Prüfung Waffentragen Ab 01.05.2017
Fragen für die Waffentragbewilligung FFW und Schlagstock.Es ist jeweils nur die richtige Antwort enthalten und keine Antwort-Auswahl
Fragen für die Waffentragbewilligung FFW und Schlagstock.Es ist jeweils nur die richtige Antwort enthalten und keine Antwort-Auswahl
Set of flashcards Details
Flashcards | 104 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 22.06.2025 / 23.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250622_pruefung_waffentragen_ab_01_05_2017
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24) Sie haben eine grosse Waffensammlung geerbt. Darunter befindet sich auche iene zu einer halbautomatischen Faustfeuerwaffe umgebauten Seriefeuerwaffe. Dürfen Sie diese Waffe tragen?
a) Ja, wenn ich Inhaber einer entsprechenden kantonalen Waffentragbewilligung bin.
23) Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen Gegenstand, der wie eine Pistole aussieht, der aber in Wahrheit ein Feuerzeug ist. Dürfen Sie einen solchen Gegenstand einführen?
a) Ja, mit einer Bewilligung der Zentralstelle Waffen.
22) Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Waffengeschäft sehen Sie einen Spazierstocke mit einer Vorrichtung, mit welcher eine 25cm lange symmetrische Klinge am unteren Ende des Spazierstocks ausgefahren werden kann. Dürfen Sie ein solches Gerät in die Schweiz einführen?
a) Ja, mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle Waffen.
21) Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Waffengeschäft sehen Sie eine Feuerwaffe in der Gestalt eines Spazierstocks. Dürfen Sie eine solche Waffe in die Schweiz einführen?
a) Ja, mit einer Ausnahmebewilligung der Zentralstelle Waffen.
20) Welche Waffen gelten gemäss Waffenrecht als antik?
a) Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden.
b) Feuerwaffen, die vor 1870 hergestellt wurden.
19) Sie besitzen ein einhändig bedienbres manuelles Klappmesser, das geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang ist und dessen Klinge mehr als 5 cm aus dem Griff herausragt. Dürfen sie es beim nächtlichen Ausgang auf sich tragen?
a) Ja, wenn es die Umstände rechtfertigen. Ansonsten wäre es ein missbräuchliches Tragen eines gefährlichen Gegenstandes.
b) Nein, weil es situationsbezogen der falsche Zeitpunkt und falsche Ort ist. Es wäre ein missbräuchliches Tragen eines gefährlichen Gegenstandes und könnte eingezogen werden.
18) Kann eine vollautomatische Faustfeuerwaffe erworben werden?
a) Ja, mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung
17) Wie und unter welchen Umständen darf eine Druckluft- und CO2-Waffe transportiert werden?
a) Ab Domizil auf direktem Weg zu Fachveranstaltungen.
16) Sie besitzen eine Gasschusswaffe mit einer Vorrichtung zum Verschiessen von pyrotechnischen Gegenständen (Abschussbecher). Dürfe Sie diese Waffe, zu Ihrem Selbstschutz, in der Oeffentlichkeit tragen?
a) Ja, wenn ich über eine Waffentragbewilligung verfüge.
15) Kann ein Ordonnanz-Sturmgewehr im Originalzustand erworben werden?
a) Ja, mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.
14) Sie sind Eigentümer einer Sportpiste (Kaliber .22 l.r.) und begeben sich an eine Schiesssportveranstaltung ins Ausland. Müssen Sie Ihre Waffe bei der Wiedereinreise in die Schweiz am Zoll anmelden?
a) Nein, wenn die Waffe mit einem EFWP eingeführt wird.
13) Sie möchten bei einem Waffenhändler eine Pump-Action (Vorderschaftrepetierer) erwerben. Brauchen Sie für den Erwerb dieser Waffe einen Waffenerwerbsschein?
a) Ja
12) Sie möchten eine zu einer halbautomatischen Waffe umgebaute Seriefeuerwaffe erwerben (es handelt sich nicht um eine schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffe). Brauchen Sie für den Erwerb dieser Waffe eine Bewilligung?
a) Ja, eine kantonale Ausnahmebewilligung.
11) Ein Schweizer möchte einen Karabiner 31 im Handel erwerben. Benötigt er für den Erwerb dieser Waffe einen Waffenerwerbsschein?
a) Nein
10) Sie haben ein einhändig bedienbares, nichtautomatisches Klappmesser, das geöffnet insgesamt weniger als 12 cm lang ist und dessen klinge eine Länge von 5 cm aufweist, geerbt. Dürfen Sie diesen Gegenstand tragen?
a) Ja, wenn es die Umstände rechtfertigen. Ansonsten wäre es ein missbräuchliches Tragen eines gefährlichen Gegenstandes.
9) Sie haben ein einhändig bedienbares, nichtautomatisches Klappmesser, das geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang ist und dessen Klinge um 8 cm aus dem Griff ragt, geerbt. Dürfen Sie dienen Gegenstand tragen?
a) Ja, wenn es die Umstände rechtfertigen. Ansonsten wäre es ein missbräuchliches Tragen eines gefährlichen Gegenstandes.
8) Sie sind als Privatperson auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen 20 cm langen, asymmetrischen Dolch, versehen mit einer Säge auf dem Rücken der Klinge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?
a) Ja, der asymmetrische Dolch gilt nicht als Waffe und kann bewilligungsfrei eingeführt werden.
7) Sie sind auf Reisen im Ausland. In einem Geschäft entdecken Sie einen Dolch mit einer symmetrischen, spitz zulaufenden Klinge von 20 cm Länge. Dürfen Sie diesen Gegenstand in die Schweiz einführen?
a) Ja, mit einer Einfuhrgenehmigung der Zentralstelle Waffen und in Verbindung mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung.
6) Wieviele Waffen dürfen beim gleichen Veräusserer mit einem Waffenerwerbsschein gleichzeitig erworben werden?
a) DIe bewilligte Anzahl, höchstens 3.
5) Sie haben als Privatperson Ihre Waffe einem Kollegen verkauft. Wie lange müssen Sie den schriftlichen Vertrag aufbewahren?
a) Mindestens 10 Jahre
4) Was gehört zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des schriftlichen Vertrages für die Übertragung einer Waffe?
a) Namen, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und Unterschrift der Person, welche die Waffe erwirbt.
b) Waffenart, Hersteller oder Herstellerin, Bezeichnung, Waffennummer sowie Ort und Datum der Übertragung.
c) Namen, Vornamen, Geburtstdatum, Wohnadresse und unterschrift der Person, welche die Waffe überträgt.
3) Sie möchten eine/mehrere Gasschusswaffe/n (Ausschuss vorne, Lauf nicht verschlossen) in die Schweiz importieren. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gestattet?
a) Ich benötige eine Einfuhrgenehmigung im Sinne des Waffengesetzes (WG), da iese Gasschusswaffen als Waffen im Sinne des WG gelten.
b) Ich muss diese Gasschusswaffen bei der Einfuhr beim Zoll anmelden.
2) Artikel 26 der Waffenverordnung verbietet gewisse Arten von Munition, Dürfen Sie noch vorrätige Munition, welche unter diese Verordnung fällt, weiterhin verschiessen?
a) Ja, die Verordnung regelt nicht die Verwendung
1) Ist ein Selbstverteidigungsspray mit dem Reizstoff CN eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
a) Ja, dieser Spray ist eine Waffe und kann nur mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden.