SchKG
- Grundlagen des Schuldbetreibungsrechts > - Schweizerische Zivilprozessordnung >
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 184 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 16.06.2025 / 16.06.2025 |
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4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Wie und wann kann das Lastenverzeichnis angefochten werden?
- Bestand, Umfang, Rang oder Fälligkeit der Forderung könnne innert 10 Tage seit Zustellung der Mitteilung des Lastenverzeichnisses schriftlich bestritten werden
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Wie erfährt jemand, der ein gesetzliches Vorkaufsrecht an einem Grundstück hat, dass eine Steigerung des betreffenden Grundstückes stattfindet?
- Betreibungsamt muss ihm Spezialanzeige zustellen
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Was bedeutet der erste Satz des SchKG 138: "Die Steigerung wird mindestens einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht"?
- Bei Grundstückverstreigerung schreibt SchKG Publikation der Versteigerung mittels Inserat im "Schweizerischen Handelsblatt" und entsprechenden kantonalen Amtsblatt vor
- Aufforderung an Berechtigte ihre Ansprüche am betroffenen Grundstück anzumelden
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Ist in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung ein Verwertungsaufschub i.S.v. SchKG 123 zulässig?
Ja, sofern Schuldner dem Betreibungsamt glaubhaft machen kann, dass er gesamte Forderungen innert 12 Monaten tilgen kann
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Kann ein Baurechtsgläubiger für die ausstehenden Baurechtszinse eine Betreibung auf Grundpfandverwertung anheben?
- Ja, wenn er vorher Pfandrecht im Grundbuch eintragen lies (i.d.R. Form der Grundpfandverschreibung)
- es kann auch Ausdehnung auf Mietzinse verlangt werden
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Was hat das Betreibungsamt bei einem Rechtsvorschlag zu beachten, wenn die Ausdehnung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinse gemäss VZG 94 verlangt wurde?
- Betreibungsamt fordert Gläubiger gemäss VZG 93 zur Klage (Feststellung, Anerkennung oder Rechtsöfnung) inner 10 Tage auf
- Miet- und Pachtzinssperre bleibt bestehen, wenn Gläubiger Aufforderung nachkommt
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Was muss auf einem Betreibungsbegehren in der Grundpfandverwertung nebst den normalen Angaben speziell aufgeführt werden?
- SchKG 151 Abs. 1 listet die weitern notwendigen Angaben wie folgt auf:
- Forderung ist pfandgesichert resp. Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes wird verlangt
- Genügende Beschreibung und Lage des Grundpfandes
- Name und Adresse eine allfälligen Dritteigentümers
- Angaben betreffend Familienwohnung
- > Begehren um Erlass der fakulativen Verfügungsbeschränkung (falls verlangt)
- > Begehren um Erlass der Miet- und Pachtzinssperre (falls verlangt)
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Wie heisst die Vereinbarung, dass "Pfandsachen dem Gläubiger, wenn er nicht befriedigt wird, als Eigentum zufallen soll" (ZGB 894) und was ist rechtlich davon zu halten?
- Verfallsvertrag
- Abrede ungültig (vgl. ZGB 816 II, ZGB 894)
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Was umfasst der Ausdruck "Grundpfand"?
- Grundpfandverschreibung
- Schuldbrief
- Gült
- Grundpfandrechte des bisherigen Rechtes
- Grundlast und jedes Vorzugsrecht auf bestimmte Liegenschaften
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Welche 2 Vorteile bietet die Betreibung auf Pfandverwertung dem Gläubiger?
- schneller und sicherer
- Gläubiger hat Sicherheit, was zeitaufwendige Pfändung überflüssig macht
4. Teil - Betreibung auf Pfandverwertung
Welches ist die Grundvoraussetzung für eine Betreibung auf Pfandverwertung?
- fällige pfandgesicherte Forderung (Faust- oder Grundpfand)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wem gehört ein Verwertungsüberschuss (Erlös grösser als Schulden)?
- Schuldner
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welches sind die Wirkungen des Verlustscheines nach SchKG 149 und wo liegt der Unterschied zu SchKG 115?
