B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 - 03/2025 an der SFSG
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 - 03/2025 an der SFSG
Set of flashcards Details
Flashcards | 350 |
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Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 11.09.2025 / 11.09.2025 |
Weblink |
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9. Was ist Spannbeton und wo liegen seine Vorteile und Nachteile ?
Spannbeton ist Stahlbeton der zusätzlich mit einer vorgespannten Bewehrung aus hochfestem Spannstahl, zur
Aufnahme von Zugkräften, durchzogen ist
Vorteile: feingliedrige, leichte Bauteile möglich,
große Spannweite ohne Stützen,
dynamische Belastungen können besser aufgenommen werden
Nachteile: in Spannhülsen kann Wasser eindringen und durch Korrosion zum Versagen der Konstruktion führen,
ab ca. 350°C lässt Vorspannung im Spanndraht nach, spontanes Totalversagen der Konstruktion
möglich
9. Was ist Stahlbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile ?
Stahlbeton ist ein künstlicher Verbundwerkstoff aus den beiden Komponenten Beton und Bewehrungsstahl. Gute
Druck-und Zugfestigkeit,
Vorteile: nicht brennbar hoher Feuerwiderstand
bei entsprechender Abmessung extreme Festigkeit
Nachteile: hohes Eigengewicht
8. Was können Sie über die Längenausdehnung eines 15m Stahlträgers bei einer Erhitzung von 350 K berichten
Bei einem 15 m langen Stahlträger der gegenüber seiner ursprünglichen Temperatur um 350 K erhitzt wird,
nimmt die Längenausdehnung um ca. 6 cm (6,3 cm) zu (15 x 350 x 12 x 10 -6 =0,063m, LAK Stahl ~ 12m x 10 -6 /K)
(Längenausdehnung von 1,2 mm je Meter je 100 K Temperaturanstieg)
7. Was sagt Ihnen die DIN EN 13501 ?
In der DIN EN 13501 sind auf europäischer Instanz die Baustoffklassen neu eingeteilt worden und das
Brandverhalten von Baustoffen noch umfassender und feiner aufgegliedert worden. Hier werden auch Aussagen
über Rauch- und Abtropfeigenschaften von Baustoffen gemacht. Die 13501 hat die 4102 abgelöst.
6. Welche Baustoffklassen nach DIN 4102 gibt es und was sagen sie aus ?
Die Baustoffklassen sagen etwas über das Brandverhalten von Baustoffen aus, sie werden eingeteilt wie folgt:
A = nicht brennbare Baustoffe und B = brennbare Baustoffe
Genauer: A1 = ohne brennbare Bestandteile,
A2 = mit geringfügiger Menge an brennbaren Bestandteilen
B1 = schwer entflammbar, nicht selbständig weiterbrennend
B2 = normal entflammbar, selbstständig weiterbrennend
B3 = leicht entflammbar, selbstständig weiterbrennend
5. Was sagt Ihnen die Einheitstemperaturkurve (ETK), was wird durch sie geregelt ?
Die ETK legt die Prüf- und Beurteilungsgrundlage für das Brandverhalten von Bauteilen fest.
Die Zeit in min. bis zum Versagen eines Bauteils im Rahmen eines standardisierten Brandes wird auf die
Feuerwiderstandsdauer-Einteilung der Norm DIN 4102 (F30, F60, F90, F120, F180) abgerundet.
Jeder Feuerwiderstandsdauer kann ein Temperaturwert zugeordnet werden.
4. Wie ist die Bauweise definiert und in welche 2 Bereiche wird sie unterteilt ?
Bauweise ist die Anordnung von Gebäuden auf Grundstücken in städtebaulicher Hinsicht
Man unterscheidet in offene und geschlossene Bauweise.
Offene Bauweise: Errichtung von Gebäuden mit vorgeschriebenem seitlichem Grenzabstand und
vorgeschriebener Höchstgröße. Brandübertragung wird durch Abstände verhindert.
