Gewerberecht

Was muss ich beachten, wenn ich ein Sicherheitsunternehmen eröffnen will?

Was muss ich beachten, wenn ich ein Sicherheitsunternehmen eröffnen will?


Kartei Details

Karten 19
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 11.08.2025 / 05.09.2025
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Welche allgemeinen Vorgaben und Regelungen werden im Gewerberecht für das Bewachungsgewerbe getroffen?

 

Welche allgemeinen Vorgaben und Regelungen werden im

Gewerberecht für das Bewachungsgewerbe getroffen?

Für das Tätigwerden im Bewachungsgewerbe (Gründung einer Firma oder Aufnahme einer

Tätigkeit) gilt es, Rechtsvorschriften zu beachten.

Die Voraussetzungen und Bedingungen, die für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu

beachten bzw. zu erfüllen sind, werden geregelt

in

34a

Bewachungsgewerbe (GewO)

in

§ 11b

Bewacherregister (GewO)

in der Bewachungsverordnung (BewachV)

Das private Sicherheitsgewerbe ist geregelt in

Allgemeine Regelungen Gewerbeordnung Gewerbeordnung Geregelt insbesondere im 34a • Regelt die Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe – (Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein)

Bewachungsverordnung Bewachungsverordnung Ausführen der Pflichten des Gewerbetreibenden und seiner Beschäftigten Das private Bewachungsgewerbe ist geregelt in der: Derjenige, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum Fremder bewachen will, braucht die Erlaubnis nach 34a Gewerbeordnung

was besagt der  34 a Gewerbeordnung

Derjenige, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum Fremder bewachen will, braucht die Erlaubnis nach 34a Gewerbeordnung

was ist Bewachung?

Was ist Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung?

Schutz von Personen vor Gefahren für

Leib,

Leben,

Freiheit

Sachen fremder Personen gegen

Abhandenkommen (Verlust),

Beschädigung,

Zerstörung

Grundvoraussetzung für das Tätig werden im Sicherheitsgewerbe

Gewerbetreibender • Vollendung des 18.Lebensjahres • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) • mind. erfolgreiche Teilnahme an • Sachkundeprüfung nach 34aGewerbeordnung • Haftpflichtversicherung • Geregelte Vermögensverhältnisse

Beschäftigter • Vollendung des 18.Lebensjahres • Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) • mind. erfolgreiche Teilnahme an einem Unterrichtungsverfahren bei der IHK (40 Stunden) • Bei bestimmten Tätigkeiten die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung

Wie hoch muss die Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende abgeschlossen werden? 14 Bewachungsverordnung

• Personenschäden                                      1 Million

• Sachschäden                                              250000

• Abhandenkommen bewachter Sachen        15.000

• Reine Vermögensschäden                            12.500

 

• Sobald Waffen in einem Unternehmen eingesetzt werden, erhöht sich die Summe für Personen- und Sachwerte pauschal auf 1.000.000,00 €

Die Versicherungssumme kann dem Kunden gegenüber nicht unter die Vorgeschriebene Mindestversicherungssumme begrenzt werden.

Für welche Tätigkeiten benötige ich die Sachkundeprüfung nach 34a Gewerbeordnung

Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (Citystreifen) oder

• in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

• Schutz vor Ladendieben (Warenhausdetektiv)

• Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

• Bewachungen in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften

• Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen – Ohne den erfolgreichen Abschluss der Sachkundeprüfung darf das Personal nicht mit den einschlägigen Aufgaben betraut werden!!

Anzeigepflichten für Unternehmen

Ein Unternehmen muss angemeldet werden:

– Beim Gewerbeamt • Das Gewerbeamt meldet mein Unternehmen weiter an:

– Finanzamt

– IHK

– Berufsgenossenschaft

– Ordnungsamt

-> das Ordnungsamt überprüft das Bewachungsunternehmen

• Sie müssen: – Dem Gewerbeamt melden, wenn das Gewerbe in eine andere Stadt verlegt oder aufgegeben wird – Dem Ordnungsamt melden wenn sie Mitarbeiter einstellen, da diese überprüft werden

• Das Ordnungsamt: kann die Gewerbeausübung und die Beschäftigung eines Mitarbeiters –auf Grund nicht erfüllter Zulassungsvorraussetzungen versagen

Wer ist von den Verfahren befreit?

Unterrichtung • Personen, die am 31.03.1996 oder davor berechtigt im Sicherheitsdienst gearbeitet haben.

Sachkundeprüfung • Personen, die vor dem 01.01.2003 drei Jahre, berechtigt und ohne Unterbrechung im Sicherheitsdienst gearbeitet haben

Beide Verfahren müssen nicht durchlaufen:

•Feldjäger der Bundeswehr

•Polizeivollzugsbeamte mittlerer Dienst

•Höhere Ausbildungen:

•Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft

•Servicekraft Schutz und Sicherheit

•Fachkraft für Schutz und Sicherheit

•Meister für Schutz und Sicherheit

Privatdetektiv

Die Tätigkeit eines Privatdetektivs • Die Tätigkeit eines Privatdetektivs aus gewerblicher Sicht kann beschrieben werden als:

– Überwachungstätigkeit

– Observation

– Tatsachenermittlung

Privatdetektive sind keine Bewachungsunternehmer im Sinne des §34a GewO

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen 17 Bewachungsverordnung

• Der Gewerbetreibende hat von

• den bei ihm beschäftigten Personen die schriftliche Verpflichtung einzuholen, dass

• sie die ihnen in Ausübung des Dienstes bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter,

• auch nach Ausscheiden nicht unbefugt offenbaren werden.

