Vergabe
Huhu
Huhu
Fichier Détails
Cartes-fiches | 44 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 30.06.2025 / 30.06.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20250630_vergabe
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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen)
VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen), VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen), VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Muss ausdrücklich im Bauvertrag vereinbart werden. Gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Die VOB/B verdrängt das BGB, bei Lücken greift das BGB ein.
LP 6 (Vorbereitung der Vergabe), LP 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)
LP 8 (Objektüberwachung), LP 9 (Objektbetreuung)
Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung, Gleichbehandlung der Bieter, Korruptionsvermeidung, Transparenz des Verfahrens, Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen.
Öffentliche Ausschreibung (vorrangig), Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe.
Derzeit über 5.548.000 € (Stand 2024, in der Klausur 5,15 Mio. € genannt)
Offenes Verfahren (vorrangig), Nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren.
Auftraggeber im Bereich Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation.
52 Kalendertage
Öffentliches Öffnen und Verlesen der eingegangenen Angebote.
1. Formalprüfung, 2. Eignungsprüfung, 3. Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung, 4. Wertung.
Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters (z.B. durch Referenzen).
Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Vorbemerkungen/Lose, Positionen, Pläne, Bodengutachten.
Vorauszahlung, Abschlagszahlung, Teilschlusszahlung, Schlusszahlung.
Nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung, spätestens 30 Tage (max. 60 Tage) nach Zugang.
Reihenfolge der Positionen im Leistungsverzeichnis eingehalten, Aufmaße mit Belegen beigefügt, Nachträge gesondert kenntlich gemacht.
Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), Geänderte Leistungen auf Anordnung des AG (§ 2 Abs. 5 VOB/B), Zusätzliche Leistungen auf Anordnung des AG (§ 2 Abs. 6 VOB/B), Geänderte oder zusätzliche Leistungen ohne Anordnung des AG (§ 2 Abs. 8 VOB/B).
Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist), Beweislastumkehr, Gefahrübergang, Voraussetzung der Fälligkeit der Schlussrechnung, Vorbehalt bekannter Baumängel, Vorbehalt der Vertragsstrafe.
12 Werktage nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung (§ 12 Nr. 5 (1) VOB/B), oder 6 Werktage nach Inbenutzungsnahme (§ 12 Nr. 5 (2) VOB/B).
Bei Vorliegen wesentlicher Mängel.
Der Auftraggeber.
Nach Fristablauf zur Mängelbeseitigung: Minderung des Gehalts, Ersatzvornahme, Vorschussanspruch, Schadensersatz.
Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft für Mängelansprüche (maximal 5% der Schlussrechnung).
4 Jahre (§ 13 VOB/B)
5 Jahre (§ 634a BGB)
2 Jahre.
4 Jahre.
Der Auftragnehmer muss die Mängel auf eigene Kosten beseitigen.
0,15% der Auftragssumme pro Werktag, maximal 5% der Auftragssumme.
Sie wird auf den Verzugsschaden (nach BGB) angerechnet.
Unverzüglich und schriftlich gegenüber dem Auftraggeber.
Zahlungseinstellung des AN, Insolvenz des AN, fruchtloser Fristablauf nach § 5 Nr. 4 VOB/B, unangemeldete Nachunternehmer.
Sicherungshypothek (§ 648 BGB), Sicherheit (Bürgschaft) (§ 648a BGB).
Der Auftragnehmer eines Werkvertrages schuldet einen Erfolg, nicht nur eine Tätigkeit.
Fehlender Beweis, fehlende Bestimmtheit, Übereilung.
Ein Druckmittel des AG zur Mängelbeseitigung, dessen Höhe der zweifachen Mängelbeseitigung entspricht. Geregelt in § 13 VOB/B (Mängelansprüche).