B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 - 03/2025 an der SFSG
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 - 03/2025 an der SFSG
Fichier Détails
Cartes-fiches | 350 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Matières relative au métier |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 11.09.2025 / 11.09.2025 |
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26. Wenn ein FW Einsatzleiter nach §§ 24 oder 25 BayFwG handelt muss er was anordnen ?
Er muss den Sofortvollzug nach § 80 VwGO Abs. 2 Nr. 4 anordnen, sofortige Vollziehung im öffentlichen
Interesse oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten
25. Was sagt Ihnen der Art. 25BayFwG ?
Platzverweis
Verweisen von Personen von einer Schadensstelle, Betreten verbieten oder Sperren einer Schadensstelle,
wenn der Einsatz sonst behindert würde
24. Was sagt Ihnen der Art. 24 BayFwG ?
Heranziehen von Personen und Sachen
Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung heranziehen, Sachen entfernen, fremde Gebäude/ Grundstücke
im Rahmen der Pflichtaufgaben betreten und benutzen, zur Verfügungstellung geeigneter Sachen
23. Welche 5 Nebenbestimmungen im Tenor gibt es ?
- Befristung
- Bedingung
- Widerrufsvorbehalt
- Auflage
- Auflagenvorbehalt
Ein Bescheid besteht regelmäßig aus einer Hauptregelung und mehreren Nebenbestimmungen
22. Definieren Sie den Begriff „Bescheid“ im Sinne des BayVwVfG und nennen Sie seine Bestandteile.
Ein dienstliches Schreiben in Form einer schriftlichen Behördenentscheidung mit Tenor, Gründen,
Rechtsbehelfsbelehrung und mind. einem Verwaltungsakt.
- Kopf (von wem, an wen)
- Tenor (was wird geregelt, Hauptregelung, Nebenbestimmung/-en)
- Gründe
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Unterschrift
21. Spricht der Gesetzgeber von einem Bescheid, muss dieser immer…
…in Schriftform sein
20. Wie kann ein Verwaltungsakt erlassen werden ?
- mündlich Platzverweis nach Art. 25 BayFwG
- schriftlich Behördliches Schreiben in Bescheidsform
- elektronisch per E-Mail
- in anderer Art und Weise Handzeichen eines Polizisten zur Verkehrsregelung
19. Nennen Sie die 6 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsaktes !
- hoheitliche Maßnahmen Behörde/ FW <-> Beteiligter
Über-/ Unterordnungsverhältnis, einseitige Regelungsbefugnis
- Behörde FW = Einrichtung der Gemeinde, nimmt Aufgaben der Verwaltung war
Behörde i.S. des Art. 1 BayVwVfG
- Gebiet des öffentli. Rechts Feuerwehreinsatz ist Pflichtaufgabe
Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm
- Regelung Platzverweis, Heranziehung, Inanspruchnahme, Ausschluss aus der Feuerwehr
unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge
- Einzelfall oder bestimmt nur einen konkreten Einzelfall
bestimmter Personenkreis Schaulustige und Anwohner in einem zu räumenden Bereich
- Außenwirkung Bekanntgabe durch z.B. Lautsprecher
an eine natürliche/ juristischer Person bekannt geben
18. Was ist mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ bezüglich des Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 2
gemeint ?
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten
oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre
Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft
17. Definieren Sie den Begriff des Verwaltungsaktes nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 1, Einzelfallentscheidung.
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde
zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare
Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
16. Was ist mit „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ laut BayVwVfG gemeint ?
Wer eine gesetzliche Frist unverschuldet versäumt, muss auf Antrag so gestellt werden, als sei die versäumte
Handlung rechtzeitig vorgenommen worden
15. Wann kann von einer Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes
abgesehen werden ?
Bei einem Pflichteinsatz nach Art. 4 BayFwG kann sich der Einsatzleiter auf Art. 24 BayFwG,
„Gefahr im Verzug“, berufen von der Anhörung kann abgesehen werden !
14. Erläutere kurz den „Untersuchungsgrundsatz“ nach Art. 24 BayVwVfG !
Die Vorschrift verpflichtet die Behörde von Amts wegen zur Ermittlung des für ihre Entscheidung maßgeblichen
Sachverhaltes
13. Wer ist Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens nach BayVwVfG ?
- Antragsteller und Antragsgegner
- Adressat des Verwaltungsaktes
- Partner bei öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Hinzugezogene (Nachbar bei Baugenehmigungsverfahren)
Beteiligter kann nur sein, wer beteiligungsfähig ist nach Art. 11 BayVwVfG
(jeder Mensch, juristische Person, Vereinigungen, Behörden)
12. Was verstehen Sie unter dem Begriff „Verwaltungsverfahren“ im BayVwVfG
Eine nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, welche den Erlass des Verwaltungsaktes oder den
Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages einschließt
11. Was versteht man unter Ermessensfehler ?
Wenn eine Behörde das Ermessen nicht pflichtgemäß ausübt
(Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensmissbrauch)
10. Was ist mit dem Begriff pflichtgemäßes Ermessen gemeint ?
Handelt eine Behörde (z.B. FW) nach pflichtgemäßem Ermessen, hat sie die gesetzlichen Grenzen einzuhalten
und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit aus evtl. mehreren, möglichen, geeigneten Alternativen zu
wählen und die mildeste Maßnahme auszuwählen.
