SchKG
- Grundlagen des Schuldbetreibungsrechts > - Schweizerische Zivilprozessordnung >
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Set of flashcards Details
Flashcards | 184 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 16.06.2025 / 16.06.2025 |
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https://card2brain.ch/box/20250616_schkg
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3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ist Kapital der Pensionskasse welches, vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, ausbezahlt wurde pfändbar?
- Ja, dieser Betrag ist vollständig pfändbar
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Kann ausbezahltes Kapital der Pensionskasse gepfändet werden?
- Kapital an sich ist unpfändbar, da zukünftiger Lebensunterhalt gesichert werden soll
- es handelt sich um eine beschränkt pfändbare Sache (SchKG 93)
- Festellung durch Betreibungsbeamten, welche jährliche bzw. monatliche Lebensversicherung sich mit vorhandenem Kapital erkaufen liese
- Pfändbar ist der Teil des Kapitals, der während eines Jahres der hypotetischen monatl. Rente entspricht abzgl. des Betrags des Existenzminimums, welcher nicht durch allfälliges übriges Einkommen (z.B. AHV-Rente) gedeckt wird
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welches sind typische Kompetenzstücke?
- typische Kompetenzstücke sind unentbehrliche Effekten des Schuldners, wie:
- Tisch/Stuhl
- Bett
- Radio
- Haustiere
> Bibel u.a. religiöse Schriften und Gegenstände
> Berufswerkzeug
> Nahrungsmittel
> Militäreffekten
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Pflichten hat der Betriebene beim Pfändungsvollzug?
- SchKG 91 Abs. 1: Betriebener muss
- anwesend oder vertreten sein (Anwesenheitspflicht)
- wahrheitsgemäss und vollständig über Vermögen und Einkommen Auskunft erteilen (Auskunftspflicht)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Bei einer Geldforderung in einer Fremdwährung hat der Gläubiger bei Stellen des Betreibungsbegehrens eine Umrechnung in CHF vorzunehmen. Bei der Stellung des Fortsetzungsbegehrens hat er erneut die Möglichkeit für eine Kursumrechnung. Kann sich der Schuldner dagegen wehren, wenn er mit der neuen Umrechnung nicht einverstanden ist und wenn ja, wie?
- Schuldner kann sich gegen Umrechnung zu seinem Nachteil durch nachträglichen Rechtsvorschlag wehren (analoge Anwendung von SchKG 77)
- gilt nur für bestrittenen Teil der Forderung (d.h. Differenz Betrag zw. ursprünglich umgerechneten und aktuellen Umrechungsbetrag)
- Betreibung für ursprünglich in Betreibung gesetzten Betrag kann fortgesetzt werden
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Fortsetzungsbegehren zurückgezogen werden und welches sind die Folgen davon?
- Rückzug des Fortsetzungsbegehrens durch Gläubiger ist, solange Pfändung nicht vollzogen wurde, voraussetzungslos und ohne Nachteil möglich
- kann innert Jahresfrist erneut gestellt werden
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Verfahren unterbrechen die Jahresfrist des SchKG 88 Abs. 2?
- An- und Aberkennunsprozess
- Rechtsöffnungsverfahren
- Verfahren betr. Feststellung neuen Vermögens
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Gläubiger Karl hat am 3. Mai betrieben und den erhobenen Rechtsvorschlag definitiv beseitigt (Zeitaufwand: 3 Monate). Karl möchte in der laufenden Betreibung Geld erhalten. Berechnen Sie, innert welcher Frist bzw. bis zu welchem Datum Karl das Fortsetzungsbegehren einreichen kann bzw. muss.