- Wirkungen des Verlustscheins nach SchKG 149:
- jeder Gläubiger erhält für nicht gedeckten Forderungsbetrag Verlustschein (Abs. 1 Satz 1)
- Schuldner erhält Doppel des Verlustscheins (Abs. 1 Satz 2)
- Verlustschein wird vom Betreibungsamt ausgestellt sobald Betrag des Verlustes feststeht (Abs. 1bis)
- Verlustschein gilt als provisorischer Rechtsöffnungstitel und erhält Rechte nach SchKG 271 Ziff. 5 und SchKG 285 (Abs. 2)
- Gläubiger kann während 6 Monate nach Zustellung des Verlustscheins Betreibung fortsetzen, auch ohne neuen Zahlungsbefehl (Abs. 3)
- Schuldner muss keine Zinsen für durch Verlustschein beurkundete Forderungen zahlen (Abs. 4 Satz 1)
- Mitschuldner, Bürgen und sonstige Rückforderungsberechtigte können Schulnder nicht zum Ersatz auffordern (Abs. 4 Satz 2)
- Unterscheidung zu SchKG 115: nach SchKG 149 ganzes Verfahen der Pfändungsbetreibung wurde durchlaufen, während bei SchKG 115 Abs. 1 Betreibungsamt bei Pfändungsvollzug bereits feststellt, dass Schuldner über keine pfändbaren Vermögenswerte zur verfügung hat; im übgringen entfaltet Verlustchein nach SchKG 115 dieselben Wirkungen wie der nach SchKG 149
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Was verkörpert der Verlustschein?
- Verlustschein = Bescheinigung (öffentliche Urkunde) darüber, dass Gläubiger im Betreibungsverfahren zu Verlust gekommen ist
- Verlustschein dienst als provisorischer Rechtsöffnungstitel (SchKG 82), Arrestgrund (SchKG 271 Ziff. 5) und Berechtigungsgrundlage für Anfechtungsklage (SchKG 285)
- Verlustschein ermöglicht es Gläubiger innert 6 Monate Fortsetzungsbegehren zu stellen
- Schludner muss für Forderung keinen Zins mehr bezahlen (SchKG 149)
- Verjährungsfrist beträgt 20 Jahre nach Ausstellung des Verlustscheins (SchKG 149a)
- Verlustscheine können zu teilweiser Enterbung führen (ZGB 480)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
In einem Betreibungsverfahren sind alle Aktiven verwertet bzw. das Lohnpfändungsjahr ist abgelaufen und es ist nicht genügend Geld da, um alle betriebenen Forderungen zu decken. Wie geht das Betreibungsamt vor?
- Betreibungsamt erstellt Kollokationsplan und Verteilungsliste (SchKG 149 i.V.m. SchKG 219)
- Gläubiger erhält für nicht gedeckten Teil seiner Forderung Verlustschein (SchKG 149)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Was geschieht mit einer gepfändeten Forderung, welche dem Betreibungsamt nicht freiwillig bezahlt wird, wenn nach Stellung des Verwertungsbegehrens keiner der Gläubiger die Forderung "an Zahlungs statt" oder zur Eintreibung nach SchKG 131 übernehmen will?
- SchKG 129: Forderung wird öffentlich versteigert
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wann können auch Waren ohne Markt- oder Börsenpreis freihändig verkauft werden?
- SchKG 130: möglich, wenn Einverständnis aller Beteiligter (Schuldner und Gläubiger) vorliegt
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welches ist die übliche Verwertungsart?
- SchKG 125: öffentliche Versteigerung
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wenn in einer Pfändung sowohl bewegliche, als auch unbewegliche Sachen beim Schuldner gepfändet wurden, innert welcher Frist kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen?
- Für beiede Arten der Pfändungsobjekte läuft dafür vorgesehene Frist
- Gläubiger kann frühestens 6 Monate, spätestens 1 Jahr nach Pfändung ein einziges Verwertungsbegehren für alle Pfändungsobjekte stellen
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Folgen hat es, wenn in einer Sachpfändungsgruppe mit mehreren Gläubigern nur ein einziger Gläubiger das Verwertungsbegehren stellt?