Geschlossene Bauweise: Errichtung von Gebäuden ohne seitliche Grenzabstände. Brandübertragung wird
baulich verhindert (Brandwände)
3. Welche Gebäudeklassen (GK) gibt es und was sagen sie aus ?
Gebäudeklasse 1:
a. freistehende Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m²
b. land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2:
Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m²
Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m (OKF)
Gebäudeklasse 4:
Gebäude, Höhe bis zu 13m (OKF), Nutzungseinheiten (NE) mit je nicht mehr als 400 m²
Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
2. Wie werden die „Schutzziele“ nach Art. 12 BayBO definiert ?
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines
Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand
die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
1. Was sagt der Art. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) aus ?
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
10. Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es ?
- Notfallpläne für Störfallbetriebe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP)
(müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
- Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4
(müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
- externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG
(zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten – durch die Behörde)
- interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMI
(durch das Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses)
9. Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen ?
Einsatzpläne werden durch die Feuerwehr selbst erstellt.
Sie können nicht aufgrund einer rechtlichen Bestimmung gefordert werden.
Sie dienen zur Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen, die in
Feuerwehrplänen nicht aufgeführt sind oder werden benötigt wenn Feuerwehrpläne nicht gefordert werden
können, die Feuerwehr aber Bedarf an objetkt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht
8. Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und 14095 ?
Blau Löschmittel, Löscheinrichtungen, Umweltschutz
Rot besondere Gefahren, baulicher Brandschutz
Gelb nicht befahrbare Flächen
Grün Rettungswege
Grau befahrbare Flächen
Braun Schmutzwasser
7. Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan ?
- Objektplan
- Übersichtsplan
- Geschossplan
- Sonderpläne
6. Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt ?
- muss Aktuell sein
- Format DIN A3 oder A4
- Schriftfeld
- Schutz gegen Nässe und Schmutz
- 10m Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben)
- Nordpfeil
- Hauptzufahrt oder –zugang unten
- Legende
5. Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortlich ?
Der Betreiber oder Errichter einer Anlage
Die Feuerwehr ist wenn überhaupt, nur beratend tätig.
4. Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden ?
- Baugenehmigungsverfahren
- Strahlenschutzgenehmigung
- Gentechnik-Gesetz
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Feuerbeschau
- Muster-Sonderbauverordnung
- Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 keine öffentlich rechtliche Grundlage)
3. Zu welchem Teil des Führungssystems nach der DV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne ?
Zu den Führungsmitteln Mittel zur Informationsgewinnung
2. Definieren Sie folgende Begriffe: Feuerwehrplan, Objektplan und Einsatzplan.
Feuerwehrplan:
vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten
Objektplan:
Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage
Einsatzplan:
objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen
1. In welchen Normen sind Feuerpläne geregelt ?
DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
DIN 14034-6 – Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen-bauliche Einrichtungen
13. Sie fahren als Einsatzleiter mit dem Löschzug auf einen BMA Alarm „Auslösung Löschanlage“.
Wie erkennen Sie vor Ort das die Löschanlage ausgelöste hat ?
a.) bei einer CO2 Löschanlage
b.) bei einer Sprinklerlöschanlage
a.) - an den optischen und akustischen Warneinrichtungen (Blitzleuchten, beleuchtete Warnschilder, Räumungs-
und Warnsignal)
- an dem durch Kondensation entstandenen CO2 Nebel
- sehr niedrige O2 Messwerte auf dem Ex/Ox Meßgerät
b.) - an dem akustischen Hinweissignal (Peltonrad oder –hupe)
- optisch am Wasserfluß aus dem Sprinklerkopf
- in der Sprinklerzentrale durch hörbaren Wasserfluß im Rohrleitungssystem und sichtbar am Druckmanometer
12. Welche Arten von Falschalarmen gibt es ?
- Täuschungsalarm
- Fehlalarm
- Böswillige Alarme
11. Wer entscheidet über die Art des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD) ?
Der Versicherer
10. Was wird nicht angesteuert, wenn man die Freischalteinrichtung (FSE) betätigt ?
Die Brandfallsteuerung
9. Wie kann man am FBF erkennen, dass der Betreiber die Anlage an der BMZ zurückgesetzt hat ?
Die Leuchtdiode neben „BMZ rückstellen“ bleibt für weitere 15 min anstehen
8. Wie kann man am Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) feststellen, ob an diesem was abgeschaltet wurde ?