Die Interessen des Betroffenen und der Allgemeinheit sind gegeneinander abzuwägen.
9. Welche drei Rechtsfolgen (Vorschriften) kennen Sie ?
- Muss-Vorschriften (muss, ist, ist verpflichtet nur eine Entscheidung ist rechtmäßig)
- Soll-Vorschriften (muss, wenn nicht ein besonders gelagerter Ausnahmefall vorliegt)
- Kann-Vorschriften = Ermessen (kann, darf, ist berechtigt mehrere Entscheidungen können rechtmäßig sein
Voraussetzung ist pflichtgemäßes Ermessen)
8. Aus welchen beiden Teilen besteht ein Rechtssatz ?
- Tatbestand - Rechtsfolge
7. Was ist mit dem „zeitlichen Aspekt“ bezüglich des Art. 26 BayFwG „ Verhältnismäßigkeit“ gemeint ?
eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht
werden kann
6. Was wird im Art. 26 BayFwG beschrieben ? Kurze Erläuterung.
Die Verhältnismäßigkeit.
Von mehreren, möglichen, geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die
Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen !
5. Wie muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine rechtliche und tatsächliche Maßnahme sein ?
- geeignet Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern
- erforderlich bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen den Betroffenen am wenigsten belasten
- angemessen der zu erwartende Nutzen größer ist als der zu erwartende Schaden
4. Was ist mit dem Begriff „Willkürverbot“ gemeint, aus welchen 3 Bausteinen setzt er sich zusammen ?
Willkürverbot = Gleichheitssatz + Selbstbindung der Verwaltung + Sachgerechtigkeit
Wesentlich Gleiches darf nicht ungleich, wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden.
KEINE GLEICHHEIT IM UNRECHT !
3. Was sagt der Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz aus ?
- Alle Menschen sind gleich
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt
- niemand darf wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser und
politischer Anschauung benachteiligt werden
2. Was ist mit dem Begriff „Vorbehalt des Gesetzes“ bezugnehmend auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
gemeint ?
Rechtseingriffe dürfen nur aufgrund eines dazu ermächtigenden Gesetzes, Verordnung oder Satzung
ergehen.
KEIN HANDELN OHNE GESETZ !
1. Erläutern Sie den Begriff Verwaltungshandeln !
Verwaltungshandeln ist, unabhängig von seiner Rechtsqualität, jede nach außen und innen gerichtete Tätigkeit
der öffentlichen Verwaltung
50. Über welche Qualifikation muss der Maschinist verfügen um als Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges eingesetzt
zu werden ?
- Besitz eines gültigen Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse
- eine Einweisung auf dem entsprechenden Fahrzeug
- eine Maschinistenausbildung der zuständigen Feuerwehr
- eine uneingeschränkte Fahrtauglichkeit (G25, keine Drogen, Alkohol, Medikamente, Gemütszustand)
- Beachtung der Verhältnismäßigkeit:
- geeignet Maßnahme ist tauglich den gesetzlichen Zweck zu erreichen oder zumindest zu fördern
- erforderlich bei mehreren gleich geeigneten Maßnahmen das Umfeld am wenigsten belastet
- angemessen der zu erwartende Nutzen größer ist als der zu erwartende Schaden
49. § 35 Sonderrecht: Was sagt er aus ? Was ist erlaubt ? Wer nimmt das Sonderrecht in Anspruch ?
Der §35 befreit von den Vorschriften der Starßenverkehrsordnung (StvO) soweit das zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten ist.
Eine Benutzung von optischen (blaues Blinklicht) oder akustischen (Sondersignal) Warneinrichtungen ist nicht
erforderlich z.B.:
- überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Rotlichtverstoß
- abstellen des Fahrzeuges in zweiter/ dritter Reihe
- befahren von Gehwegen oder Fussgängerzonen Der Maschinist des Fahrzeuges nimmt die Sonderrechte in
Anspruch (nur dieser!)