- Fristen für Stellung des Fortsetzungsbegehren in SchKG 88 geregelt
- Minimalfrist von 88 Abs. 2 muss diesfalls, aufgrund des Rechtsvorschlags nicht berücksichtigt werden
- Karl kann sofort Fortsetzungsbegehren, nach Beseitigung des Rechtsvorschlags, erheben
- Maximalfrist von 88 Abs. 2 muss zwingend berücksichtigt werden (Verwirkungsfrist) + Verlängerung um Dauer der Beseitigung des Rechtsvorschlags (i.c. 15 Monate)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Beate Keller hat die Rechtsvorschlagsfrist von 10 Tagen verpasst, da sie nach Zustellung des Zahlungsbefehls 2 Wochen schwer Krank war. Was kann sie unternehmen, damit sie sich noch gegen die Forderung wehren kann?
- Betriebener muss innert 10 nach Gesundung Wiederherstellung der Frist bei Aufsichtsbehörde + Rechtsvorschlag bei Betreibungsamt erheben (SchKG 33 Abs. 4)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Was versteht man unter einem definitiven Rechtsöffnungstitel?
- Definitive Rechtsöffnungstitel sind vollstreckbare gerichtliche Entscheide
- Vollstreckbaren gerichtlichen Entscheiden sind gleichgestellt:
- gerichtliche Vergleiche
- gerichtliche Schuldanerkennungen
- vollstreckbare öffentliche Urkunden nach ZPO 347 - 352
- Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden
- endgültige Entscheide der Kotrollorgane in Anwendung des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit (BGSA 16)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Stelle ist zuständig für die Beurteilung einer Aberkennungsklage bei einem schriftlichen Mietvertrag (Wohnung) als Rechtsöffnungstitel?
- Schlichtungsbehörde ist zuständig (nicht Mietgericht)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Der Gläubiger hat betrieben, obwohl der Schuldner ihn schriftlich um eine Fristverlängerung für die Zahlung gebeten hat. Wie beseitigt der Gläubiger nun den, gegen die Betreibung, erhobenen Rechtsvorschlag?
- Gläubiger hat mit Fristverlängerungsantrag eine schriftliche Schuldanerkennung und somit einen provisorischen Rechtsöffnungstitel (SchKG 82)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wie beseitigt der Gläubiger den Rechtsvorschlag, wenn der Schuldner schriftlich Waren bei ihm bestellt hat, aber eine Mängelrüge geschrieben hat?
- Zivilklage/ordentlicher Prozessweg
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Wie beseitigt der Gläubiger den Rehtsvorschlag, wenn er vom Schuldner eine mündliche Schuldanerkennung hat?
- Zivilklage/ordentlicher Prozessweg
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
In welcher Form wird dem Gläubiger der Rechtsvorschlag mitgeteilt und von wem?
- Rechtsvorschlag wird Gläubiger durch Betreibungsamt auf Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls mitgeteilt (SchKG 76)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Welche Formvorschriften gelten für den Rechtsvorschlag?
- Rechtsvorschlag ist grundsätzlich Formfrei gültig
> Ausnahme gilt in Wechselbetreibung (SchKG 74 + 179)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ist es zulässig, wenn der Betreibungsbeamte einen Zahlungsbefehl am Wohnsitz des Betriebenen aushändigen will und diesen einem minderjährigen Hausgenossen zur Weiterleitung übergibt?
- Grundsatz: Zustellung an den Schuldner muss persönlich erfolgen
- Ausnahme: Ersatzzustellung an "erwachsene" Person im selben Haushalt
> "erwachsen" bedeutet nicht volljährigkeit, sondern lediglich körperliche und geistige Reife (Urteilsfähigkeit)
> Zustellung an urteilsunfähiges Kind kann durch Kenntnisnahme der Urkunde durch den Schuldner geheilt werden
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Was bewirkt das Einreichen des Betreibungsbegehrens auf den Bestand der Forderung?
- Forderung wird in Bestand nich verändert
- Einleitung der Betreibung/Einreichung des Betreibungsbegehrens bewirkt Verjährungsunterbrechung (OR 135)
3. Teil - Betreibung auf Pfändung
Ist das Betreibungsamt befugt zu prüfen, ob ein Betreibungsbegehren rechtmässig ist oder nicht?