Taste und Leuchtdiode leuchten (nur Leuchtdiode an der BMZ wurde abgeschaltet)
7. Hat das FAT einen Alarmsummer und wenn ja, warum ?
Ja, ist ein eigenständiger Teil der BMA/ des FAT, hat keine weiteren Auswirkungen
Ursprünglich dient es dem Auffinden des FAT der BMA
optische und akustische Anzeige
6. Woran erkennt man, dass das FAT betriebsbereit ist ?
- Leuchtende grüne Betriebsdiode
- Anzeige im Display (Hersteller, >>> oder 01)
5. Woran erkennt man, dass weitere Meldungen anstehen ?
An den blinkenden Pfeil auf/ ab Tasten
4. Was wird am FAT vorrangig angezeigt ?
Alarmmeldung
3. Was kann man am Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ablesen ?
- Betriebsbereitschaft
- Alarmauslösung
- Abschaltung
- Störungen
- neuerer FAT´s: Historie
- erste Meldung und letzte Meldung
2. Wieviel Stunden muss die Batterieversorgung einer BMA überbrücken ?
Mindestens 4 Std. bei ständig besetzten Stellen und Wartung in dieser Zeit möglich
Bis zu 72 Std. übers Wochenende von Freitagnachmittag bis Montag früh
1. Was sind die Besonderheiten eines linienförmigen Melders ?
Auswerteeinheit ist nicht gleich Überwachungsbereich, dieser muss laut Laufkarte kontrollieren werden
33. Welche Gesetze sind im Feuerwehrdienst anzuwenden bzw. zu berücksichtigen ?
- Bayerisches Feuerwehrgesetz BayFwG
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz BayKSG
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG
- Verwaltungsgerichtsordnung VwGO
32. Welche Gefahrenarten kennen Sie aus dem Verwaltungsrecht ? Beschreiben Sie kurz !
- Konkrete Gefahr: Baum droht auf Fahrbahn zu fallen
- Abstrakte Gefahr: Person hat Zigarette in der Hand; Feuer im Kachelofen
- Anscheinsgefahr: Wassergeräusche in Wohnung; Flammenschein vom Lagerfeuer spiegelt sich im Fenster
- Putativgefahr: Irrige Annahme; übertriebene Annahme/ Täuschung
- Gefahrenverdacht: Abwägung Schneelast auf einem Dach
31. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Zwangsgeld und Bußgeld.
Zwangsgeld ist die Androhung eine Geldleistung zu zahlen sofern die Verpflichtung nicht ausgeführt wird.
Bußgeld muss gezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde als Folge einer Starfanzeige
30. Welche Zwangsmittel kann der FW Einsatzleiter unter bestimmten Voraussetzungen anwenden ?
Ersatzvornahme und Unmittelbarer Zwang können mündlich ausgesprochen werden sofern Gefahr im Verzug
29. Welche Zwangsmittel kennen Sie ?
- Zwangsgeld Zahlung einer Geldleistung als Beugemittel
- Ersatzvornahme Behörde handelt anstelle des Betroffenen
(mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)
- Unmittelbarer Zwang Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt
(mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)
- Ersatzzwangshaft Haftfestsetzung durch das Verwaltungsgericht
28. Wie muss ein Platzverweis vollzogen werden ?
Ein Platzverweis muss ausgesprochen werden „Sofortvollzug wegen Notstandsmaßnahme“
27. Kann sich ein Beteiligter gegen die Anordnung des Sofortvollzuges wehren ? Begründe.
Ja, nach § 80 VwGO Abs. 5 kann der Beteilige auf Antrag die ganze oder teilweise Aufhebung beantragen
Man spricht von einem 80-5 Antrag