48. Wie sind die zeitlichen Grenzen von Eingriffsmaßnahmen nach den Art. 24 und 25 BayFwG bestimmt ?
Die Dauer der Gefahr oder Störung bestimmt die zeitliche Grenze
Einzelne Maßnahmen müssen unverzüglich eingestellt werden, wenn:
- der Zweck erreicht ist
- der Zweck gar nicht erreicht werden kann
- unverhältnismäßiger Schaden verursacht wird
47. Welche Grundrechte können nach Art. 30 BayFwG im Pflichteinsatz der Feuerwehr eingeschränkt werden ?
- Das Recht aus körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit der Person
Eingeschränkt durch: Heranziehen von Personen und Sachen
- Das Recht auf Versammlungsfreiheit
Eingeschränkt durch: Platzverweis
- Das Recht auf Freizügigkeit
Eingeschränkt durch: Absperren von Schadensstellen
- Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Eingeschränkt durch: Betreten und Benutzen fremder Gebäude und Grundstücke
46. Was ist in Bezug auf den Platzverweis nach Art. 25 BayFwG mit präventiven und repressiven Maßnahmen
gemeint ?
Präventive Maßnahmen: Anwesende drohen in den unmittelbaren Einsatz-/ Absperrbereich einzudringen
Vorbeugende Maßnahmen sind erforderlich Absperren, Betretungsverbot
„…Bitte halten Sie…frei, Behinderung FW Einsatz, Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug“
Repressive Maßnahmen: Anwesende behindern bereits den Einsatz-/ Absperrbereich
aktive Maßnahmen sind erforderlich Entfernen verlangen, mündliche Verweisung
„…Bitte räumen/verlassen Sie…, Behinderung FW Einsatz, Notstandsmaßnahme,
Sofortvollzug“
45. Wann dürfen Platzverweise ausgesprochen werden ?
46. Was ist in Bezug auf den Platzverweis nach Art. 25 BayFwG mit präventiven und repressiven Maßnahmen
gemeint ?
44. Welche Voraussetzungen müssen für einen „Platzverweis“ nach Art. 25 BayFwG erfüllt sein ?
Nach § 16 PAG liegt der Platzverweis vorrangig im Aufgabenbereich der Polizei.
Wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Stärke vor Ort ist, kann die Feuerwehr
Platzverweise aussprechen.
43. Was ist unter „Notstand und Geschäftsführung ohne Auftrag“ zu verstehen ?
Soweit der Art. 24 BayFwG nicht ausreicht eine Gefahr abzuwehren, kann die Feuerwehr von allgemeinen
Nothilferechten Gebrauch machen Jedermanns Rechte
42. Was ist bei der Durchsetzung der „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 3 zu beachten ?
- entsprechende Anordnung Bestimmtheitsgebot, Notstandsmaßnahme, Sofortvollzug
- der Leiter von Einsatzkräften einer Werkfeuerwehr ist dazu nicht berechtigt
- es können Zwangsmittel angewandt werden
41. In welchem Umfang dürfen Sachen nach Art. 24 BayFwG, Abs. 3 in Anspruch genommen werden ?
Der Betroffene ist verpflichtet aktiv mitzuwirken
- Übergabe von Gegenständen
- Verschaffung des Zugriffs
- Duldung der Verwendung
Es dürfen nur bewegliche und körperliche Gegenstände in Anspruch genommen werden.
40. Was sind die Voraussetzungen für die „Inanspruchnahme von Sachen“ nach Art. 24 BayFwG, Abs. 3 ?
Die Inanspruchnahme muss notwendig sein (ohne die Sache Verzögerung, Behinderung des Einsatzes)
- muss geeignet sein (tauglich, förderlich)
- muss der Erfüllung einer Pflichtaufgabe nach Art. 4 BayFwG dienen
Eigene geeignete Mittel nicht schnell genug am Einsatz sind
39. Was ist mit dem Begriff „Bestimmtheitsgebot“ bezüglich des Sofortvollzuges bei Notstandsmaßnahme gemeint?
Das Bestimmtheitsgebot sagt aus, dass der Betroffenen wissen muss, dass er gemeint ist
der Betroffenen wissen muss, was er zu tun hat
der Betroffenen wissen muss, wohin er zu gehen hat
38. Erläutern Sie die Begriffe „Duldungsanordnung“ und „Handlungsanordnung“ bezüglich Art. 24 BayFwG, Abs. 2
„Duldungsanordnung“: Eigentümer, Besitzer, Nutzungsberechtigter steht in unmittelbarer Duldungspflicht soweit
nicht ansprechbar oder anwesend
„Handlungsanordnung“: Bei Weigerung/ Widerspruch muss der Einsatzleiter eine Anordnung treffen,
unmittelbarer Zwang kann angewandt werden
37. Erläutern Sie die Begriffe „Betreten“ und „Benutzen“.
„Betreten“: sich ggf. gewaltsam Zugang verschaffen und das Befahren mit Einsatzfahrzeugen
„Benutzen“: Inanspruchnahme von wesentlichen Bestandteilen von Einrichtungen