Wichtigste über Brandmeldeanlagen


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 16.06.2025 / 16.06.2025
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Wann ist eine Brandmeldeanlage nach VKF-Richtlinie 20-15 pflichtig?

 

 

  • Beherbergungsbetriebe [a]: Immer BMA mit Vollüberwachung
  • Beherbergung [b]/[c]:
    • ≥ 2 Geschosse & > 50 Personen
    • ≥ 3 Geschosse & > 30 Personen
    • Ausnahme: geringe Gebäudehöhe mit Löschanlagenkonzept → BMA kann entfallen
  •  
  • Industrie/Gewerbe/Büro:
    • Brandabschnittsgrößen überschritten
    • Schwelbrand möglich
    • Wasser als Löschmittel unzulässig
  •  
  • Verkaufsgeschäfte:
    • Sprinkleranlage + Handfeuermelder
    • Teilbereiche BMA, falls für Brandschutztechnik erforderlich
  •  
  • Räume mit großer Personenbelegung: auf Verlangen der Behörde
  • Spezialbauten (z. B. Hochhäuser, Atrien, Verkehrsanlagen): auf Verlangen der Behörde
 

Kategorie [a] → ≥ 10 Personen, auf Hilfe angewiesen  
(Beispiel: Spitäler, Pflegeheime, Behindertenheime)

Kategorie [b] → ≥ 15 Personen, selbstständig  
(Beispiel: Hotels, Jugendherbergen, Ferienlager)

Kategorie [c] → ≥ 15 Personen, abgelegen  
(Beispiel: Berghütten, Alphütten)

 

 

Was bedeutet Vollüberwachung und Teilüberwachung bei Brandmeldeanlagen?

 

 

  • Vollüberwachung: Ganze Anlage, außer klar definierte Ausnahmen
  •  
  •  
  • Teilüberwachung:
    • Fluchtwege + Räume mit Brandrisiko
    • immer ganzer Brandabschnitt
    • Behörde kann erweitern

 

Welche Bereiche dürfen laut VKF-Richtlinie 20-15 von der BMA-Überwachung ausgenommen werden?

 

 

  • Nicht zugängliche Installationsschächte
  • WC/Nassräume ohne brennbares Lagergut
  • Zivilschutzräume (Friedenszeiten)
  • Schächte mit separatem Maschinenraum
  • Wohnbereiche mit Feuerwiderstand
  • Kriechkeller ohne Brandlast (mit RF1-Abtrennung)
  • Galerien < 3 m & < 30 m²
  • Kühlräume:
    • bis 50 m² ohne FW-Anforderung
    • bis 200 m² mit brennbarer Dämmung
    • bis 600 m² mit RF1-Dämmung
  •  
  • Öltankräume bis 150 m² mit EI60
  • Pellet-/Schnitzellager
  • Hohlräume mit Brandlast < 50 MJ/m² ohne Aktivierungsgefahr
  • Hohlräume: Unterdecke ≤ 0.15 m / Doppelboden ≤ 0.2 m

 

Was gilt bezüglich Alarmierung bei Brandmeldeanlagen laut VKF-Richtlinie?

 

 

  • Jeder Alarm → intern & extern (Feuermeldestelle)
  • Verzögerung nur bei:
    • min. 2 instruierte Personen
    • Anwesenheitsverzögerung: max. 3 Min
    • Erkundungsverzögerung: max. 5 Min
    • Täglich automatisch Rückstellung auf „unverzögert“
  •  
  • Alarmierung optisch & akustisch
  • Anzeige klar erkennbar

 

Was ist bei der Brandmeldezentrale zu beachten?

 

 

  • Sicherer, gut zugänglicher Ort
  • Zentrale muss im überwachten Brandabschnitt sein
  • Mehrere Zentralen → Raum mit EI 30, auch Türen EI 30
  • Weitere sicherheitstechnische Anlagen dürfen im gleichen Raum sein

 

Was ist bei Handfeuermeldern zu beachten?

 

 

  • An Fluchtwegen, Ausgängen, Durchgängen, Löschgeräten
  • Montagehöhe ca. 1.5 m
  • Keine Verwechslungsgefahr mit Schaltern
  • Schutzdeckel bei Missbrauchsgefahr
  • Bei vertikalen Fluchtwegen mit > 2 UG/OG: eigene Meldergruppen

 

Welche Dokumentation ist bei einer Brandmeldeanlage erforderlich?

 

 

  • Orientierungspläne für Feuerwehr
  • Technisches Dossier (Apparate, Schema)
  • Bedienungsanleitung
  • Kontrollbuch mit:
    • Alarme, Störungen, Wartung, Ausschaltungen, Änderungen
  •  
  • Funktionskontroll-Anleitung
  • Alarmierungs- und Ansteuerungsplan
  • Dokumentation zur Brandfallsteuerung (BFS)

 

Wann darf eine Brandmeldeanlage außer Betrieb genommen werden?

 

 

  • Grundsätzlich nicht erlaubt
  • Geplanter Ausfall > 24 h: spätestens 3 Tage vorher melden
  • Ungeplanter Ausfall > 24 h: sofort melden
  • Meldung mit VKF-Formular „Außer-/Inbetriebsetzung“
  • Ersatzmaßnahmen verpflichtend: z. B. Löschanlagen stilllegen, verstärkte Überwachung
  • Wiederinbetriebnahme ebenfalls melden

 

 

Was ist bei Planung, Bau und Betrieb einer BMA zu beachten?

 

 

  • Nur VKF-anerkannte Fachfirmen
  • Anpassung bei Umbauten oder Nutzungsänderung
  • Nur Komponenten mit VKF-Leistungserklärung verwenden
  • BMA muss an andere Brandschutzmaßnahmen angepasst sein

 

Wann ist ein Projekt für eine Brandmeldeanlage einzureichen?

 

 

  • Neuanlagen oder Änderungen mit:
    • mehr als 10 Brandmeldern oder
    • mehr als 600 m² Überwachungsfläche
  • Einreichung vor Ausführung mit VKF-Formular „Anmeldung BMA“
  • Vor Abnahme: Formular „Installations-Attest“ einreichen
  • Bei Änderungen ohne Systemwechsel keine Anmeldung/Abnahme nötig