- Liegt ein formell gütliges Betreibungsbegehren vor, ist der Zahlungsbefehl grundsätzlich durch das Betreibungsamt auszufertigen.
> in Fällen wo Begehren offensichtlich nicht mit Treu und Glauben (BV 5 und 9) vereinbar ist kann durch Betreibungsamt eine materiell-rechtliche Prüfung des Begehrens vorgenommen werden
> Ist das Begehren als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren hat Betreibungsamt Nichtgkeit des Begehrens festzustellen und Ausstellung eines Zahlungsbefehls zu verweigern
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Was ist beim Rechtsvorschlag im Bezug auf die Wechselbetreibung zu bechten?
Gemäss SchKG 75 Abs. 3 sind im Falle einer Wechselbetreibung die Frist und Formvorschriften nach SchKG 179 Abs. 1 zu beachten.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Wann kann der Schuldner Rechtsvorschlag erheben und in welcher Form?
Der Schuldern kann sofort nach Zustellung des Zahlungsbefehls, spätestens aber 10 Tage, mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag erheben (SchKG 74 Abs. 1). Es handelt sich diesfalls um eine Verwirkngsfrist.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Welche 3 Möglichkeiten stehen dem Schuldern nach Erhalt eines Zahlungsbefehls offen und welche Fristen gelten jeweils?
a. Rechtsvorschlag (SchKG 74): Der Schuldner kann innert 10 Tagen gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erheben (Abs.1).
b. Zahlung der Forderung (SchKG 69): Der Schuldner kann, sofern er keinen Rechtsvorschlag erhebt, die Forderung binnen 20 Tagen zahlen (Abs. 2 Ziff. 2).
c. Nichts tun (SchKG 69): Der Schuldner kann auch nichts unternehmen, was dazu führt, dass die Betreibung mittels Fortsetzungsbehren i.S.v. SchKG 88 Abs. 1 fortgesetzt wird (Abs. 2 Ziff. 4).
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Was ist der Hauptzweck des Einleitungsverfahrens (SchKG 84)?
Mittels Einleitungsverfahren soll ein ordentlicher Beginn der Zwangsvollstreckung ermöglicht werden. Im Einleitungsverfahren (Rechtsöffnungsverfahren) wird dem Schuldner die Möglichkeit gegeben sich gegen die Betreibung zu wehren und so Klarheit über den Bestand und die Höhe der Forderung zu schaffen (SchKG 84 Abs. 2).
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Kann gegen eine Privatperson, welche einen Wechsel unterschrieben hat, die Wechselbetreibung (SchKG 177 ff.) durchgeführt werden?
Nein, da neben der Forderung aus Wechsel oder Check auch ein Handelsregistereintrag (SchKG 39) vorliegen muss.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Welche Stelle entscheidet, ob es zu einer Betreibung auf Pfändung oder Konkurs kommt?
Das Betreibungsamt bzw. der Betreibungsbeamte entscheidet welche Betreibungsart zu wählen ist, sobald das Fortsetzungsbegehren bei ihr eingegangen ist (SchKG 38 Abs. 3).
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Welche Betreibungsart ist nachfolgend anzuwenden? (Teil 3)
Ein 16-Jähriger bezahlt seine Natel-Abo-Gebühren nicht.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Welche Betreibungsart ist nachfolgend anzuwenden? (Teil 2)
Ein Einzelunternehmen (im Handelsregister eingetragen) bezahlt die Rechnung des Lieferanten nicht).
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Welche Betreibungsart ist nachfolgend anzuwenden? (Teil 1)
Eine GmbH bezahlt den Zins für den Hypothekarkredit auf der Geschäftsliegenschaft nicht.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Was ist unter einer «Generalexekution» zu verstehen und bezweckt diese?