- Gläubiger hat allfälligen Kostenvorschuss für Verwertung zu leisten
- deckt Erlös Verwertungskosten nicht, haftet Gläubiger für Kosten
- Nettoerlös wird unter allen Gläubigern der Pfändungsgruppe verteilt
- im Falle einer Unterdeckung werden Kollokationsplan und Verwertungsliste nach SchKG 146 i.V.m. SchKG 219 erstellt
- Verwertungsaufschub gilt nur für Forderungen des einen Gläubigers (SchKG 123)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Warum muss in einer normal verlaufenden Lohnpfändung kein Verwertungsbegehren gestellt werden?
- Betreibungsamt sorgt von Amtes wegen für Einzug der Lohnpfändungsquoten
- solange Arbeitgeber gepfändete Beträge regelmässig an Betreibungsamt abtritt ist kein Verwertungsbegehrten notwendig
- ist dies nicht der Fall, hat Betreibungsamt Gläubiger zu informieren, damit dieser Verwertungsverfahren verlangen kann
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wie kann der Schuldner die drohenden Verwertungshandlungen noch abwenden?
- durch Zahlung der Forderungen
- Schuldner kann bei Betreibungsamt Aufschub verlangen, wenn er nicht den ganzen Betrag aufeinmal zahlen kann
- 1. Rate ist sofort zu zahlen, was Aufschub um 12 Monate ermöglicht (SchKG 123)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wann kommt es zu einer Nachpfändung?
- Unterscheidung 2er Nachpfändungsarten:
- SchKG 115: Gläubiger mit provisorischem Verlustschein hat Betreibungsamt, für neu bekannt gewordene Aktiven, welche nicht eingepfändet wurden, Nachpfändungsbegehren zu stellen
- SchKG 145 (Nachpfändungs von Amteswegen: Betreibungsamt hat im Falle einer Unterdeckung von Amtes wegen unverzüglich Nachpfändung zu vollziehen, um vollen Forderungsbetrag zu decken; Gläubiger muss nicht tätig werden
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Privilegien gibt es für Unterhaltungsbeitragsforderungen?
- SchKG 111: Anschlussrecht
- SchKG 219: Kollokationsprivileg 1. Klasse
- SchKG 93: Berücksichtigung im Existenzminimum
- Privileg des Vorrechts gegenüber bestehenden Einkommenspfändungen
- Privileg des Eingriffs ins Existenzminimum (BGE 105 III 49)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wie erfährt ein Gläubiger, dass eine Pfändung vollzogen wurde und er daran anschliessen könnte?
- Gläubiger erfährt grundsätzlich nichts von allfälligen Pfändungen
- hat er ein Fortsetzungsbegehren gestellt, muss Betreibungsamt pfüfen, ob Teilnahmefrist läuft und hat von Amtes wegen Pfändungsanschluss zu verfügen
- ist Gläubiger nach SchKG 111 privilegiert (Recht auf Anschlussfändung), wird dieser vom Betreibungsamt über Pfändungsvollug informiert (Teilnahmefrist beträgt 40 Tage)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wann beginnt die 30-tägige Teilnahmefrist, wenn sich der Pfändungsvollzug über mehrere Tage hinzieht?
- letzter Tag des Vollzugs ist massgebend
- bei Requisitionspfändung (Pfändung an 2 Orten) kann bedeutendere Pfändung massgebend sein
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ist eine Ergänzungspfändung bei einer reinen Erwerbspfändung möglich? Wie sieht dies bei einer Anschlusspfändung aus?
- Nein, da Ergänzungspfändung nur bei Sachpfändung möglich ist
- Anschlusspfändung ist innert 30 Tagen möglich, wobei Pfändungsquote gleich bleibt
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wem wird die Klägerrolle übertragen, wenn der Pfändungsgläubiger das Retentionsrecht des Vermieters an den gepfändeten Gegenständen (Retentionsobjekte) bestreitet?
- Vermieter wird Kläger, da Mieter Gewahrsamsinhaber (unmittelbarer, undselbständiger Besitzer) ist
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
SchKG 107 und 108 behandeln u.a. das Widerspruchsverfahren. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Artikeln?
