Brandmeldeanlagen Elektro Projektleiter Installation und Sicherheit 2025
Wichtigste über Brandmeldeanlagen
Wichtigste über Brandmeldeanlagen
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.06.2025 / 16.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250616_brandmeldeanlagen_elektro_projektleiter_installation_und_sicherheit_2025
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Wann ist eine Brandmeldeanlage nach VKF-Richtlinie 20-15 pflichtig?
- Beherbergungsbetriebe [a]: Immer BMA mit Vollüberwachung
- Beherbergung [b]/[c]:
- ≥ 2 Geschosse & > 50 Personen
- ≥ 3 Geschosse & > 30 Personen
- Ausnahme: geringe Gebäudehöhe mit Löschanlagenkonzept → BMA kann entfallen
- Industrie/Gewerbe/Büro:
- Brandabschnittsgrößen überschritten
- Schwelbrand möglich
- Wasser als Löschmittel unzulässig
- Verkaufsgeschäfte:
- Sprinkleranlage + Handfeuermelder
- Teilbereiche BMA, falls für Brandschutztechnik erforderlich
- Räume mit großer Personenbelegung: auf Verlangen der Behörde
- Spezialbauten (z. B. Hochhäuser, Atrien, Verkehrsanlagen): auf Verlangen der Behörde
Kategorie [a] → ≥ 10 Personen, auf Hilfe angewiesen
(Beispiel: Spitäler, Pflegeheime, Behindertenheime)
Kategorie [b] → ≥ 15 Personen, selbstständig
(Beispiel: Hotels, Jugendherbergen, Ferienlager)
Kategorie [c] → ≥ 15 Personen, abgelegen
(Beispiel: Berghütten, Alphütten)
Was bedeutet Vollüberwachung und Teilüberwachung bei Brandmeldeanlagen?
- Vollüberwachung: Ganze Anlage, außer klar definierte Ausnahmen
- Teilüberwachung:
- Fluchtwege + Räume mit Brandrisiko
- immer ganzer Brandabschnitt
- Behörde kann erweitern
Welche Bereiche dürfen laut VKF-Richtlinie 20-15 von der BMA-Überwachung ausgenommen werden?
- Nicht zugängliche Installationsschächte
- WC/Nassräume ohne brennbares Lagergut
- Zivilschutzräume (Friedenszeiten)
- Schächte mit separatem Maschinenraum
- Wohnbereiche mit Feuerwiderstand
- Kriechkeller ohne Brandlast (mit RF1-Abtrennung)
- Galerien < 3 m & < 30 m²
- Kühlräume:
- bis 50 m² ohne FW-Anforderung
- bis 200 m² mit brennbarer Dämmung
- bis 600 m² mit RF1-Dämmung
- Öltankräume bis 150 m² mit EI60
- Pellet-/Schnitzellager
- Hohlräume mit Brandlast < 50 MJ/m² ohne Aktivierungsgefahr
- Hohlräume: Unterdecke ≤ 0.15 m / Doppelboden ≤ 0.2 m
Was gilt bezüglich Alarmierung bei Brandmeldeanlagen laut VKF-Richtlinie?
- Jeder Alarm → intern & extern (Feuermeldestelle)
- Verzögerung nur bei:
- min. 2 instruierte Personen
- Anwesenheitsverzögerung: max. 3 Min
- Erkundungsverzögerung: max. 5 Min
- Täglich automatisch Rückstellung auf „unverzögert“
- Alarmierung optisch & akustisch
- Anzeige klar erkennbar
Was ist bei der Brandmeldezentrale zu beachten?
- Sicherer, gut zugänglicher Ort
- Zentrale muss im überwachten Brandabschnitt sein
- Mehrere Zentralen → Raum mit EI 30, auch Türen EI 30
- Weitere sicherheitstechnische Anlagen dürfen im gleichen Raum sein
Was ist bei Handfeuermeldern zu beachten?
- An Fluchtwegen, Ausgängen, Durchgängen, Löschgeräten
- Montagehöhe ca. 1.5 m
- Keine Verwechslungsgefahr mit Schaltern
- Schutzdeckel bei Missbrauchsgefahr
- Bei vertikalen Fluchtwegen mit > 2 UG/OG: eigene Meldergruppen
Welche Dokumentation ist bei einer Brandmeldeanlage erforderlich?
- Orientierungspläne für Feuerwehr
- Technisches Dossier (Apparate, Schema)
- Bedienungsanleitung
- Kontrollbuch mit:
- Alarme, Störungen, Wartung, Ausschaltungen, Änderungen
- Funktionskontroll-Anleitung
- Alarmierungs- und Ansteuerungsplan
- Dokumentation zur Brandfallsteuerung (BFS)
Wann darf eine Brandmeldeanlage außer Betrieb genommen werden?
- Grundsätzlich nicht erlaubt
- Geplanter Ausfall > 24 h: spätestens 3 Tage vorher melden
- Ungeplanter Ausfall > 24 h: sofort melden
- Meldung mit VKF-Formular „Außer-/Inbetriebsetzung“
- Ersatzmaßnahmen verpflichtend: z. B. Löschanlagen stilllegen, verstärkte Überwachung
- Wiederinbetriebnahme ebenfalls melden
Was ist bei Planung, Bau und Betrieb einer BMA zu beachten?
- Nur VKF-anerkannte Fachfirmen
- Anpassung bei Umbauten oder Nutzungsänderung
- Nur Komponenten mit VKF-Leistungserklärung verwenden
- BMA muss an andere Brandschutzmaßnahmen angepasst sein
Wann ist ein Projekt für eine Brandmeldeanlage einzureichen?
- Neuanlagen oder Änderungen mit:
- mehr als 10 Brandmeldern oder
- mehr als 600 m² Überwachungsfläche
- Einreichung vor Ausführung mit VKF-Formular „Anmeldung BMA“
- Vor Abnahme: Formular „Installations-Attest“ einreichen
- Bei Änderungen ohne Systemwechsel keine Anmeldung/Abnahme nötig