MyVBV Sach & Vermögensversicherungen Grundlagen
myVBV Lehrgang
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Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 11.06.2025 / 13.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20250611_myvbv_sach_vermoegensversicherungen_grundlagen
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Welches sind die 4 versicherbaren Grundgefahren?
- Feuer
- Wasser
- Diebstahl
- Glasbruch
Welches sind die allgemeinen Ausschlüsse? Schäden an Sachen.....
- ...aus kriegerischen Ereignissen
- ...aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawalle, Tumulte
- ...aus Erdbeben
- ...aus Vulkaneruption
- ...aus Veränderung der Atomskernstruktur
- + besondere Ausschlüsse
DAs VAG schreibt vor, dass Feuer & Elementarschäden zusammen versichert werden müssen. Siehe Grafik in www.myVBV.ch
Was beinhaltet die 5 Feuergefahren?
- Brand
- Plötzliche Rauchentwicklung
- Blitzschlag
- Explosion
- Abstürzende / notlandende Luft-/ Raumfahrzeuge oder Teile davon
Nenne die Neun Elementargefahren...
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Sturm
- Hagel
- Lawine
- Schneedruck
- Felssturz
- Steinschlag
- Erdrutsch
Was zählt unter Abhandenkommer der versicherten Sache.
- Wegen einer Feuergefahr
- Wegen einer Elementargefahr
In der Versicherung entscheiden man zw. NUTZFEUER & SCHADENFEUER
Was ist der Unterschied und was ist versichert?
NUR DIE BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG VON SACHEN DURCH EIN SCHADENFEUER IST VERSICHERT.
Ein Nutzfeuer ist ein Feuer mit einem bestimmungsgemässen Brandherd. (Kerze, Cheminée, Rechaud)
Ein Schadenfeuer ist ohne bestimmungsgemässen Brandherd entstanden, diesen verlassen hat und sich aus eigener Kreaft ausbreitet und forentwickelt
Wird ein Nutzfeuer zum versicherten Schadenfeuer, sobald Gegenstände ausserhalb des bestimmungsgemässen Brandherds Feuer fangen?
JA