- Hauptunterschied besteht darin, wem Klägerrolle und somit Beweislast trifft
- man untercheidet diesbezüglich 2 verschiedene Verfahrensabläufe im Widerspruchsverfahren je nach dem in wessen Gewahrsam sich der strittige Gegenstand befindet (Schuldner, Ditter oder beide)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Bis wann kann ein Dritter eine Eigentumsansprache bei einem gefändeten Gegenstand spätestens anmelden?
- SchKG 106 Abs. 2: Dritte können solange Ansprüche anmelden, wie Erlös aus Verwertung des gefändeten Gegenstandes nicht verteilt ist
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Während des Lohnpfändungsjahres wird der Schuldner arbeitslos. Voraussichtlich wir er keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Eine neue Stelle sucht er sich auch nicht. Läuft die Lohnpfändung dennoch weiter?
- Ja, Lohnpfändung läuft bis Ende der Jahresfrist weiter
- Betreibungsamt muss Lohnpfändungsrevision vornehmen und Gläubiger informieren, dann keine Lohnpfändungsquote (aufgrund fehlendem Einkommen) mehr erzielt werden kann
- Gläubiger kann Abbruch der Lohnpfändung + Verlustschein verlangen (BGE 54 II 116)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Nennen Sie Beispiele für unpfändbare Einkünfte.
- IV-Rente
- Wohnrecht einer Rentnerin
- Stipendium eines Studenten
- Peculium eines Strafgefangenen
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Nennen Sie Beispiele für beschränkt pfändbare Einkünfte.
- Lohn eines Ehemanns in Gütergemeinschaft
- 13. Monatslohn eines angestellten Schreiners
- Ertrag aus ausländischen Trusts bei einem selbständigen Anlageberater
- Dirnenlohn
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Nennen Sie Beispiele für pfändbare und beschränktpfändbare Einkünfte.
- Debitorenguthaben in einer Kollektivgesellschaft
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ein Schuldner zieht während des Lohnpfändungsjahrs ins Ausland. Geht nun die Lohnpfändung mit dem dortigen Verdienst weiter?
- Nein; im Ausland erzielter Verdienst wird schweizerischen Zwangsvollstreckung entzogen
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Was bewirkt eine richterliche Verfügungsbeschränkung in Bezug auf die Pfändbarkeit der betreffenden Sache?
- richtertliche Verfüngungsbeschränkungen stehen Zwangsvollstreckung grundsätzlich nicht entgegen und führen somit nicht zu unpfändbarkeit
- zivilprozessuale Verfügungsbeschränkungen bewirken lediglich vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckungsverfahren
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wie ist das Verhältnis einer richterlichen Verfügung einer Lohnsperre zur Lohnpfändung?
- Vorrang einer Lohnsperre gegenüber einer bestehenden Lohnpfändung entspricht betreibungsamtlicher Praxis; nicht jedoch einheitlicher bzw. herrschender Lehre
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Inwieweit muss eine Lohnzession bei der Lohnpfändung berücksichtigt werden?
- Lohnzessionein nur im Rahmen familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungsansprüche zulässig (OR 325)
- eine vor Lohnpfändung erfolgte Lohnzession geht dieser vor, sofern die Zession dem Arbeitgeber (i.S. einer stillen Zession) angezeigt wurde (sonst keine Berücksichtigung im Pfändungsverfahren)
- eine nach Lohnfpändung vorgenommene Lohnzession beleibt wirkungslos
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welches schweizer Betreibungsamt ist für die Einpfändung der Ferienwohnung des Schuldners auf Mallorca zuständig?
- Ferienwohnung liegt nicht in der Schweiz und kann somit nicht nach schweizer Recht gepfändet werden
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ein Schuldner hat zusammen mit seiner Schwester ein Grundstück geerbt. Kann dieses Grundstück gepfändet werden?
- vorfrageweise Abklärung der Eigentumsverhältnisse
- Vermutung einer Erbengemeinschaft und somit Gesamteigentum
- pfändbar ist Liquidationsanteil pro Person am Gemeinschaftsvermögen nach VVAG; nicht Grundstück selber