Familienrecht und ERbrecht Anwatlsprüfung

Familienrecht Anwatlsprüfung

Familienrecht Anwatlsprüfung


Kartei Details

Karten 48
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 10.07.2025 / 18.07.2025
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Wie ist die Zuweisung einer Erbsache an einen Erben zu betrachten?

Im Zweifelsfall immer als Teilungsvorschrift und nicht als Vermächtnis

Sind die Erben an Teilungsvorschrfiten gebunden?

Nein, insofern sie einstimmig etwas anderes vereinbaren, geht das auch.

wo ist die Teilungsklage geregelt?

Nicht eindeutig im Gesetz, Art. 604 Abs. 1 ZGB ist aber einschlägig. Klage richtet sich gegen alle übrigen einzelnen Miterben. Nicht aber die Erbengemeinschaft als Ganzes. Wird hingegen ein Teilungsurteil angefochten, muss der Kläger gegen alle Miterben als notwendige Streitgenossenschaft klagen. 

Wer ist Ausgleichspflichtig?

Die gesetzlichen Erben automatisch, ausser sie sind Erbunwürdig, haben ausgeschlagen oder wurden enterbt. Dann die sind Nachkommen ausgleichspflichtig.

Die eingesetzten Erben nur, wenn es angeordnet wurde. 

Wie ist das Verhältnis von Ausgleichung und Herabsetzung?

wurde die Ausgleichspflicht explizit verneint, bedeutet das nicht, dass die Sach enicht Herabsetzungsfähig wäre. 

Erhält man Erbenstellung, wenn man einen Erbteil abgetreten erhält?

Nein, dann erhält man nur den vermögensrecthlichen Anspruch.

Was besagt die Unterscheidung Eröffnungs- vs. Erbstatut?

Es können verschiedene Rechte für die beiden zur Anwendung gelangen.

DAs Eröffnungsstatut regelt die formelle Nachlassbehandlung (Testameneröffnugn etc.). 

Das eRbstatut hingegen die materiell-rechtlichen Fragen (bsp. Pflichtteile etc.)

Wieso Erbschaftsklage notwendige Streitgenossenschaft aktivseitig und bei den anderen nicht?

Erbschaftskage kann nur erhoben werden, wenn Erbschaft noch nicht geteilt ist. Dann liegt aktivseitig eine notwendige Streitgenossenschaft vor, weil dann haben die Erben alles Gesamthandschaftlich im Besitz und können daher auch nur gemeinsam auf Herausgabe klagen. 

Die anderen Klagen bsp. Ungültigkeitsklage oder Herabsetzungsklage entfalten nur Wirkungen zwischen den Prozessparteien, weshalb keine Streitgenossenschaften nötig, aber dennoch möglich im Sine der einfachen Streitgenossenschaften sind.