Kurs 08 Bremsen
Kurs 08
Kurs 08
Kartei Details
Karten | 67 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 04.07.2025 / 04.07.2025 |
Weblink |
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Immer vor der ersten Abfahrt eines neu gebildeten Zuges.
Wenn Zug aus solchen Teilen gebildet wird, muss eine Hauptbremsprobe durchgeführt werden.
Wenn der Zug mehr als 12 Stunden abgestellt war.
Täglich, auch wenn die Komposition unverändert bleibt.
Immer, wenn eine ungenügende Bremswirkung festgestellt wurde.
Immer, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Bei Inbetriebnahme der zusammengekuppelten Fahrzeuge.
Wenn ein neu gekuppeltes Tfz an der Spitze steht.
Wenn der Zug 2 bis 12 Stunden abgestellt war.
Nach Auswechseln oder Beistellen von Fahrzeugen ohne Richtungswechsel.
Nach Trennen und erneutem Kuppeln der Bremskupplungen.
Nach Ankuppeln des führenden Tfz nach H mit ortsfester Anlage oder anderem Tfz.
Wenn diese weniger als 2 Stunden abgestellt waren, mindestens eine Bremse pro Teil prüfen.
Nach Umstellen des Lasthebels, betroffene Bremse prüfen.
Wenn kein Zug geändert wurde (nur Wechsel ohne Änderungen).
Nach Abkuppeln der Vorspannlok oder bei Pendelzügen.
Wenn der Zug bis 2 Stunden abgestellt war.
Nach kurzzeitigem Abrüsten des Führerstands oder Tfz.
Nach Abhängen von Fahrzeugen am Zugschluss.
Nach Betätigung der Umstellvorrichtungen; keine Probe nötig.
Nach Rückstellen einer gezogenen Notbremse.
Nach langer Gefällsfahrt; nur Dichtigkeitsprobe nötig.
Immer eine Bremsprobe erforderlich, Art hängt vom Fall ab.
Steuerwagen immer prüfen, egal welche Bremsprobe.
Mit Armzeichen oder Lichtzeichen.
Mit Arm-/Lichtzeichen mit weissem Licht.
Mit erhobener Hand oder Lampe, Lokführer quittiert.