myVBV Lehrgang

Kartei Details

Karten 7
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 11.06.2025 / 13.06.2025
Weblink
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Welches sind die 4 versicherbaren Grundgefahren?

  • Feuer
  • Wasser
  • Diebstahl
  • Glasbruch

Welches sind die allgemeinen Ausschlüsse? Schäden an Sachen.....

  • ...aus kriegerischen Ereignissen 
  • ...aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawalle, Tumulte 
  • ...aus Erdbeben 
  • ...aus Vulkaneruption 
  • ...aus Veränderung der Atomskernstruktur
  • + besondere Ausschlüsse 

DAs VAG schreibt vor, dass Feuer & Elementarschäden zusammen versichert werden müssen. Siehe Grafik in www.myVBV.ch

Was beinhaltet die 5 Feuergefahren? 

  • Brand
  • Plötzliche Rauchentwicklung
  • Blitzschlag
  • Explosion 
  • Abstürzende / notlandende Luft-/ Raumfahrzeuge oder Teile davon

Nenne die Neun Elementargefahren... 

  1. Hochwasser
  2. Überschwemmung
  3. Sturm
  4. Hagel
  5. Lawine 
  6. Schneedruck
  7. Felssturz 
  8. Steinschlag 
  9. Erdrutsch

Was zählt unter Abhandenkommer der versicherten Sache. 

  1. Wegen einer Feuergefahr 
  2. Wegen einer Elementargefahr

In der Versicherung entscheiden man zw. NUTZFEUER & SCHADENFEUER 

Was ist der Unterschied und was ist versichert?

NUR DIE BESCHÄDIGUNG ODER ZERSTÖRUNG VON SACHEN DURCH EIN SCHADENFEUER IST VERSICHERT. 

Ein Nutzfeuer ist ein Feuer mit einem bestimmungsgemässen Brandherd. (Kerze, Cheminée, Rechaud) 

Ein Schadenfeuer ist ohne bestimmungsgemässen Brandherd entstanden, diesen verlassen hat und sich aus eigener Kreaft ausbreitet und forentwickelt

Wird ein Nutzfeuer zum versicherten Schadenfeuer, sobald Gegenstände ausserhalb des bestimmungsgemässen Brandherds Feuer fangen? 

JA