Fach Immobilien-Management

Juana Leutenegger

Juana Leutenegger

Kartei Details

Karten 44
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 09.08.2025 / 09.08.2025
Weblink
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Sie stellen anlässlich einer Wohnungsabnahme fest,dass...

... der Teppichboden im Wohnzimmer sowie im Entrée durch einen Keramikplattenbelag ersetzt wurde. Der Mieter stützt sich auf die Bewilligung hierfür welche er bei der Verwaltung telefonisch eingeholt habe. Weiter verlangt er, dass ihm der Mehrwert abgegolten wird.

... das 5-jährige Lavabo im Gäste-WC einen Riss aufweist.

Wie verhalten Sie sich in diesen zwei Situationen?

Gemäss OR Art. 260a Abs. 1 muss die Zustimmung schriftlich vorliegen. Ohne schriftliche Zustimmung besteht kein Entschädigungsanspruch.

entweder für den Riss einen Minderwert (Pauschale) vorschlagen und im Protokoll notieren, oder die effektiven Reparaturkosten abzüglich Lebensdauerentwertung dem Mieter in Rechnung stellen (paritätische Lebensdauertabelle).

In welcher Bandbreite bewegt sich das Bewirtschaftungshonorar für die Bewirtschaftung von Mietwohnungen?

3.5 - 5 %

Die 5-Zimmerwohnung im 2.OG wurde per 31. Oktober 2017 gekündigt, die Abgabe findet an selben Tag statt. Während der Wohnungsabnahme stellen Sie fest, dass sich dieese in einem desolaten Zustand befindet. Der Mieter weigert sich, das Wohnungsübergabeprotokoll zu unterschreiben.

Welche Vorkehrung müssen Sie treffen, damit Sie für allfällige Verhandlungen gültige Beweismittel haben?

Diese Vorkehrungen müssen detailliert und vollständig formuliert sein.

Sie erstellen eine schriftliche Mängelrüge

Das Abnahmeprotokoll schicken Sie sofort nach der Abnahme eingeschrieben an den ausgezogenen Mieter.

Welches sind die Formvorschrift eines Mietvertrages und wie sind die Entstehungensmöglichkeiten eines solchen?

Die Form des Abschlusses eine Mietvertrages ist gesetzlich nicht reglementiert. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder mit Formularmietvertrag zustande kommen.

Mündlich: Benötigt eine gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung, wobei sich die Parteien über die wesentlichsten Punkte einigen müssen (essentialia negotii wie Mietzins, NK, Mietbeginn, etc.)

Schriftlich: Es besteht keine Formvorschrift. Den Parteien steht frei die Schriftform nur schon aus Beweisgründen zu wählen. Zustandekommen des Mietvertrages erst mit Unterzeichnung. Aber Achtung: Stillschweigende Einigungen über geänderte Vertragsbedingungen sind möglich.

Formularmietvertrag: Nachteil, hier sind spezielle Bedingungen für einen bestimmten Vertrag nicht enthalten