste Verwendung in Labor und Industrie, Nahrungsmittelindustrie (reinigen, spülen, entfernen), Landwirtschaft, Pharmaindustrie. Zur Entsorgung mit Säuren neutralisieren oder stark verdünnen Geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2), alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl, Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
Schwarz:
1. Welche Aussagen können Sie über folgende chemische Stoffe treffen !
a. Ammoniak
b. Schwefelwasserstoff
c.Chlor
a. Ammoniak
NH₃, gasförmig, farblos, stechender Geruch, leichter als Luft (bei Bindung mit Luftfeuchtigkeit auch schwerer als Luft möglich), akute Toxizität, ätzend, wassergefährdend, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper, unter Druck verflüssigt, brennbar, Zündtemperatur 630°C, explosionsgefährlich, Ex- Bereich 15-34 Vol %, bei Austritt tiefkalt (-33°C), in Wasser sehr gut löslich, auch bei starker Verdünnung Bildung von Salmiakgeist. Verwendung als Düngemittel und in Kühlsystemen
b. Schwefelwasserstoff
H₂S, gasförmig, farblos, fauler Eier Geruch, schwerer als Luft, akute Toxizität, entzündbar, wassergefährdend, Reiz- und Ätzwirkung sowie Wirkung auf Blut/Nerven/Zellen auf den menschlichen Körper, brennbar, Zündtemperatur 270°C, explosionsgefährlich, Ex- Bereich 4-45 Vol % Ensteht bei Fäulnissprozessen
c.Chlor
Cl, gasförmig, gelbgrüne Farbe, stechender Geruch, schwerer als Luft, akute Toxizität, ätzend,wassergefährdend, Reiz- und Ätzwirkung auf den menschlichen Körper, unter Druck verflüssigt, nicht brennbar, entzündend/ oxidierend, tiefkalt bei Austritt (-34°C), bildet Salzsäure bei niederschlagen mit Wasser (wenn,nur mit sehr viel Wasser verdünnen, mehrerer Wasserwerfer), ab 1000ppm tödlich, Verwendung als Desinfektionsmittel (Schwimmbäder) oder Bleichungsmittel
Reuter:
13. Formulieren Sie eine Anordnung mit Sofortvollzug?
Ich ordne an, dass sie dieses Tor sofort aufstperren und die auf dem Hof gelagerten Kanthölzer der Feuerwehr überlassen. Das ist eine Notstandsmaßnahme, die für sofort vollziehbar erklärt wird.
Reuter:
12. Was ist mit dem Begriff „Bestimmtheitsgebot“ bezügl. des Sofortvollzuges bei Notstandsmaßnahme gemeint?
Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich eventuell aus seinem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein. Damit ist festgelegt, dass vor allem beim Vollzug eines Verwaltungaktes eine hinreichend klare Formulierung und eine Bestimmung der Rechtsfolgen Voraussetzung sein muss. Der Betroffe muss erkennen, wer gemeint ist, was gemeint ist, was er zu tun hat und welche rechtliche Konsequenzen bei Verweigerung des Vollzuges zu erwarten sind
Reuter:
11. Was versteht man unter Amtshilfe?
Amtshilfe ist die auf Ersuchen einer Behörde geleistete "ergänzende Hilfe " durch eine andere Behörde und umfasst Hilfeleistungen rechtlicher und / oder tatsächlicher Art.
Reuter:
10. Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet ?
Nach Art.4 BayVwVfG sind alle Behörden (des Bundes, des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände) zur Amtshilfe verpflichtet.
Reuter:
9. Wann muss speziell die Feuerwehr die Amtshilfe verweigern ?
Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfg:
- Es nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht echtlich unzulässig ist. z.B. wenn die Feuerwehr Aufgaben gemäß des PAG ausführen würde
- dadurch das Wohl des Bundes/ eines Landes erheblichen Nachteile entstünden würden
- besondere Geheimhaltungspflichten gesetzlich oder ihrem Wesen nach vorliegen
- sobald die Erfüllung der eigenen Aufgaben und damit die Einsatzbereitschaft wegen der Hilfeleistung ernsthaft gefährdet werden würde.
Reuter:
8. Nennen Sie Grenzen des „Heranziehen von Personen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 1.
Die Dauer der Gefahr oder der Störung bestimmt die zeitliche Grenzen der behördlichen Tätigkeit im ganzen
- Wenn Zweck erreicht ist
- Wenn Zweck gar nicht erst erreicht werden kann
- Wenn ein unverhältnissmäßiger Schaden verursacht werden würde
Reuter:
7. Wie sind die zeitlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen nach den Art. 24 und 25 BayFwG bestimmt ?
Art. 24:
- Bis die Gefahr beseitigt ist
- maximal 3x 24 Stunden ab dem Heranziehungszeitpunkt
- Sobald genügend eigenen Kräfte am Einsatzort sind
Art. 25:
-Maßnahme muss beendet werden sobald das Einsatzziel erreicht wurde
-Maßnahme muss beendet werden, wenn Ziel mit gegebener Maßnahme nicht erreicht werden kann
Reuter:
6. Wie muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine rechtliche und tatsächliche Maßnahme sein ?
1. Geeignet: Die Maßnahme muss zum gewünschten Erfolg führen
2. Erforderlich: Es ist die Maßnahme zu treffen, welche unter allen Maßnahmen die am wenigsten Schädigende ist
3. Angemessen: Der Nutzen der Maßnahme muss geringer sein als derren Schaden