Unternehmenskauf
JJJ
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Kartei Details
Karten | 54 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.06.2025 / 29.06.2025 |
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Wenn Forderung und Verbindlichkeit beim übernehmenden Rechtsträger zusammenfallen. Gewinn entsteht nur, wenn beide Positionen unterschiedlich bewertet sind. Steuerliche Rückwirkung beachten (VZ-Zuordnung).
Verbindlichkeit an Ertrag; Aufwand an Forderung (Ausbuchung der Posten).
Wahlrecht gem. §6 Abs.1 S.1,2 UmwStG: Gewinn kann in eine Rücklage eingestellt und über 3 Jahre verteilt aufgelöst werden.
Zweistufig: Zuerst Aufstockung der einzelnen Wirtschaftsgüter, verbleibendes Mehrkapital wird ggf. als GoF aktiviert; falls nicht alles auf GoF entfällt, nach einem sachgerechten Verteilungsschlüssel aufteilen.
Abnutzbare WG: höhere Abschreibungen als Betriebsausgaben. Bei späterer Veräußerung: höherer BW führt zu geringeren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen (auch bei MU-Anteil des C relevant).
Keine Aufstockung der Gesamthandbilanz möglich, da dies das Beteiligungsverhältnis verzerren würde. Mehrkapital wird in der Ergänzungsbilanz des Käufers erfasst.
Eine lebenslängliche Rentenverpflichtung, die mit dem Tod des Berechtigten endet – dadurch wagnisbehaftet aufgrund unbestimmter Laufzeit.
Wahlrecht: entweder begünstigte Sofortbesteuerung oder Zuflussbesteuerung (nicht begünstigt).
Nach §16 Abs. 2 EStG: Kapitalwert der Leibrente (§14 Abs.1 BewG) ./. Veräußerungskosten ./. Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens ./. ggf. Freibetrag nach §16 Abs.4 EStG = Veräußerungsgewinn.
Kapitalwert = Leibrente × Rentenbarwertfaktor (gemäß §14 Abs. 1 BewG).
Nur der konstante Ertragsanteil gem. §22 Nr. 1 S.3 a) bb) EStG.
Ggf. Anwendung der Tarifermäßigung gem. §34 Abs.1 oder Abs.3 EStG möglich.
Als sonstige Einkünfte gem. §22 Nr.1 S.3 a) bb) EStG; Steuerlast = Leibrente × Ertragsanteil; bei Zuflussbesteuerung wird der RBF verwendet: RBF = ((1+i)^n -1)/((1+i)^n × i).
Gesamter Barwert = RBF × Steuer auf Leibrente + Steuer auf Veräußerungsgewinn.