Unter einer Generalexekution ist die Betreibung auf Konkurs (SchKG 159 ff.) zu verstehen. Mit ihr soll das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet werden, um die Forderungen der einezelnen Gläubiger der Reihe nach (nach zeitlicher Entstehung des Anspruchs) zu befriedigen.
2. Teil - Betreibungsarten und Stadien des Betreibungsverfahrens
Was ist eine «Einzelexektion» und was hat sie zum Gegenstand?
Bei der Einzelexekution handelt es sich um die Betreibung auf Pfändung (SchKG 89 ff.). Sie regelt, wieviel gepfändet werden soll, um die in Betreibung gesetzte Forderung zu bezahlen.
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Wer ist zur Zahlung der Betreibungskosten verpflichtet und wann?
Grundsätzlich hat der Schuldner die Betreibungskosten zu bezahlen, wenn es tatsächlich zu einer Zwangsvollstreckung gekommen ist. Zu diesem Zweck hat der Gläubiger zu Beginn oder bei Weiterführung des Verfahrens einen Kostenvorschuss zu leisten (SchKG 68 Abs. 1).
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Was ist der Inhalt eines Zahlungsbefehls nach SchKG 69?
a. Angaben des Betreibungsbegehrens
b. Aufforderung binnen 20 Tagen zu zahlen bzw. sicherzustellen
c. Mitteilung der Rechtsvorschlagsfrist
d. Anordung dass die Betreibung im Unterlassungsfall fortgesetzt wird
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Was muss das Betreibungsbegehren nach SchKG 67 beinhalten?
a. Personalien des Gläubigers
b. Personalien des Schuldners
c. Betrag der Forderung
d. Höhe des Zinssatzes
e. Beginn des Verzugszinsenlaufes
f. Angaben zur Forderung
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Welche Formvorschriften hat der Gläubiger bei der Einleitung einer Betreibung zu beachten?
Die Betreibung kann sowohl schriftlich als auch mündlich eingeleitet werden. Die mündliche Einleitung muss zusätzlich beim Betreibungsamt mit Unterschrift des Gläubigers bestätigt werden (VFRR 3).
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Wer beschliesst den Rechtsstillstand im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks (SchKG 62)?
Im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks kann der Bundesrat oder mit dessen Zustimmung die Kantonsregierung den Rechtsstillstand beschliessen.
1. Teil - Grundlagen des SchKG
In welchen der folgenden Situationen erhält der Schuldner Rechtsstillstand?
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Ist ein Pfändungsvollzug während der Betreibungsferien nichtig oder anfechtbar?
Der Pfänundungsvollzug während den Betreibungsferien ist weder nichtig noch anfechtbar. Der Pfändungsvollzug entfaltet erst nach Ende der Betreibungsferien seine Rechtswirkung. Massgeblich ist der erste Arbeitstag nach den Betreibungsferien.
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Kann am 27. Dezember eine Wechselbetreibung durchgeführt werden?
Ja. Bei Wechselbetreibungen gibt es keine Betreibungsfristen (vgl. SchKG 56 Ziff. 2).
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Sind für Rechtsöffnungsverfahren die Betreibungsferien nach SchKG 56 Ziff. 2 oder die Gerichtsferien nach ZPO 145 massgebend?
Im Rechtsöffnungsverfahren sind die Betreibungsferien nach SchkG 56 Ziff. 2 massgebend.
1. Teil - Grundlagen des SchKG
Kann die erste Gläubigerversammlung im Konkursverfahren am Osterdienstag durchgeführt werden?
Ja. Durch die Konkurseröffnung werden dem Schuldner seine Vermögenswerte entzogen und ist demzufolge von den Massnahmen der Konkursverwaltung nicht mehr unmittelbar betroffen. Es besteht also kein Bedürfnis nach Schonung des Schuldners mehr. Handlungen der Konkursorgane stellen keine Beteibungshandlungen i.S.v. SchKG 56 dar.