Dienstanweisung 17 Bewachungsverordnung

In der Dienstanweisung hat der Gewerbetreibende folgendes zu regeln:

– die Wachdienstdurchführung

– Beschreiben von Gefahren und das Verhalten des Bewachungspersonals in Gefahrensituationen (Feuer/Bombendrohung)

– das nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden Schuss-, Hiebund Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte geführt werden dürfen

– Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde nach Gebrauch dieser Waffen

– Eigenschaften und Befugnisse des Wachpersonals in Abgrenzung zur Behörde (Sicherheitsdienstmitarbeiter sind keine Hilfspolizisten, sie haben die so genannten „Jedermannsrechte“, keine Sonderrechte. Die Polizei hat „hoheitliche Rechte“

Ausweispflicht

Ausweispflicht (§18 Bewachungsverordnung) Verpflichtung des Gewerbetreibenden, den Wachpersonen einen Ausweis auszustellen; dieser soll sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheiden und muss enthalten:

1. Familiennamen und Vornamen der Wachperson

2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden

3. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, sofern diese abweichen von Namen oder Anschrift des Gewerbetreibenden nach Nummer 2

4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten

5. Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmers 

Kennzeichnung der Wachpersonen 18 Bewachungsverordnung

Wachpersonen mit sachkundepflichtigen Tätigkeiten außer Schutz vor Ladendieben haben während dieser Tätigkeiten sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie dem Namen des Gewerbetreibenden zu tragen.

• Diese Verpflichtung gilt auch für Wachpersonen in nicht leitender Funktion während ihrer Tätigkeiten in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

• Der Gewerbetreibende hat Wachpersonen zu diesem Zweck spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit ein entsprechendes Schild auszustellen.

Dienstkleidung

Dienstkleidung (§19 BewachungsverordnungV)

• Der Gewerbetreibende kann bestimmen, dass das Bewachungspersonal eine Dienstkleidung zu tragen hat.

• Die Dienstkleidung darf nicht mit Uniformen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden können.

• Grundsätzlich ist Dienstkleidung bei Betreten von eingefriedetem Besitztum in Ausübung des Dienstes zu tragen. –  Firmengelände/Firmengebäude/ private Hausrechtsbereiche/ Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr

• Die Dienstkleidung darf die Bewegungsfreiheit, insbesondere der Arme, nicht einschränken – Verletzungsgefahr (wenn ich mich  mit den Armen nicht mehr abstützen kann)

Sonderzutritt

Sonderzutrittrechte

• In Firmen und auf Firmengelände haben, neben den Mitarbeitern und Lieferanten mit Ausweis einige Personenkreise gesetzliche Sonderzutrittrechte, die sie im öffentlichem Interesse in Anspruch nehmen können

• Diese sind: – Polizei bei Gefahr im Verzug und bei Verfolgung eines Täters (Blaulicht) – Staatsanwaltschaft bei der Durchführung von Ermittlungen, mit richterlichem Beschluss oder Gefahr im Verzug (Beauftragte der Polizei mit Eingeschlossen) – Gewerbeaufsichtsamt – Berufsgenossenschaft – Gewerkschaft

• Diese Sonderzutrittrechte können in der Regel nur zu den Geschäfts- bzw. Produktionszeiten in Anspruch genommen werden.

Untersagung

Untersagung der Ausübung des Gewerbes bzw. der Tätigkeit durch die zuständige Behörde bei Beschäftigung unzuverlässiger Personen

Gewerbetreibende:

bei Informationen über deren Geschäftsunfähigkeit und der 

Nichteinhaltung geltender Rechtsvorschriften

bei fehlender Zuverlässigkeit

bei fehlenden Nachweisen einer Industrie- und Handelskammer

(IHK)

bei ungeordneten Lebensverhältnissen

Mitarbeiter:

bei begründeten Beschwerden und Verstößen gegen geltende

Rechtsvorschriften

bei fehlender Zuverlässigkeit

bei fehlenden Nachweisen einer IHK

Sonderregelung EU Bürger

Befähigungen und Ausbildungen anderer EU – Mitgliedsstaaten werden nach einem Abkommen im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt • Gleichgestellt sind Nachweise über mehrjährige berufliche Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe • Es kann aber verlangt werden, dass entsprechende Nachweise in Deutschland erbracht werden, wenn die Anforderungen nicht ausreichen

 144Gewerbeordnung

Der Gewerbetreibende handelt ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ohne

die erforderliche Erlaubnis nach § 34a GewO Leben und Eigentum fremder Personen bewacht.

Dies gilt auch, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gegen Bestimmungen der Bewachungs-

verordnung verstößt, die mit einem Bußgeld gelegt sind, wenn er Auflagen seiner Erlaubnis

missachtet und wenn er Personen beschäftigt, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit

haben.

Verstöße sind unter anderem:

den Wachdienst nicht vollständig regeln einen Ausweis nicht rechtzeitig ausstellen einen

Ausweis oder ein Namensschild nicht mitführen, nicht richtig tragen oder nicht rechtzeitig vorzeigen